Rechtsprechung
| BVerwG, 29.05.1984 - 9 B 2217.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zeugen im Ausland - Antrag auf Vernehmung - Untauglichkeit als Beweismittel - Ungeeigneter Beweisantritt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.12.1981 - 20 A 900.81
- BVerwG, 29.05.1984 - 9 B 2217.82
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 10466.81
Anwendbarkeit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen im Verwaltungsprozess bei …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1984 - 9 B 2217.82
Antrag auf Vernehmung von Zeugen im Ausland - hier Syrien - als ungeeigneter Beweisantritt (wie Beschluß vom 9. Mai 1983 - BVerwG 9 B 10466.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 5).Sie wird jedoch in diesem Fall entsprechend den Grundsätzen völkerrechtlicher Höflichkeit, also den Verhaltensweisen des internationalen Verkehrs, die auch ohne Rechtspflicht von den Staaten gegenseitig beachtet werden, in der Weise gewährt, daß durch gegenseitige Verständigung die Erledigung von Rechtshilfeersuchen - auch in Verwaltungssachen - weitgehend zugelassen wird, und zwar auch durch die konsularischen oder diplomatischen Vertretungen des entsendenden Staates (vgl. Beschluß vom 9. Mai 1983 - BVerwG 9 B 10466.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 5).
Das gilt auch für den Rechtshilfeverkehr mit ... (…vgl. ZRHO a.a.O.), so daß eine Vernehmung der vom Kläger angebotenen syrischen Zeugen durch die Deutsche Botschaft in ... einen unzulässigen Hoheitsakt auf fremdem Staatsgebiet dargestellt hätte, der entsprechend den Grundsätzen der Gebietshoheit und der Unabhängigkeit der Staaten auch dann vorliegt, wenn er nicht mit Zwang verbunden ist (vgl. Beschluß vom 9. Mai 1983 a.a.O.).
Eine Vernehmung der Zeugen durch syrische Behörden oder Gerichte kam hingegen - wie der Kläger durch die ausrückliche Einschränkung des Beweisantrags auf eine Vernehmung durch die Deutsche Botschaft auch erkannt hat - deshalb nicht in Betracht, weil einer in dieser Weise gewonnenen Aussage ein so hohes Maß nicht klärbarer Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit innegewohnt hätte, daß sie als Beweismittel schlechthin unverwertbar gewesen wäre (vgl. Beschluß vom 9. Mai 1983 a.a.O.).
- BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82
Situation im Heimatstaat - Aufklärungspflicht der Tatsachengerichte - …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1984 - 9 B 2217.82
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die - verfahrensfehlerfreie - Würdigung seines Vorbringens ergibt, daß die von ihm gegebene Schilderung seiner persönlichen Erlebnisse unglaubhaft ist (vgl. Beschluß vom 22. November 1983 - BVerwG 9 B 1915.82 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17
Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den …
Rn. 112 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.9.2011 - 9 B 48.11 -, NVwZ 2012, 376, Rn. 10 f.; Beschluss vom 29.5.1984 - 9 B 2217/82 -, juris, Rn. 2. - OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10
Widmung besagt nichts über Ausbauzustand; Entbehrlichkeit von Bebauungsplan oder …
Die bloße Anregung, Beweis durch Zeugenvernehmung oder Einholung eines Sachverständigengutachtens zu erheben, stellt keinen Beweisantrag im Sinne von § 86 Abs. 2 VwGO dar (BVerwG, Beschl. v. 29.05.1984 - BVerwG 9 B 2217.82 -, zit. nach JURIS). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2014 - 13 A 1294/14
Völkerrechtliche Zulässigkeit einer Vernehmung von Angehörigen eines anderen …
Rn. 9 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Mai 1983 - 9 B 10466.81 -, NJW 1984, 574 = juris, Rn. 5, und vom 29. Mai 1984 - 9 B 2217.82 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 28. März 2013 - 13 A 412/12.A -, juris, Rn. 14.Rn. 11 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Mai 1983 - 9 B 10466.81 -, NJW 1984, 574 = juris, Rn. 5, und vom 29. Mai 1984 - 9 B 2217.82 -, juris, Rn. 3.
- VG Stuttgart, 18.12.2025 - 4 K 7885/23
Identitätsklärung; Stufenmodell; somalische Urkunden; Untersuchungsgrundsatz; …
Vielmehr wird eine Rechtshilfe durch somalische Behörden hiernach überhaupt nicht geleistet (vgl. Rechtshilfeordnung für Zivilsachen, Länderteil, Somalia, ebd.), so dass auch eine etwaige vertraglose Rechtshilfe ausscheidet, welche überdies wohl nur in Bezug auf deutsche Staatsangehörige, nicht aber den italienischen Staatsangehörigen O. A. M. in Betracht käme (vgl. hierzu etwa BVerwG…, Beschluss vom 09.05.1983 - 9 B 10466.81 -, juris Rn. 5 und Beschluss vom 29.05.1984 - 9 B 2217.82 -, juris Rn. 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - 13 A 412/12
Zulässigkeit einer Vernehmung von Angehörigen eines anderen Staates in dessen …
Rn. 21 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Mai 1983 - 10466.81 -, NJW 1984, 574 = juris, Rn. 5, und vom 29. Mai 1984 - 9 B 2217.82 -, juris, Rn. 3. - VG Köln, 13.12.2011 - 14 K 4389/10
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Flüchtlingseigenschaft durch einen …
Rn. 38 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 09. Mai 1983 - 9 B 10466/81 -, InfAuslR 1983, 252 und vom 29. Mai 1984 - 9 B 2217/82 -, Juris. - VG Arnsberg, 15.12.2011 - 6 K 3806/10
Maßgeblichkeit der Verfolgungswahrscheinlichkeit für die Anerkennung als …
Rn. 25 vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 29.05.1984 - 9 B 2217/82 - juris. - VGH Hessen, 25.11.1988 - 10 OE 28/82
Asylrecht Pakistan; Zeugnisverweigerung eines Berufsdiplomaten
Zuverlässige Kenntnisse vom Wahrheitsgehalt der angeblichen Zeitungsmeldung könnten freilich kaum allein durch das Auswärtige Amt oder deutsche Auslandsvertretungen in Pakistan erlangt werden, sondern bedürften letztlich der Mitwirkung pakistanischer Behörden und Gerichte, deren Inanspruchnahme in Asylverfahren grundsätzlich nicht in Betracht kommt (BVerwG, Beschluß vom 29. Mai 1984 -- 9 B 2217.82 --, ZfSH/SGB 1985, 280; BVerwG, Beschluß vom 9. Mai 1983 -- 9 B 1046.81 --, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 5).
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