Rechtsprechung
| BVerwG, 19.01.1999 - 9 B 378.98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 10.10
Zur fehlerhaften Anwendung abstrakter Rechtssätze des BVerwG; rechtliches Gehör …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird deshalb regelmäßig verletzt, wenn ein Gericht, bei dem ein Antrag auf Einräumung oder Verlängerung einer Äußerungsfrist gestellt ist, zur Hauptsache entscheidet, ohne zuvor diesen Antrag beschieden zu haben (vgl. dazu u.a. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5; Beschlüsse vom 19. Januar 1999 - BVerwG 9 B 378.98 -. - BVerwG, 23.10.2000 - 1 B 51.00
Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird regelmäßig versagt, wenn ein Gericht, bei dem ein Antrag auf Verlängerung einer Äußerungsfrist gestellt ist, zur Hauptsache entscheidet, ohne zuvor den Fristverlängerungsantrag beschieden zu haben (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5; Beschluss vom 19. Januar 1999 - BVerwG 9 B 378.98 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 37).
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