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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 1151.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,20117
BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 1151.97 (https://dejure.org/1998,20117)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1998 - 9 B 1151.97 (https://dejure.org/1998,20117)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1998 - 9 B 1151.97 (https://dejure.org/1998,20117)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 1151.97
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (siehe den in einer Beschwerdesache des Prozeßbevollmächtigten der Klägerin ergangenen Senatsbeschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - NVwZ 1996, 711 ).
  • BVerwG, 22.07.1998 - 9 B 470.98

    Formelle Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die …

    Welcher Art diese Anforderungen sind, hat der Senat bereits in einer Vielzahl von Beschwerdeentscheidungen, in denen die Beschwerdeführer ebenfalls von dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerinnen des vorliegenden Verfahrens vertreten worden sind, dargelegt (vgl. u.a. Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGÖ Nr. 20 = BayVBl 1996, 413; Beschlüsse vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 377.95, 9 B 639.95 und 9 B 675.95 - Beschluß vom 7. Mai 1996 - BVerwG 9 B 168.96 - Beschluß vom 13. Mai 1996 - BVerwG 9 B 174.96 - Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 9 B 995.97, 9 B 998.97, 9 B 1151.97 und 9 B 45.98 -).
  • BVerwG, 22.07.1998 - 9 B 399.98

    Formelle Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Welcher Art diese Anforderungen sind, hat der Senat bereits in einer Vielzahl von Beschwerdeentscheidungen, in denen die Beschwerdeführer ebenfalls von dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger des vorliegenden Verfahrens vertreten worden sind, dargelegt (vgl. u.a. Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 20 = BayVBl 1996, 413; Beschlüsse vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 377.95, 9 B 639.95 und 9 B 675.95 - Beschluß vom 7. Mai 1996 - BVerwG 9 B 168.96 - Beschluß vom 13. Mai 1996 - BVerwG 9 B 174.96 - Beschlüsse vom 24. März 1998 - BVerwG 9 B 995.97, 9 B 998.97, 9 B 1151.97 und 9 B 45.98 -).
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