Rechtsprechung
| BVerwG, 26.09.2024 - 9 B 19.24 |
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VwGO § 133 Abs. 3 S. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Ordnungsgemäße Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- VG Dresden, 29.10.2019 - 2 K 472/19
- OVG Sachsen, 06.12.2023 - 5 A 92/20
- BVerwG, 26.09.2024 - 9 B 19.24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77
Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2024 - 9 B 19.24
Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gehört, dass wenigstens vorgetragen wird, wozu die Partei sich nicht hat äußern können und was sie anderenfalls vorgetragen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1978 - 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105 S. 28;… Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 1 B 37.05 - juris Rn. 10). - BVerwG, 28.03.2001 - 8 B 52.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Begründungsfrist; …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2024 - 9 B 19.24
Denn eine Verlängerung dieser Frist ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht möglich, weil die für die Begründungsfrist maßgebliche Vorschrift des § 133 Abs. 3 VwGO - im Gegensatz etwa zu Regelungen in anderen Prozessordnungen (vgl. z. B. § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO) - eine solche Verlängerungsmöglichkeit nicht vorsieht (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2022 - 6 B 1.22 - juris Rn. 8 und vom 28. März 2001 - 8 B 52.01 - NVwZ 2001, 799;… Kraft, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 133 Rn. 16). - BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2024 - 9 B 19.24
Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gehört, dass wenigstens vorgetragen wird, wozu die Partei sich nicht hat äußern können und was sie anderenfalls vorgetragen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1978 - 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105 S. 28; Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 1 B 37.05 - juris Rn. 10). - BVerwG, 21.01.2022 - 6 B 1.22
Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Beschwerde; Klage …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2024 - 9 B 19.24
Denn eine Verlängerung dieser Frist ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht möglich, weil die für die Begründungsfrist maßgebliche Vorschrift des § 133 Abs. 3 VwGO - im Gegensatz etwa zu Regelungen in anderen Prozessordnungen (vgl. z. B. § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO) - eine solche Verlängerungsmöglichkeit nicht vorsieht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2022 - 6 B 1.22 - juris Rn. 8 und vom 28. März 2001 - 8 B 52.01 - NVwZ 2001, 799;… Kraft, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 133 Rn. 16).
- BVerwG, 16.07.2025 - 2 B 20.25 Rn. 26 Im Übrigen fehlt es an einer substantiierten Darlegung dessen, was der Beklagte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwieweit der weitere Vortrag zu einer ihm günstigeren Entscheidung hätte führen können (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2006 - 2 B 54.06 - juris Rn. 11…, vom 5. Februar 2009 - 2 PKH 2.09 - juris Rn. 7…, vom 15. Juni 2022 - 8 B 9.22 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 66 Rn. 6 und vom 26. September 2024 - 9 B 19.24 - juris Rn. 7).
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