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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1761
BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83 (https://dejure.org/1984,1761)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1984 - 9 B 10609.83 (https://dejure.org/1984,1761)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1984 - 9 B 10609.83 (https://dejure.org/1984,1761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist - Sinn und Zweck des § 60 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Kriegsdienstverweigerungsverfahren - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83
    Danach folgt aus Sinn und Zweck des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO, daß die Tatsachen, die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienen sollen, mit dem Antrag oder jedenfalls innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist vorzubringen sind, weil nur so die Unsicherheit darüber, ob es bei den Folgen der Fristversäumnis bleibt oder nicht, in den vom Prinzip der Rechtssicherheit geforderten engen Grenzen gehalten werden kann (vgl.z.B. Urteil vom 21. Oktober 1975 - BVerwG 6 C 170.73 - BVerwGE 49, 252 [BVerwG 21.10.1975 - VI C 170/73]; s. auch BVerfGE 35, 47 f.).
  • BVerwG, 09.07.1975 - 6 C 18.75

    Geltendmachung von Wiedereinsetzungsgründen binnen der für den Antrag geltenden …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83
    Eine Ausnahme von der - fristgebundenen - Darlegungspflicht besteht nur für solche den Wiedereinsetzungsantrag stützenden Gründe, die für das Gericht offenkundig sind und aus diesem Grunde einer Darlegung nicht bedürfen (vgl.z.B. Beschluß vom 9. Juli 1975 - BVerwG 6 C 18.75 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 86).
  • BGH, 31.10.1973 - IV ZB 41/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtzeitiger Antrag - Formgerechter …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83
    Zu den der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienenden Tatsachen, die - wenn sie nicht offenkundig sind - vom Antragsteller in der Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend gemacht werden müssen, gehören notwendigerweise auch diejenigen Umstände, aus denen sich ergibt, daß der Antragsteller nach Behebung des zur Fristversäumnis führenden Hindernisses rechtzeitig um die Wiedereinsetzung nachgesucht hat (vgl. - zu den zivilprozessualen Wiedereinsetzungsvorschriften - BAG, Urteil vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 - NJW 1973 S. 214; BGH, Beschluß vom 31. Oktober 1973 - IV ZB 41/73 - VersR 1974 S. 249).
  • BAG, 27.07.1972 - 1 AZR 155/72

    Wiedereinsetzungsantrag - Einhaltung der Wiedereinsetzungsfrist - …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83
    Zu den der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienenden Tatsachen, die - wenn sie nicht offenkundig sind - vom Antragsteller in der Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend gemacht werden müssen, gehören notwendigerweise auch diejenigen Umstände, aus denen sich ergibt, daß der Antragsteller nach Behebung des zur Fristversäumnis führenden Hindernisses rechtzeitig um die Wiedereinsetzung nachgesucht hat (vgl. - zu den zivilprozessualen Wiedereinsetzungsvorschriften - BAG, Urteil vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 - NJW 1973 S. 214; BGH, Beschluß vom 31. Oktober 1973 - IV ZB 41/73 - VersR 1974 S. 249).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Dabei ist der die Wiedereinsetzung Begehrende verpflichtet anzugeben, wann das zur Fristversäumnis führende Hindernis weggefallen ist, um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob der Wiedereinsetzungsantrag fristgerecht gestellt worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.1984 - 9 B 10609.83 - BayVBl. 1985, 286;… Urt. v. 01.03.1991 - 8 C 31.89 - BVerwGE 88, 60).
  • BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 18.14

    Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan; "vollständiges Urteil" im Sinne von § 133 …

    Der Vortrag der Antragsteller lässt bereits eine Angabe von Tatsachen vermissen, aus denen sich ergibt, wann die angeblich unverschuldeten Hindernisse weggefallen sind (zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 22. August 1984 - 9 B 10609/83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 142).
  • BVerwG, 27.09.1993 - 4 NB 35.93

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - …

    Denn zu den der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienenden Tatsachen, die innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorgetragen werden müssen, gehören notwendigerweise auch die Umstände, aus denen sich ergibt, daß der Antragsteller nach Behebung des für die Fristversäumung ursächlichen Hindernisses rechtzeitig um die Wiedereinsetzung nachgesucht hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. August 1984 - BVerwG 9 B 10609.83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 142).
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