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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 278.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,12733
BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 278.89 (https://dejure.org/1989,12733)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1989 - 9 B 278.89 (https://dejure.org/1989,12733)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1989 - 9 B 278.89 (https://dejure.org/1989,12733)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 10.11.1989 - 9 B 445.89

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Einordnung der Beanstandungsklage nach …

    Aus demselben Grund kommt auch - anders als im Verfahren BVerwG 9 B 278.89 - eine Revisionszulassung weder wegen Rechtsgrundsätzlichkeit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Anwendung einer Staatsschutz-Strafrechtsbestimmung über die Strafbarkeit einer Unruhe und Gewalttätigkeiten verursachenden Meinungsäußerung politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt, noch wegen der geltend gemachten Divergenz zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258; vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - BVerwGE 80, 136; vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 60.87 - und vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 67.87 - InfAuslR 1989, 137-139 in Betracht.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.10.1989 - 21 L 279/89

    Bindungswirkung eines Übertragungsbeschlusses im Fall der Verweisung an ein …

    Sie ergeben sich auch nicht aus dem Umstand, daß das Bundesverwaltungsgericht in dem Verfahren 21 OVG A 671/87 die Revision gegen das Urteil des Senats vom 17. März 1989 zugelassen hat, um "die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Anwendung einer Staatsschutz-Strafrechtsbestimmung über die Strafbarkeit einer Unruhe und Gewalttätigkeiten verursachenden Meinungsäußerung politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt, einer weiteren Klärung zuzuführen" (Beschl. v. 18.09.1989 - BVerwG 9 B 278.89).
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