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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1999 - 9 B 1032.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14326
BVerwG, 19.05.1999 - 9 B 1032.98 (https://dejure.org/1999,14326)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1999 - 9 B 1032.98 (https://dejure.org/1999,14326)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 9 B 1032.98 (https://dejure.org/1999,14326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der ausreichenden Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Annahme einer unmittelbaren Gruppenverfolgung - Darlegungsanforderungen an eine Divergenzrüge - Durch politische Verfolgung bedingte Nachteile und Gefahren, die an einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 9 B 1032.98
    Eine ausreichende Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. z.B. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26 = NJW 1997, 3328).

    Hinsichtlich dieser die Entscheidung selbständig tragenden Begründung wird kein Zulassungsgrund hinreichend dargelegt (vgl. Beschluß vom 19. August 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung - …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 9 B 1032.98
    Zudem ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315, 343 f.; 81, 58, 65) und des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt etwa Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204) geklärt, daß andere als durch die politische Verfolgung bedingte Nachteile und Gefahren, die an einem verfolgungssicheren Ort drohen, diesen Ort als inländische Fluchtalternative nur ausschließen, wenn eine gleichartige - verfolgungsunabhängige - existenzielle Gefährdung am Herkunftsort nicht bestünde, also die Notlage am verfolgungssicheren Ort ihre Ursache letztlich doch in der Verfolgung hat.

    Geht es um die Frage einer innerstaatlichen Fluchtalternative aus gegenwärtiger Sicht, so ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Rückkehr des Ausländers in den Heimatstaat abzustellen (Urteil vom 9. September 1997, a.a.O., S. 212).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 9 B 1032.98
    Zudem ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315, 343 f.; 81, 58, 65) und des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt etwa Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204) geklärt, daß andere als durch die politische Verfolgung bedingte Nachteile und Gefahren, die an einem verfolgungssicheren Ort drohen, diesen Ort als inländische Fluchtalternative nur ausschließen, wenn eine gleichartige - verfolgungsunabhängige - existenzielle Gefährdung am Herkunftsort nicht bestünde, also die Notlage am verfolgungssicheren Ort ihre Ursache letztlich doch in der Verfolgung hat.
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion; Existenzminimum; Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1999 - 9 B 1032.98
    Zudem ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315, 343 f.; 81, 58, 65) und des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt etwa Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204) geklärt, daß andere als durch die politische Verfolgung bedingte Nachteile und Gefahren, die an einem verfolgungssicheren Ort drohen, diesen Ort als inländische Fluchtalternative nur ausschließen, wenn eine gleichartige - verfolgungsunabhängige - existenzielle Gefährdung am Herkunftsort nicht bestünde, also die Notlage am verfolgungssicheren Ort ihre Ursache letztlich doch in der Verfolgung hat.
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