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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1990 - 9 B 271.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10521
BVerwG, 27.11.1990 - 9 B 271.90 (https://dejure.org/1990,10521)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1990 - 9 B 271.90 (https://dejure.org/1990,10521)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1990 - 9 B 271.90 (https://dejure.org/1990,10521)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Qualifizierung von Verfolgungshandlungen Dritter bei fehlender Gebietsgewalt des Staates als politische Verfolgung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1990 - 9 B 271.90
    Die Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit geben, die Frage, unter welchen Voraussetzungen Verfolgungshandlungen Dritter bei fehlender bzw. in Frage gestellter Gebietsgewalt des Staates politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG darstellen, einer weiteren - die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Problemkreis (BVerfGE 80, 315 ) berücksichtigenden - Klärung zuzuführen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1315/91

    Fehlender Zusammenhang zwischen mittlerweile beendeter Verfolgung und Ausreise; …

    Mit Beschluß vom 27.11.1990 - BVerwG 9 B 271.90 - hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision zugelassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91

    Zum Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …

    Im Hinblick hierauf erscheint nicht ausgeschlossen, daß die in der Beschwerde angeführten Verfolgungsmaßnahmen teilweise deswegen nicht als politische Verfolgung angesehen werden können, weil sich die Bekämpfung des Bürgerkriegsgegners durch staatliche Kräfte im allgemeinen nicht als politische Verfolgung darstellt und in einem solchen Fall nur Aktionen der staatlichen Sicherheitskräfte, die über Maßnahmen zur Bekämpfung des Bürgerkriegsgegners im Interesse der Wiederherstellung der staatlichen Friedensordnung hinausgehen, asylerheblich sein können (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 340, 341; BVerwG, Beschlüsse vom 27.11.1990 -- BVerwG 9 B 271.90 --, vom 16.1.1991 -- BVerwG 9 B 277.90 -- und vom 13.2.1991 -- BVerwG 9 B 37.91 --).
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