Rechtsprechung
| BVerwG, 12.02.2001 - 9 B 3.01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gleichmäßigkeit der Bewertung und Berechnung der Zweitwohnungssteuer - Ermittlung der Jahresrohmiete - Verstoß gegen den Gleichheitssatz - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 6 A 92/98
- OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999 - 2 L 70/99
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 70/99
- BVerwG, 12.02.2001 - 9 B 3.01
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 12.02.2001 - 9 B 3.01
Soweit die Beschwerde Mängel in der Berechnung der Jahresrohmiete darlegt, greift sie die Rechtsanwendung im Einzelfall an, was nicht auf einen Revisionszulassungsgrund führt (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328). - BVerwG, 31.10.1994 - 9 C 25.94
Gebot freier Beweiswürdigung - Überzeugungsbildung des Gerichts - …
Auszug aus BVerwG, 12.02.2001 - 9 B 3.01
In Betracht käme allenfalls, dass das Oberverwaltungsgericht aus den Akten ersichtliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, übergangen und damit gegen die Verpflichtung verstoßen hat, seine Überzeugung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnen (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. Urteil vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 9 C 25.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261;… zum sog. Selektionsverbot Dawin, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 108 Rn. 29 sowie - zur sog. Aktenwidrigkeit - Rn. 35, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 15.06.2016 - 9 C 19.15
Verwaltungsakt; Steuerbescheid; Steuermessbescheid; Steuerschuld; Grundsteuer; …
Insoweit hätte es konkreter Darlegungen bedurft, insbesondere einer genauen Bezeichnung der Aktenteile, aus denen der Verstoß hergeleitet wird (s. nur BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 9 B 3.01 - juris Rn. 7). - BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13
Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches …
Wird gerügt, das Gericht habe bei seiner Überzeugungsbildung gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen, müssen die Aktenteile, aus denen der Verstoß abgeleitet wird, genau bezeichnet werden (Beschluss vom 12. Februar 2001 - BVerwG 9 B 3.01 - juris Rn. 7). - BVerwG, 07.08.2013 - 7 B 9.13
Bundesbodenschutzgesetz; Zustandsverantwortlichkeit; Untätigkeit der Behörde
Denn wird gerügt, das Gericht habe bei seiner Überzeugungsbildung gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen, müssen die Aktenteile, aus denen der Verstoß abgeleitet wird, genau bezeichnet werden (Beschluss vom 12. Februar 2001 - BVerwG 9 B 3.01 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 08.10.2021 - 7 B 1.21
Maßgeblicher Zeitpunkt für gerichtliche Überprüfung einer …
Wird gerügt, das Gericht habe bei seiner Überzeugungsbildung gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen, müssen jedoch die Aktenteile, aus denen der Verstoß abgeleitet wird, gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genau bezeichnet werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 2001 - 9 B 3.01 - juris Rn. 7 …und vom 28. November 2013 - 9 B 14.13 - DVBl 2014, 237 Rn. 28). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2019 - 2 M 126/19
Zum Verschulden bei einem Abänderungantrag und zur Bindungswirkung an eine …
Rn. 8 Wird geltend gemacht, das Verwaltungsgericht habe aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen bestimmte Umstände erkennen können, wird der Sache nach nicht das Vorliegen eines Aufklärungsmangels, sondern ein Fehler in der Rechtsanwendung gerügt; hat das Gericht aus den Akten ersichtliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, übergangen, kommt auch ein Verstoß gegen die sich aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO ergebende Verpflichtung, seine Überzeugung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnen, in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 9 B 3.01 - juris Rn. 6 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2009 - 2 L 174/08
Widerruf einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung
Soweit der Kläger mit diesem Vorbringen rügen sollte, dass das Verwaltungsgericht aus den Akten ersichtliche Umstände übergangen und damit gegen die Verpflichtung aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstoßen habe, seine Überzeugung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnen (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 12.02.2001 - 9 B 3.01 Juris, m. w. Nachw.), vermag er auch damit nicht durchzudringen. - BVerwG, 23.02.2012 - 5 B 51.11 Wird gerügt, das Gericht habe bei seiner Überzeugungsbildung gegen den klaren Inhalt der Akten verstoßen, müssen die Aktenteile, aus denen der Verstoß abgeleitet wird, genau bezeichnet werden (Beschluss vom 12. Februar 2001 - BVerwG 9 B 3.01 - juris Rn.7).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".