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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.08.1990 - 9 B 211.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4993
BVerwG, 21.08.1990 - 9 B 211.90 (https://dejure.org/1990,4993)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1990 - 9 B 211.90 (https://dejure.org/1990,4993)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1990 - 9 B 211.90 (https://dejure.org/1990,4993)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Frage der Gruppenverfolgung - Vorliegen "neuer" Beweismittel im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) - Abgrenzung zur bloßen Beweisanregung

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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion; Existenzminimum; Fluchtalternative

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1990 - 9 B 211.90
    Soweit das Bundesverfassungsgericht bereits durch Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 - (InfAuslR 1990, 34) und das Bundesverwaltungsgericht durch Urteile vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 u.a. - zur Jezidenproblematik Stellung genommen haben, steht das von der Beschwerde angefochtene Urteil zu den genannten Entscheidungen nicht im Widerspruch.
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1990 - 9 B 211.90
    Soweit das Bundesverfassungsgericht bereits durch Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 - (InfAuslR 1990, 34) und das Bundesverwaltungsgericht durch Urteile vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 u.a. - zur Jezidenproblematik Stellung genommen haben, steht das von der Beschwerde angefochtene Urteil zu den genannten Entscheidungen nicht im Widerspruch.
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1990 - 9 B 211.90
    Zum ändern hat der Kläger die gewünschte Vernehmung in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht nur "hilfsweise" beantragt, eine weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO also nur angeregt (vgl. Beschluß vom 10. August 1965 - BVerwG 7 B 56.64 - Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 [BVerwG 26.06.1968 - V C 111/67]).
  • BVerwG, 10.08.1965 - VII B 56.64
    Auszug aus BVerwG, 21.08.1990 - 9 B 211.90
    Zum ändern hat der Kläger die gewünschte Vernehmung in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht nur "hilfsweise" beantragt, eine weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO also nur angeregt (vgl. Beschluß vom 10. August 1965 - BVerwG 7 B 56.64 - Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 [BVerwG 26.06.1968 - V C 111/67]).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Gerichtliche Aufklärungspflicht bei nur hilfsweise …

    Während sich die Voraussetzungen für die Ablehnung eines unbedingt gestellten Beweisantrags aus § 86 Abs. 2 i.V.m. § 86 Abs. 1 VwGO ergeben, wird jedoch mit einem nur fürsorglich oder hilfsweise gestellten Beweisantrag nur eine weitere Erforschung des Sachverhalts nach.§ 86 Abs. 1 VwGO angeregt (vgl. Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 [BVerwG 26.06.1968 - V C 111/67]).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 417.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten …

    Mit einem nur fürsorglich oder hilfsweise gestellten Beweisantrag wird dagegen nur eine weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 (58)).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 9 B 368.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Mit einem nur fürsorglich oder hilfsweise gestellten Beweisantrag wird dagegen nur eine weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 [BVerwG 26.06.1968 - V C 111/67]).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 419.95

    Anwendung des im Asylrecht entwickelten herabgestuften …

    Mit einem nur fürsorglich oder hilfsweise gestellten Beweisantrag wird dagegen nur eine weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 [BVerwG 26.06.1968 - V C 111/67]).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 420.95

    Anwendung des im Asylrecht entwickelten herabgestuften …

    Mit einem nur fürsorglich oder hilfsweise gestellten Beweisantrag wird dagegen nur eine weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 [BVerwG 26.06.1968 - V C 111/67]).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 9 B 682.94

    Asylrechtliche Relevanz untergeordneter exilpolitischer Aktivitäten - …

    Mit einem nur fürsorglich oder "hilfsweise" gestellten Beweisantrag wird dagegen nur eine weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 [BVerwG 26.06.1968 - V C 111/67]).
  • BVerwG, 11.05.1994 - 9 B 44.94

    Gewährung von Abschiebungsschutz - Anwendung vietnamesischer politischer …

    Mit einem nur fürsorglich oder "hilfsweise" gestellten Beweisantrag - wie hier - wird dagegen nur eine weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 ).
  • BVerwG, 04.05.1994 - 9 B 691.93

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Urteils - Verstoß gegen den Grundsatz des …

    Denn das Oberverwaltungsgericht hat von der Anregung einer weiteren Sachverhaltsaufklärung, als die sich der in der mündlichen Verhandlung hilfsweise gestellte Beweisantrag darstellt (vgl. Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - vom 10. August 1965 - BVerwG 7 B 56.64 - Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 ), Kenntnis genommen und sich mit ihr ausweislich der Urteilsgründe (vgl. UA S. 9) auseinandergesetzt.
  • BVerwG, 04.05.1994 - 9 B 689.93

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Urteils - Verstoß gegen den Grundsatz des …

    Denn der Verwaltungsgerichtshof hat von der Anregung einer weiteren Sachverhaltsaufklärung, als die sich der in der mündlichen Verhandlung hilfsweise gestellte Beweisantrag darstellt (vgl. Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - vom 10. August 1965 - BVerwG 7 B 56.64 - Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 ), Kenntnis genommen und sich mit ihr ausweislich der Urteilsgründe (vgl. UA S. 18, 43) auseinandergesetzt.
  • BVerwG, 21.08.1995 - 9 B 492.95

    Drohende strafrechtliche Verfolgung im Heimatland als politische Verfolgung im …

    Mit einem nur vorsorglich oder hilfsweise gestellten Beweisantrag wird freilich - nur - eine weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 [BVerwG 26.06.1968 - V C 111/67]).
  • BVerwG, 21.08.1995 - 9 B 493.95

    Grundsätze zur Beurteilung des politischen Charakters von Bestrafungen wegen …

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