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| VGH Bayern, 27.04.2012 - 9 B 12.30158 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- milo.bamf.de
Türkei: Zu Widerruf der Asylanerkennung bzw. Flüchtlingseigenschaft bei türkischen Aktivisten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2012 - 9 B 12.30158
8 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts setzt der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 1 AsylVfG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der sog. Qualifikationsrichtlinie (-QualfRL- Richtlinie 2004/83/EG des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes vom 29.4.2004, ABI EU Nr. L 304 S. 12) voraus, dass in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung der Umstände im Herkunftsland diejenigen Umstände weggefallen sind, auf Grund derer der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung hatte und als Flüchtling anerkannt worden war (vgl. BVerwG vom 1.6.2011 NVwZ 2011, 1463 im Anschluss an EuGH vom 2.3.2010 NVwZ 2010, 505).Dauerhaft ist eine Veränderung, wenn eine Prognose ergibt, dass sich die Änderung der Umstände als stabil erweist, d.h. der Wegfall der verfolgungsbegründenden Faktoren auf absehbare Zeit anhält (vgl. BVerwG vom 1.6.2011 a.a.O.).
Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass es sich insoweit um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl. S. 4 f. der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils), entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 1.6.2011 a.a.O.).
- EuGH, 02.03.2010 - C-175/08
Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2012 - 9 B 12.30158
8 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts setzt der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 1 AsylVfG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der sog. Qualifikationsrichtlinie (-QualfRL- Richtlinie 2004/83/EG des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes vom 29.4.2004, ABI EU Nr. L 304 S. 12) voraus, dass in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung der Umstände im Herkunftsland diejenigen Umstände weggefallen sind, auf Grund derer der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung hatte und als Flüchtling anerkannt worden war (vgl. BVerwG vom 1.6.2011 NVwZ 2011, 1463 im Anschluss an EuGH vom 2.3.2010 NVwZ 2010, 505). - BVerwG, 05.06.2012 - 10 C 4.11
Ausschlussfrist; Ermessen; Ermessensentscheidung; Entscheidungsfrist; Frist; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2012 - 9 B 12.30158
Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht diese Ansicht erst jüngst selbst für den Fall bestätigt, dass die in § 73 Abs. 2a Satz 1, Abs. 7 AsylVfG enthaltene Prüfungsfrist von der Behörde versäumt wurde (vgl. BVerwG vom 5.6.2012, Az. 10 C 4/11 ).
- VG Würzburg, 21.11.2013 - W 5 K 12.30331
Türkei: § 73 Abs. 1 AsylVfG, Widerruf der Flüchtlingsanerkennung, PKK, …
Die Kammer folgt insgesamt der jüngsten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Widerruf der Anerkennung türkischer Asylbe werber und zur dauerhaften Veränderung der Verhältnisse in deren Her kunftsland (BayVGH, Ue. v. 27.4.2012 - 9 B 12.30158 u. 9 B 08.30203), die sich in Übereinstimmung mit der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung sieht (vgl. OVG des Saarlandes, Be. v. 25.8.2011 - 3 A 35/10 - u. v. 26.9.2011- 3 A 339/11 u. 3 A 356/11 - OVG Schleswig-Holstein, U. v. 1.12.2011 - 4 LB 8/11) und die Rechtsprechung der Kammer (Ue. v. 4.7.2013 - W 5 K 12.30317 - u. v. 16.4.2013 - 5 W K 13.30023 - u. v. 1.2.2007 - W 5 K 06.30368 - u. v. 6.7.2007 - W 5 K 06.30247) bestätigt.Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundes verwaltungsgerichts setzt der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 1 AsylVfG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1 Buchst, e) der Qualifi kationsrichtlinie voraus, dass in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung der Umstände im Herkunftsland diejenigen Umstände weggefallen sind, auf Grund derer der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung hatte und als Flüchtling anerkannt worden war (BayVGH, U.v. 27.4.2012 - 9 B 12.30158 - juris Rn. 8;… BVerwG, U.v.1.6.2011 - NVwZ 2011, 1463 im Anschluss an EuGH v. 2.3.2010 a.a.O.).
nose ergeben, so dass keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfol gung mehr besteht (BayVGH, U.V. 27.4.2012 - 9 B 12.30158 - juris Rn. 8).
Dauerhaft ist eine Veränderung, wenn eine Prognose ergibt, dass sich die Änderung der Umstände als stabil erweist, d.h. der Wegfall der verfolgungs begründenden Faktoren auf absehbare Zeit anhält (BayVGH, U.v. 27.4.2012 - 9 B 12.30158 - juris Rn. 8;… BVerwG U.v. 1.6.2011 a.a.O.)- Diese Voraus setzungen liegen bei dem Kläger vor.
Insbesondere ist z.B. die Todesstrafe in der Türkei inzwischen vollständig abgeschafft worden (…vgl. AA-Lagebericht Stand August 2012 vom 26.8.2012, S. 22; vgl. BayVGH, U.v. 27.4.2012 - 9 B 12.30158 - juris Rn. 12).
Haft entlassen (vgl. BayVGH, U. v. 27.4.2012 - 9 B 12.30158).
Auch ai bestä tigt, in seiner Auskunft an den BayVGH vom 9. November 2011, dass mit ei ner strafrechtlichen Verfolgung wegen des Vorwurfs der Unterstützung der PKK aufgrund von Aktivitäten in den 1990er Jahren heute nicht mehr zu rechnen ist, weil inzwischen Verjährung eingetreten ist und mit dem Gesetz Nr. 4616 vom 21. Dezember 2000 Ermittlungen und Verfahren wegen vor dem 23. April 1999 begangener Straftaten mit einer Höchststrafe von weni ger als 10 Jahren eingestellt wurden (vgl. BayVGH, U. v. 27.4.2012, a.a.O.).
Auch der Sachverständige Oberdiek bestätigt dies (BayVGH, U. v. 27.4.2012, a.a.O.; Gutachten Oberdiek v. 9.9.2011 an den BayVGH, S. 14 f.).
Nur bei zum Kreis der politisch akti ven, sich erkennbar von der Masse gleichartiger Betätigungen abhebenden und damit erst in das Blickfeld der vom türkischen Staat organisierten Über wachung der kurdischen Opposition geratenden Unterstützer der PKK und vergleichbarer Organisationen zählenden Flüchtlingen kann aber überhaupt eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung in Frage kommen (vgl. BayVGH, U.v. 27.4.2012 - 9 B 12.30158 - juris Rn. 15).
Vor diesem Hintergrund gibt auch die zwischenzeitliche, vorübergehende Verschärfung des Kurdenkonflikts (BayVGH, U. v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158) im Falle des Klägers keinen Anlass, eine akut fortbestehende Be- 14.
(vgl. BVerwG vom 1.6.2011 NVwZ 2011, 1463; BayVGH, U. v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158).
- VG Würzburg, 23.10.2013 - W 5 K 12.30323
Türkei: § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG, Widerruf der Zuerkennung der …
Die Kammer folgt insgesamt der jüngsten Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs zum Widerruf der Anerkennung türkischer Asylbewerber und zur dauerhaften Veränderung der Verhältnisse in deren Herkunftsland (BayVGH, Ue.v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158 und Nr. 9 B 08.30203), die sich in Übereinstim mung mit der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung sieht (vgl. OVG des Saarlandes, Be.v. 25.8.2011 Nr. 3 A 35/10, v. 26.9.2011 Nr. 3 A 339/11 und 3 A 356/11; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 1.12.2011 Nr. 4 LB 8/11) und die Rechtsprechung der Kammer (Ue.v. 1.2.2007 Nr. W 5 K 06.30368 u. v. 6.7.2007 Nr. W 5 K 06.30247) bestätigt.Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundes verwaltungsgerichts setzt der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 1 AsylVfG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1 Buchst, e) der Qualifi kationsrichtlinie voraus, dass in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung der Umstände im Herkunftsland diejenigen Umstände weggefallen sind, auf Grund derer der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung hatte und als Flüchtling anerkannt worden war (BayVGH, U.v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158;… BVerwG, U.v.1.6.2011, a.a.O.).
Durch neue Tatsachen muss sich eine signifikant und entscheidungserheblich veränderte Grundlage für die Verfolgungsprog nose ergeben, so dass keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung mehr besteht (BayVGH, U.v. 27.4.2012, a.a.O.).
Dauerhaft ist eine Veränderung, wenn eine Prognose ergibt, dass sich die Änderung der Um stände als stabil erweist, d.h. der Wegfall der verfolgungsbegründenden Fak toren auf absehbare Zeit anhält (BayVGH, U.v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158;… BVerwG U.v. 1.6.2011, a.a.O.).
Insbesondere ist z.B. die Todesstrafe in der Türkei inzwischen vollständig abgeschafft worden (BayVGH, U.v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158;… Lagebericht des AA vom 26.8.2012, S. 22).
Durch Änderungen des Anti-Terror-Gesetzes und weiterer Gesetze am 28. Ju li 2012 wurde die Rechtslage von des Terrors beschuldigten Minderjährigen an das UN-Protokoll für Kinderrechte und das Kinderschutzgesetz von 2005 angepasst (BayVGH, U.v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158).
Die Stabilisierung der Reformen belegt aber durchgreifend die Auflistung des Auswärtigen Amtes zu Gerichtsverfahren mit Terror- und Separatismusbezug unter Berücksichtigung der reformierten Strafrechtsnor men (BayVGH, U.v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158; Anl. I zum AA-Lagebericht vom 8.4.2011).
Selbst im Falle eines wegen PKK-Mitglied schaft zu lebenslanger Haft Verurteilten wurde die Strafe auf 14 Jahre her abgesetzt und er wurde bereits 2008 auf Bewährung aus der Haft entlassen (vgl. BayVGH, U.v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158).
Auch ai bestätigt, in seiner Auskunft an den BayVGH vom 9. Novem ber 2011, dass mit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen des Vorwurfs der Unterstützung der PKK aufgrund von Aktivitäten in den 1990er Jahren heute nicht mehr zu rechnen ist, weil inzwischen Verjährung eingetreten ist und mit dem Gesetz Nr. 4616 vom 21. Dezember 2000 Ermittlungen und Verfahren wegen vor dem 23. April1999 begangener Straftaten mit einer Höchststrafe von weniger als 10 Jahren eingestellt wurden (vgl. BayVGH, U.v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158).
Der Sachverständige Oberdiek bestätigt dies (BayVGH, U.v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158; Gutachten Oberdiek v. 9.9.2011 an den BayVGH, S. 14 f.).
Vor diesem Hintergrund gibt auch die zwischenzeitliche, vorübergehende Verschärfung des Kurdenkonflikts (BayVGH, U.v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158) im Falle der Klägerin keinen Anlass, eine akut fortbestehende Be drohungslage zu prognostizieren.
- VG Würzburg, 26.09.2013 - W 5 K 12.30315
Türkei; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; exilpolitische Aktivitäten; …
Die Kammer folgt insgesamt der jüngsten Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs zum Widerruf der Anerkennung türkischer Asylbewerber und zur dauerhaften Veränderung der Verhältnisse in deren Herkunftsland (BayVGH, Ue. v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158 und Nr. 9 B 08.30203), die sich in Übereinstimmung mit der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung sieht (vgl. OVG des Saarlandes, Be. v. 25.8.2011 Nr. 3 A 35/10, v. 26.9.2011 Nr. 3 A 339/11 und 3 A 356/11; OVG Schleswig-Holstein, U. v. 1.12.2011 Nr. 4 LB 8/11) und die Rechtsprechung der Kammer (Ue. v. 1.2.2007 Nr. W 5 K 06.30368 u. v. 6.7.2007 Nr. W 5 K 06.30247) bestätigt.Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts setzt der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 1 AsylVfG in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1 Buchst. e) QualfRL voraus, dass in Anbetracht einer erheblichen und nicht nur vorübergehenden Veränderung der Umstände im Herkunftsland diejenigen Umstände weggefallen sind, auf Grund derer der Betreffende begründete Furcht vor Verfolgung hatte und als Flüchtling anerkannt worden war (BayVGH, U.v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158;… BVerwG, U.v.1.6.2011, a.a.O.).
Dauerhaft ist eine Veränderung im o.g. Sinn, wenn eine Prognose ergibt, dass sich die Änderung der Umstände als stabil erweist, d.h. der Wegfall der verfolgungsbegründenden Faktoren auf absehbare Zeit anhält (BayVGH, U. v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158;… BVerwG U. v. 1.6.2011, a.a.O.).
Insbesondere ist z.B. die Todesstrafe in der Türkei inzwischen vollständig abgeschafft worden (BayVGH, U. v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158;… Lagebericht des AA vom 26.8.2012, S. 22).
Durch Änderungen des Anti-Terror-Gesetzes und weiterer Gesetze am 28.7.2012 wurde die Rechtslage von des Terrors beschuldigten Minderjährigen an das UN-Protokoll für Kinderrechte und das Kinderschutzgesetz von 2005 angepasst (BayVGH, U. v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158).
Die Stabilisierung der Reformen belegt aber durchgreifend die Auflistung des Auswärtigen Amtes zu Gerichtsverfahren mit Terror- und Separatismusbezug unter Berücksichtigung der reformierten Strafrechtsnormen (BayVGH, U. v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158; Anl. I zum AA-Lagebericht vom 8.4.2011).
Selbst im Falle eines wegen PKK-Mitgliedschaft zu lebenslanger Haft Verurteilten wurde die Strafe auf 14 Jahre herabgesetzt und er wurde bereits 2008 auf Bewährung aus der Haft entlassen (vgl. BayVGH, U. v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158).
Rn. 32 Auch ai bestätigt, in seiner Auskunft an den BayVGH vom 9.11.2011, dass mit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen des Vorwurfs der Unterstützung der PKK aufgrund von Aktivitäten in den 1990er Jahren heute nicht mehr zu rechnen ist, weil inzwischen Verjährung eingetreten ist und mit dem Gesetz Nr. 4616 vom 21.12.2000 Ermittlungen und Verfahren wegen vor dem 23.4.1999 begangener Straftaten mit einer Höchststrafe von weniger als 10 Jahren eingestellt wurden (vgl. BayVGH, U. v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158).
Rn. 33 Der Sachverständige O... bestätigt dies (BayVGH, U. v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158; Gutachten O... v. 9.9.2011 an den BayVGH, S. 14 f.).
- VG Ansbach, 10.03.2016 - AN 2 K 15.30234
Widerruf des Flüchtlingsschutzes und der Feststellung von …
Die asylrelevante Verfolgungsgefahr muss objektiv entfallen sein, d. h. die für die Beurteilung der Verfolgungslage maßgeblichen Verhältnisse im Herkunftsland müssen sich nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend geändert haben (BVerwG, U. v. 1.6.2011 - 10 C 25/10; BayVGH, U. v. 27.4.2012 - 9 B 12.30158). - VGH Bayern, 25.02.2013 - 9 B 10.30347
Der Widerruf der Asylanerkennung und der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft …
Spätestens seit 1993 wird sie in den periodischen Berichten des Auswärtigen Amts zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage in der Türkei (AA-Lageberichte), die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden, nicht mehr als eine dort existente politische Organisation erwähnt (vgl. auch BayVGH U.v. 27.4.2012, Az. 9 B 12.30158). - VG Hamburg, 20.02.2014 - 15 A 222/09
Türkei: § 73 Abs. 1 AsylVfG, kein Widerruf bezüglich § 51 Abs. 1 AuslG, PKK, § 60 …
Zudem hat sich in den letzten Jahren die Gefährdungslage politisch Andersdenkender in der Türkei tendenziell wieder verschärft und die Gefahr politischer Verurteilungen erhöht" (vgl. dazu auch BayVGH, Urteil vom 27.4.2012, 9 B 12.30158, juris, Rn. 15).
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