Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 08.10.2007 - 9 B 207/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Berlin, 14.03.2012 - 35 KE 3.12
Verfahrenskosten; Ansatz des Pauschalhöchstbetrages bei Post- und …
Rn. 5 Nach wohl überwiegender Auffassung der Verwaltungsgerichte setzt die Geltendmachung der Pauschale lediglich voraus, dass überhaupt Aufwendungen für Post- und Telekommunikation angefallen sind; auf die Höhe der tatsächlichen (ggf. geringeren) Auslagen kommt es hingegen nicht an, solange nur die Pauschale verlangt wird (so auch VG Gera, Beschluss vom 19. August 2010 - 2 Nc 1752/09 Ge -, Juris; ders., Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 1 E 501/03.GE -, Juris [mit Begründung im Sonett]; VG München, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - M 11 M 10.3646 -, Juris; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 4 A 469/06 -, Juris; VG Augsburg, Beschluss vom 9. Dezember 2003 - Au 3 KL 03.1206 -, Juris; a. A. VG Magdeburg, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 9 B 207/07 -, Juris; VG Berlin, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - VG 9 KE 90.10 -).Rn. 7 "Der Antragsgegnerin kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Behörde aufgrund ihrer Bindung an Recht und Gesetz nach Art. 20 Abs. 3 GG eine Ermessensentscheidung darüber treffen muss, ob sie in den Verfahren, in denen nur sehr geringe Kosten anfallen, überhaupt Kosten geltend macht (so aber vgl.: VG Magdeburg, Beschl. v. 8. Oktober 2007 - 9 B 207/07 - zitiert nach Juris).
- VG Weimar, 20.04.2016 - 3 S 398/16
Telekommunikationspauschale; Geltendmachung durch die öffentliche Hand; …
Aus diesem Grund ist auch die Auffassung (so etwa VG Magdeburg, Beschluss vom 08.10.2007 - 9 B 207/07 - Juris, Rdnr. 2; Fichte, DVBl. 2009, 888 ff.), bei nur geringfügigen und leicht feststellbaren Kosten scheide die Geltendmachung der Pauschale aus, abzulehnen (so auch: VG Gera…, Beschluss vom 19.08.2010 - 2 Nc 1752/09 Ge - Juris, Rdnr. 6 f.; VG Weimar, Beschluss vom 17.12.2015 - 1 E 918/15 We - [n.v.]). - VG Frankfurt/Oder, 14.10.2020 - 7 KE 23/20
Kostenerinnerung - Geltendmachung der Pauschale für Post- und …
Es genügt daher, dass - wie im vorliegenden Fall am 10. Oktober 2019 erfolgt - von der die Pauschale beantragenden Partei ein an diese übersandtes Empfangsbekenntnis von dieser unterschrieben an das Gericht zurückgesendet wird (vgl. VG Weimar…, Beschluss vom 20. April 2016 - 3 S 398/16 We -, juris Rn. 2; VG Berlin…, Beschluss vom 14. März 2012 - 35 KE 3.12 -, juris Rn. 5 ff.; VG Gera…, Beschluss vom 19. August 2010 - 2 Nc 1752/09 Ge -, juris, Rn. 6 ff., jew. m. w. N.; a. A. etwa VG Magdeburg, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 9 B 207/07 -, juris). - VG Gera, 19.08.2010 - 2 Nc 1752/09
Rechtsanwaltsvergütung; Aufwendungen für Post- und …
Rn. 6 Der Antragsgegnerin kann auch nicht entgegengehalten werden, dass die Behörde aufgrund ihrer Bindung an Recht und Gesetz nach Art. 20 Abs. 3 GG eine Ermessensentscheidung darüber treffen muss, ob sie in den Verfahren, in denen nur sehr geringe Kosten anfallen, überhaupt Kosten geltend macht (so aber vgl.: VG Magdeburg, Beschl. v. 8. Oktober 2007 - 9 B 207/07 - zitiert nach juris). - VG München, 10.01.2012 - M 5 M 11.2655
Erinnerung; Post- und Telekommunikationspauschale; rechtliches Gehör; Wahlrecht …
Rn. 17 Wenn sich die Antragstellerseite auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg (vom 8. Oktober 2007, 9 B 207/07) beruft, ist die dort geäußerte Rechtsmeinung, dass die Ausübung des Wahlrechts für die Pauschale jedenfalls dann rechtlich fehlerhaft sei, wenn die tatsächlichen Kosten weniger als 10 % der Pauschale betragen, für den hier zu entscheidenden Rechtsstreit nicht maßgeblich.
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