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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17452
BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11 (https://dejure.org/2011,17452)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2011 - 9 B 23.11 (https://dejure.org/2011,17452)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 9 B 23.11 (https://dejure.org/2011,17452)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablehnung der Akteneinsicht als Gehörsverletzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO
    Ablehnung der Akteneinsicht als Gehörsverletzung

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Beteiligten auf Akteneinsicht kann bei Unterlassung seiner Mitwirkungslast bzgl. der Akteneinsicht ohne Verletzung des rechtlichen Gehörs abgelehnt werden; Anspruch eines Beteiligten auf Akteneinsicht bei Unterlassung seiner Mitwirkungslast bzgl. der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Beteiligten auf Akteneinsicht kann bei Unterlassung seiner Mitwirkungslast bzgl. der Akteneinsicht ohne Verletzung des rechtlichen Gehörs abgelehnt werden; Anspruch eines Beteiligten auf Akteneinsicht bei Unterlassung seiner Mitwirkungslast bzgl. der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86

    Rechtliches Gehör - Antrag auf Fristverlängerung - Aktenabschrift - Vorenthaltung …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11
    Ob dies der Fall ist, bemisst sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Urteile vom 23. August 1968 - BVerwG 4 C 235.65 - BVerwGE 30, 154 und vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 S. 4 f.; Beschluss vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 276 S. 18 f.).

    Ferner kann ein Einsichtsgesuch abgelehnt werden, wenn Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Akteneinsichtsrechts bestehen (vgl. Urteil vom 3. November 1987 a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11
    Im Falle einer mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbständig tragenden Begründung des angefochtenen Urteils bedarf es zur Zulässigkeit der Beschwerde in Bezug auf jede dieser Begründungen eines geltend gemachten und vorliegenden Zulassungsgrundes (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11
    Ob dies der Fall ist, bemisst sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Urteile vom 23. August 1968 - BVerwG 4 C 235.65 - BVerwGE 30, 154 und vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 S. 4 f.; Beschluss vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 276 S. 18 f.).
  • BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11
    Denn nur auf der Grundlage der geforderten Angaben kann das Gericht prüfen, ob die beantragte Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts beitragen kann (vgl. Beschluss vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 S. 19).
  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11
    Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken könnte, begründen keine Pflicht zur gerichtlichen Beweisaufnahme (vgl. Beschluss vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 S. 10 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.1989 - 9 B 268.89

    Antrag auf Akteneinsicht - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2011 - 9 B 23.11
    Ob dies der Fall ist, bemisst sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Urteile vom 23. August 1968 - BVerwG 4 C 235.65 - BVerwGE 30, 154 und vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 S. 4 f.; Beschluss vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 276 S. 18 f.).
  • BVerwG, 21.09.2023 - 3 B 44.22

    Vergabe von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst; hier: …

    Nicht jede Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht stellt jedoch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar; ob dies der Fall ist, bemisst sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 9 B 23.11 - juris Rn. 4 m. w. N. …und vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - juris Rn. 9).

    Kommt ein Beteiligter dieser Mitwirkungsobliegenheit nicht nach, darf sein Antrag auf Akteneinsicht durch das Gericht jedenfalls dann abgelehnt werden, wenn bei einer Stattgabe die Erledigung des Rechtsstreits verzögert würde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 9 B 23.11 - a. a. O. …und vom 19. September 2018 - 8 B 2.18 - a. a. O. Rn. 12).

  • BVerwG, 17.06.2020 - 8 C 7.19

    Tarife für die Nutzung von Urheberrechten nur auf Grundlage der wahrgenommenen …

    Ob das Übergehen eines Antrags auf Akteneinsicht das Recht des betroffenen Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt, ist aufgrund einer umfassenden Prüfung anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 9 B 23.11 - juris Rn. 4; Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 S. 4 f.).
  • BFH, 21.04.2023 - III B 41/22

    Gehörsverletzung durch Versagung der Akteneinsicht

    Nach den Umständen des Einzelfalls kann eine Versagung ferner bei rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Akteneinsichtsrechts und insbesondere im Fall der Prozessverschleppung gerechtfertigt sein (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2022, 730, Rz 16 ff., und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.06.2011 - 9 B 23/11, juris, Rz 4).
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