Rechtsprechung
| BVerwG, 20.12.2012 - 9 B 25.12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zweitwohnungssteuer; Überlassen der Wohnung ohne Entgelt an Familienangehörigen oder Dritten
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 105 Abs 2a GG
Zweitwohnungssteuer; Überlassen der Wohnung ohne Entgelt an Familienangehörigen oder Dritten - Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens einer der Aufwandsbesteuerung unterliegenden "Zweitwohnung" im Falle der Überlassung der Wohnung als Hauptwohnung an einen Dritten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 133 Abs. 3 S. 3; GG Art. 105 Abs. 2a
Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens einer der Aufwandsbesteuerung unterliegenden "Zweitwohnung" im Falle der Überlassung der Wohnung als Hauptwohnung an einen Dritten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 07.04.2011 - 6 A 224/09
- OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 1/12
- BVerwG, 20.12.2012 - 9 B 25.12
- BVerfG, 10.05.2013 - 1 BvR 1051/13
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 9 B 25.12
Er kann auch Inhaber der Wohnung im Sinne der Satzung bleiben, soweit er die Wohnung weiterhin hält und sich der Verfügungsmacht über sie nicht begibt (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275.79 - BVerfGE 65, 325 ). - BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 9 B 25.12
Die Ermittlung subjektiver Tatbestände, wie etwa der mit dem Konsum verfolgten Absichten, oder die Feststellung der Person des letztlich wirtschaftlich mit der Steuer Belasteten, von dem die Mittel für den Aufwand stammen, soll mit Rücksicht auf die Praktikabilität der Steuererhebung unterbleiben (BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -NVwZ 2010, 1022 Rn. 42 m.w.N.). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 9 B 25.12
Rn. 6 Hinsichtlich des weiteren Beschwerdevorbringens, das sich nach Art einer Revisionsbegründung mit dem angefochtenen Berufungsurteil auseinandersetzt, ohne bislang ungeklärte konkrete, aber fallübergreifende und im vorliegenden Fall entscheidungserhebliche Rechtsfragen des revisiblen Rechts herauszuarbeiten, erfüllt die Beschwerde schon nicht die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines Zulassungsgrundes im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO stellt (vgl. hierzu im Einzelnen Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26). - BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 9 B 25.12
Die Motivation hierfür bleibt außer Betracht (Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 C 7.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 28 Rn. 16). - BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher …
Auszug aus BVerwG, 20.12.2012 - 9 B 25.12
Dem entsprechend sieht auch das Bundesverwaltungsgericht den Steuertatbestand grundsätzlich als erfüllt an, wenn jemand neben seiner Hauptwohnung eine weitere Wohnung nicht für sich selbst, sondern für den persönlichen Lebensbedarf von Familienangehörigen vorhält, solange er sich nicht der Verfügungsmacht über die Wohnung begibt, sondern sie nur den Familienangehörigen tatsächlich zur Nutzung überlässt (Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 C 8.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rn. 26).
- VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 244/21
Zweitwohnungssteuer; Verfügungsbefugnis bei unentgeltlicher Überlassung an einen …
Auch eine unentgeltliche Überlassung an einen Angehörigen oder Dritten ändert an dem Charakter der Zweitwohnungssteuer nichts (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 77; BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25/12 - juris Rn. 4;… Urteil vom 26. Juli 1979 - VII C 53.77 - juris Rn. 31; OVG Schleswig, Urteil vom 27. März 2012 - 4 LB 1/12 - n.v.).Es kommt auch nicht darauf an, ob er in der Zweitwohnung der Klägerin seinen Hauptwohnsitz oder seinen Nebenwohnsitz begründet hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25/12 - juris Rn. 4).
Er muss für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung dieser Wohnung verfügen können, also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG…, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4;… Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - juris Rn. 16; OVG Schleswig…, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt, oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris 21;… Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig…, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris, Rn. 17;… Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40;… Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).
Auf den Zweck des Innehabens oder die damit verfolgten Absichten - beispielsweise elterliche Unterhaltspflichten - kommt es zudem nicht an (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 - juris Rn. 32 ff.;BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 5;… Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 7.08 - juris Rn. 16).
Bei der unentgeltlichen Überlassung an einen Angehörigen oder einen Dritten verleibt das Innehaben der Wohnung bei dem Nutzungsberechtigen, soweit er die Wohnung weiterhin hält und sich der Verfügungsbefugnis nicht begibt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 77; BVerwG…, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 14; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4; OVG Schleswig…, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40 f.; Urteil vom 27. März 2012 - 4 LB 1/12 - n.v.).
- VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 112.16
Zweckentfremdungsgenehmigung für Ferienwohnung nur bei echter Zweitwohnung
Hierfür ist es unerheblich, dass eine Zweitwohnungssteuerpflicht des Wohnungseigentümers begründet sein kann, wenn er seine Wohnung nicht selbst bewohnt, sondern sie Familienangehörigen oder Dritten unentgeltlich überlässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 9 B 25.12 - juris Rn. 4 f.). - BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15
Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe; …
Der steuerpflichtige Inhaber der Wohnung begibt sich der Verfügungsmacht über sie nicht dadurch, dass er sie dem Dritten nur tatsächlich zur Nutzung überlässt (BVerwG…, Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rn. 26; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 29 Rn. 4).
- VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21
Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand …
Er muss für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung dieser Wohnung verfügen können, also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG…, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4;… Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - juris Rn. 16; OVG Schleswig…, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG…, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 21;… Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig…, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris Rn. 17;… Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40;… Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32). - OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2025 - 6 LB 3/24
Zweitwohnungssteuer; Innehaben einer Zweitwohnung bei Überlassung an …
Er kann auch Inhaber der Wohnung im Sinne der Satzung bleiben, soweit er die Wohnung weiterhin hält und sich der Verfügungsmacht über sie nicht begibt (…BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, juris Rn. 77; BVerwG, Beschl. v. 20.12.2012 - 9 B 25.12 -, juris Rn. 4).Die Motivation hierfür bleibt außer Betracht (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2012 - 9 B 25.12 -, juris Rn. 5;… vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 17.12.2010 - 1 BvR 529/09 -, juris Rn. 42).
- VGH Bayern, 29.07.2015 - 4 B 15.877
Rechtswidrige Heranziehung einer GbR zur Zweitwohnungsteuer
Rn. 44 Das hier gefundene Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2012 (Az. 9 B 25/12, juris Rn. 4), wonach auch derjenige, der seine Wohnung einem Angehörigen oder sonstigen Dritten unentgeltlich zur Nutzung überlässt, selbst den für eine Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2a GG erforderlichen Aufwand betreibt. - OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer bei an die Kinder im Rahmen eines …
Entscheidend ist, ob er weiterhin rechtlich gesichert die Verfügungsbefugnis und die Verfügungsmacht behalten hat (OVG Schleswig, Urt. v. 27.3.2012 - 4 LB 1/12 -, bestätigt durch BVerwG, B. v. 20.12.2012 - 9 B 25.12 - juris). - VG Stuttgart, 10.06.2026 - 1 K 3489/23
Zweitwohnungssteuer; Anhörung; Begründung; Heilung; Unbeachtlichkeit; …
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 64.16
Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Aufwandsbegriff; Innehaben …
Rn. 9 Das Oberverwaltungsgericht hat in Bezug auf die in der Beschwerde im Einzelnen genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. September 2001 - 9 C 1.01 - BVerwGE 115, 165 , Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 29 Rn. 4) keine abweichenden abstrakten Rechtssätze aufgestellt. - OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung
Entscheidend ist, ob er weiterhin rechtlich gesichert die Verfügungsbefugnis und die Verfügungsmacht behalten hat (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 -, juris, Rn. 4). - VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21
Zweitwohnungssteuer; Ehegattenwohnung; Gleichartigkeit mit der Grundsteuer
- VG Schleswig, 11.03.2016 - 2 A 194/14
Zweitwohnungssteuer für zweite Wohnung im Haus
- VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21
Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als …
- OVG Niedersachsen, 18.08.2016 - 9 LC 314/14
Steuerbarer Aufwand; Aufwandsteuer; Eigenjagdbezirk; Einkommenserzielung; …
- VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine auf dem Bodenrichtwert fußende Festsetzung …
- VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 15/21
- VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22
Zweitwohnungsteuer; Zutrittsverbot zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2014 - 14 A 1848/13
Steuergerechtigkeit bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer bzgl. Befindens der …
- VG Schleswig, 06.04.2023 - 4 B 11/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2013 - 14 A 2693/10
Zulässigkeit der Heranziehung eines Studenten zu einer Zweitwohnungssteuer bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2013 - 14 A 2495/11
Veranlagung der Zweitwohnungsteuer gegen ein Ehepaar als Mieter und …
- VG Köln, 25.06.2015 - 24 L 1281/15
Rechtmäßigkeit der Veranlagung zu einer Zweitwohnungssteuer
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