Rechtsprechung
| BVerwG, 30.08.1995 - 9 B 397.95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verletzung der Aufklärungspflicht und des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs durch Unterlassen einer beantragten Beweiserhebung - Substantiierungslast des Klägers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.03.1995 - 22 B 92.32244
- BVerwG, 30.08.1995 - 9 B 397.95
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 9 B 397.95
Da die Unterlassung der beantragten Beweiserhebung mithin im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 [BVerfG 08.11.1978 - 1 BvR 158/78]), verletzt sie die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 86 Abs. 1 VwGO) sowie den Anspruch der Kläger auf die Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG). - BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89
Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 9 B 397.95
Wegen mangelnder Erfolgschancen kann ein zulässiger Zeugenbeweisantrag grundsätzlich nicht abgelehnt werden, ohne gegen das Verbot der Vorwegnahme der Beweiswürdigung zu verstoßen; ein Sonderfall i.S. der Rechtsprechung des Senats bei unauflöslich widersprüchlichem Verfolgungsvortrag (vgl. Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212 = InfAuslR 1990, 38; BVerfG, Kammerbeschluß vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 - NVwZ, Beilage 7/1994, 50 ) scheidet hier aus. - BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 1183/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine Asylklage
Auszug aus BVerwG, 30.08.1995 - 9 B 397.95
Wegen mangelnder Erfolgschancen kann ein zulässiger Zeugenbeweisantrag grundsätzlich nicht abgelehnt werden, ohne gegen das Verbot der Vorwegnahme der Beweiswürdigung zu verstoßen; ein Sonderfall i.S. der Rechtsprechung des Senats bei unauflöslich widersprüchlichem Verfolgungsvortrag (vgl. Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212 = InfAuslR 1990, 38; BVerfG, Kammerbeschluß vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 - NVwZ, Beilage 7/1994, 50 ) scheidet hier aus.
- BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15
Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …
Lehnt ein Gericht eine beantragte Beweiserhebung ab, ist zudem darzutun, dass die Ablehnung im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 1995 - 9 B 397.95 - InfAuslR 1996, 28 m.w.N. …und vom 6. Juni 2012 - 7 B 68.11 - UPR 2013, 107 Rn. 14). - BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96
Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments
Dies wäre eine unzulässige Vorwegnahme des Beweisergebnisses gewesen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. August 1995 - BVerwG 9 B 397.95 - InfAuslR 1996, 28; Beschluß vom 8. April 1994 - BVerwG 9 B 71.94 - EzAR 610 Nr. 32; Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 4 B 106.91 - NVwZ 1992, 479; Beschluß vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229; Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 57.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 176; Urteil vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 151). - BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Berliner Abschiebungsanordnung gegen einen …
Rn. 191 Dessen ungeachtet braucht das Tatsachengericht - auch substantiierten - Beweisanträgen nicht nachzugehen, wenn die Schilderung in wesentlichen Punkten in unauflöslicher Weise widersprüchlich ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - juris LS 2 und Rn. 8 und vom 30. August 1995 - 9 B 397.95 - InfAuslR 1996, 28 ).
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