Rechtsprechung
| BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 1046.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens nach übereinstimmenden Erledigterklärungen - Kostenentscheidung nach Erledigterklärung - Maßstäbe für die Beurteilung der Verfolgungsgefahr - Anforderungen an die Darlegung der Rügen im Rahmen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der ...
Verfahrensgang
- VG Bremen, 08.12.1980 - 5 AS 357/80
- BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 1046.81
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 1046.81
Die hiergegen gerichteten Angriffe der Beschwerde betrafen die tatrichterliche Beweiswürdigung, die erkennbar weder auf der Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder von allgemeinen Erfahrungssätzen beruhte und deshalb in der Revisionsinstanz nicht mit Erfolg angegriffen werden konnte (vgl. u.a. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [361]). - BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83
Ermessensfehlerfreie Androhung einer Abschiebung - Angemessenheit der …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 1046.81
Für den Ausländer ist damit keine nennenswerte zusätzliche Belastung verbunden, die seine vorhergehende Anhörung erforderte (vgl. Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 -, Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG - 1 C 5.83 -). - BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 1046.81
Im übrigen ist durch den erkennenden Senat entschieden, daß bei bereits einmal Verfolgten die Gefahr des Eintritts politischer Verfolgungsmaßnahmen einerseits nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen zu werden braucht, andererseits aber mehr als nur überwiegend wahrscheinlich sein muß, daß der Asylsuchende im Heimatstaat vor Verfolgungsmaßnahmen sicher ist (BVerwG, Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - und vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nrn. 27 und 37).
- BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80
Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung - …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 1046.81
Im übrigen ist durch den erkennenden Senat entschieden, daß bei bereits einmal Verfolgten die Gefahr des Eintritts politischer Verfolgungsmaßnahmen einerseits nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen zu werden braucht, andererseits aber mehr als nur überwiegend wahrscheinlich sein muß, daß der Asylsuchende im Heimatstaat vor Verfolgungsmaßnahmen sicher ist (BVerwG, Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - und vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nrn. 27 und 37). - BVerwG, 14.05.1982 - 9 B 179.82
Asylverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Anhörungsrechts eines Asylsuchenden …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 1046.81
Im übrigen hätte sich die vom Kläger für klärungsbedürftig erachtete Frage im erstrebten Revisionsverfahren nicht stellen können, da in Asylstreitigkeiten die Tatsachengerichte ohne Rücksicht auf etwaige Mängel des Verwaltungsverfahrens selbst über den Klageantrag auf Anerkennung als Asylberechtigter zu entscheiden und zu diesem Zweck nach § 113 Abs. 4 VwGO die Sache spruchreif zu machen, also den Sachverhalt in dem zur Sachentscheidung erforderlichen Umfang aufzuklären haben (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.24 § 31 AuslG Nr. 1 und vom 28. Mai 1982 - BVerwG 9 B 1152.82 - InfAuslR 1982, 251). - BVerwG, 28.05.1982 - 9 B 1152.82
Asylverfahren - Verpflichtungsklage - Anhörung - Unterlassen
Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 1046.81
Im übrigen hätte sich die vom Kläger für klärungsbedürftig erachtete Frage im erstrebten Revisionsverfahren nicht stellen können, da in Asylstreitigkeiten die Tatsachengerichte ohne Rücksicht auf etwaige Mängel des Verwaltungsverfahrens selbst über den Klageantrag auf Anerkennung als Asylberechtigter zu entscheiden und zu diesem Zweck nach § 113 Abs. 4 VwGO die Sache spruchreif zu machen, also den Sachverhalt in dem zur Sachentscheidung erforderlichen Umfang aufzuklären haben (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.24 § 31 AuslG Nr. 1 und vom 28. Mai 1982 - BVerwG 9 B 1152.82 - InfAuslR 1982, 251). - BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10762.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auskünfte des Auswärtigen …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 1046.81
Für den Ausländer ist damit keine nennenswerte zusätzliche Belastung verbunden, die seine vorhergehende Anhörung erforderte (vgl. Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 -, Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG - 1 C 5.83 -).
- VGH Hessen, 25.11.1988 - 10 OE 28/82
Asylrecht Pakistan; Zeugnisverweigerung eines Berufsdiplomaten
Zuverlässige Kenntnisse vom Wahrheitsgehalt der angeblichen Zeitungsmeldung könnten freilich kaum allein durch das Auswärtige Amt oder deutsche Auslandsvertretungen in Pakistan erlangt werden, sondern bedürften letztlich der Mitwirkung pakistanischer Behörden und Gerichte, deren Inanspruchnahme in Asylverfahren grundsätzlich nicht in Betracht kommt (BVerwG, Beschluß vom 29. Mai 1984 -- 9 B 2217.82 --, ZfSH/SGB 1985, 280; BVerwG, Beschluß vom 9. Mai 1983 -- 9 B 1046.81 --, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 5). - VGH Hessen, 24.06.1987 - 10 TH 422/87
Gruppenverfolgung der Sikhs im Punjab
Die Richtigkeit der Behauptungen des Antragstellers einmal unterstellt, würde eine Behörde des Staates, welche den Antragsteller verfolgt, mit der begehrten Auskunft, wie es das Bundesverwaltungsgericht ausdrückt, sozusagen über sich selbst in eigener Sache zu Gericht sitzen (BVerwG, Beschluß vom 9. Mai 1983 - 9 B 1046.81 -, EZAR 630 Nr. 6).
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