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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.08.2000 - 9 B 210.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8760
BVerwG, 02.08.2000 - 9 B 210.00 (https://dejure.org/2000,8760)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.2000 - 9 B 210.00 (https://dejure.org/2000,8760)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 2000 - 9 B 210.00 (https://dejure.org/2000,8760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beurteilung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde - Notwendigkeit der Einholung von Gutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2000 - 9 B 210.00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31) wird das dem Tatsachengericht zur Bestimmung von Art und Anzahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO in Verbindung mit §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl die Notwendigkeit dieser Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86

    Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Ausländische Urkunden - Beweiskraft

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2000 - 9 B 210.00
    Diese Vorschrift gilt gemäß § 98 VwGO auch im Verwaltungsstreitverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 8.86 - NJW 1987, 1159 = Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 45).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

    Der Auslegung des Inhalts eines konkreten Verwaltungsakts kommt eine fallübergreifende, grundsätzliche Bedeutung in der Regel nicht zu (Beschluss vom 2. August 2000 - BVerwG 9 B 210.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 61).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis, …

    Damit lag es grundsätzlich im Ermessen des Tatsachengerichts, ob es weitere Auskünfte sachverständiger Stellen einholt (vgl. Beschlüsse vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - InfAuslR 2000, 412 und vom 2. August 2000 - BVerwG 9 B 210.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 61 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 14.03.2017 - A 11 K 7407/16

    Frist zu Stellung eines Asylfolgeantrags bei Konversion; Anforderungen an den …

    Anhaltspunkte dafür, dass die herangezogenen Erkenntnisquellen erkennbare Mängel aufweisen, in sich widersprüchlich sind oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen, sind weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich, so dass sich dem Gericht die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung nicht aufdrängt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.08.2000 - 9 B 210/00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 61).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2001 - 8 A 3664/01

    Bewertung der Erheblichkeit eines Beweisantrags in einem asylrechtlichen …

    Rn. 15 BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - 9 C 12.87 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; BVerwG, Beschluss vom 2. August 2000 - 9 B 210/00 -.

    Rn. 17 Ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - 9 C 12.87 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; BVerwG, Beschluss vom 2. August 2000 - 9 B 210/00 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2003 - 8 A 3664/01
    Rn. 15 BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - 9 C 12.87 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; BVerwG, Beschluss vom 2. August 2000 - 9 B 210/00 -.

    Rn. 17 Ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts , vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1987 - 9 C 12.87 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31; BVerwG, Beschluss vom 2. August 2000 - 9 B 210/00 -.

  • BVerwG, 31.08.2006 - 1 B 24.06

    Verfahrensverstoß auf Grund der oberflächlichen und detailarmen Würdigung der …

    Rn. 7 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 2. August 2000 - BVerwG 9 B 210.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 61 m.w.N.) wird das dem Tatsachengericht zur Bestimmung von Art und Anzahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 98 VwGO in Verbindung mit §§ 404, 412 ZPO zustehende Ermessen nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl die Notwendigkeit dieser Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen.
  • BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 868/03

    Zulässigkeit der Beweiserhebung unter Einschaltung der potentiellen …

    Verfassungsrecht gebietet es nicht, dass eine Beweiserhebung im möglichen Verfolgerstaat unter allen Umständen unterbleibt (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 28. August 2003 - 1 B 457.02 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 74, und vom 2. August 2000 - 9 B 210.00 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 61).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 457.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Echtheit einer ausländischen …

    Dies gilt auch für Auskünfte von Behörden des (behaupteten) Verfolgungsstaates zur Echtheit einer Urkunde in asylrechtlichen Streitverfahren (vgl. Beschluss vom 2. August 2000 - BVerwG 9 B 210.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 61 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.2001 - 1 B 339.01

    Klage auf Anerkennung als politisch Verfolgter - Voraussetzungen der …

    Nach § 98 VwGO, § 438 Abs. 1 ZPO hat das Gericht die Echtheit einer ausländischen Urkunde nach den Umständen des Falles zu ermessen (Beschluss vom 2. August 2000 - BVerwG 9 B 210.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 61 m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 18.03.2022 - 6 K 2050/18

    Iran: Keine Verfolgung bei Konversion zum Zoroastrismus oder evtl. Teilnahme an …

    vorliegenden gutachterlichen Stellungnahmen weitere Gutachten einzuholen oder in sonstige Ermittlungen einzutreten, besteht hingegen nicht allein schon deshalb, weil ein Beteiligter die bisherigen Erkenntnisquellen im Ergebnis für unzutreffend hält (BVerwG, Beschluss vom 02. August 2000 - 9 B 210/00 -, juris Rn. 5).
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