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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 381.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,16554
BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 381.97 (https://dejure.org/1997,16554)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1997 - 9 B 381.97 (https://dejure.org/1997,16554)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - 9 B 381.97 (https://dejure.org/1997,16554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts - Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88

    Häftlingshilferecht - Beweisnotstand - Verwaltungsstreitverfahren - Materielle …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 381.97
    Seine Auffassung, daß dies auch unter Berücksichtigung eines Beweisnotstands zu Lasten des Klägers geht, entspricht ebenfalls der Rechtslage (Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG 8 C 118.60 - BVerwGE 12, 230; Beschluß vom 3. August 1988 - BVerwG 9 B 257.88 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28).
  • BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 89.74

    Gewahrsam aus politischen Gründen - Erteilung einer Häftlingsbescheinigung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 381.97
    Treffen politische Gründe des Gewahrsams, die der Häftling nicht zu vertreten hat, mit Gründen zusammen, die von ihm zu vertreten sind, kommt es darauf an, welcher Grund überwiegt (Urteil vom 20. August 1975 - BVerwG 8 C 89.74 - BVerwGE 49, 107).
  • BVerwG, 30.10.1992 - 11 B 47.92

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 381.97
    Dazu ist jedoch erforderlich, daß der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe innerhalb der Beschwerdefrist, die hier am 19. März 1997 ablief, gestellt wird (Beschluß vom 30. Januar 1980 - BVerwG 7 B 1.80 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 51; Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 11 B 47.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 182).
  • BVerwG, 30.01.1980 - 7 B 1.80

    Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit des Anwaltszwangs bei einem Verfahren …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 381.97
    Dazu ist jedoch erforderlich, daß der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe innerhalb der Beschwerdefrist, die hier am 19. März 1997 ablief, gestellt wird (Beschluß vom 30. Januar 1980 - BVerwG 7 B 1.80 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 51; Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 11 B 47.92 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 182).
  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 381.97
    Seine Auffassung, daß dies auch unter Berücksichtigung eines Beweisnotstands zu Lasten des Klägers geht, entspricht ebenfalls der Rechtslage (Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG 8 C 118.60 - BVerwGE 12, 230; Beschluß vom 3. August 1988 - BVerwG 9 B 257.88 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28).
  • BVerwG, 22.02.1965 - VIII ER 202.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 381.97
    Ein solcher Mangel kann zwar grundsätzlich behoben werden durch Gewährung von Prozeßkostenhilfe für eine demnächst unter Beachtung des Vertretungserfordernisses des § 67 Abs. 1 VwGO einzulegenden Beschwerde, hinsichtlich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommen kann (vgl. Beschluß vom 22. Februar 1965 - BVerwG 8 ER 202.63 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 41).
  • LG Berlin, 12.02.1991 - 550 Rh 1219/90
    Auszug aus BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 381.97
    Ob die Rechtslage aufgrund des § 7 des früher nach Maßgabe des Art. 3 Nr. 6 der Vereinbarung vom 18. September 1990 (BGBl II S. 1239) geltenden Rehabilitierungsgesetzes vom 6. September 1990 (GBl der DDR S. 1459), das durch § 27 Nr. 2 StrRehaG aufgehoben worden ist, möglicherweise anders zu beurteilen war (vgl. LG Berlin, DtZ 1991, 155), kann deshalb dahinstehen.
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