Rechtsprechung
| BVerwG, 04.06.1998 - 9 B 429.98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung von Fragen betreffend die Auslegung der Übergangsvorschriften des Asylverfahrensgesetzes 1992 (AsylVfG) - Beteiligung der Ausländerbehörde am gerichtlichen Verfahren über die Rechtsmäßigkeit der von ihr erlassenen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.03.1995 - 9 C 277.94
Gewährung von Asyl - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Geltendmachung von …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1998 - 9 B 429.98
Denn in den sogenannten Altfällen, in denen die Ausländerbehörde nach § 28 AsylVfG a.F. für den Erlaß der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung zuständig ist, ist das Nichtbestehen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für diese Maßnahmen (Urteil des Senats vom 28. März 1995 - BVerwG 9 C 277.94 - AuAS 1995, 161). - BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93
Atomverfahren - Teilgenehmigung - Genehmigungsbehörde - Umbaueines …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1998 - 9 B 429.98
Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Beklagten und damit auch der Berufung der Beklagten zu 2 dieses Rechtsstreits kommt es nämlich nicht auf die formelle, sondern auf die materielle Beschwer an (BVerwG, Urteil vom 9. August 1994 - BVerwG 7 C 44.93 - NVwZ 1995, 999 [BVerwG 09.08.1994 - 7 C 44/93]). - BVerwG, 24.10.1994 - 9 B 83.94
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung und einer …
Auszug aus BVerwG, 04.06.1998 - 9 B 429.98
Schon aus diesem Grunde bedarf es nicht einer rechtsgrundsätzlichen Klärung dieser Fragen in einem Revisionsverfahren (vgl. auch Beschluß des Senats vom 24. Oktober 1994 - BVerwG 9 B 83.94 -).
- OVG Thüringen, 13.04.2000 - 3 KO 265/98
Äthiopien, Amharen, Gruppenverfolgung, Studium, Tschechoslowakei (A), …
Das Hilfsbegehren zu Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG richtet sich in sog. asylrechtlichen Altverfahren, in denen die Ausländerbehörde noch gemäß § 28 AsylVfG a.F. für den Erlaß der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung zuständig geblieben ist, gegen die Körperschaft, die die Aufgaben der Ausländerbehörde wahrnimmt (Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 4. Juni 1998 - 9 B 429/98 -).Das Hilfsbegehren zu Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG richtet sich in sog. asylrechtlichen Altverfahren, in denen die Ausländerbehörde noch gemäß § 28 AsylVfG a.F. für den Erlaß der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung zuständig geblieben ist, gegen die Körperschaft, die die Aufgaben der Ausländerbehörde wahrnimmt (Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 4. Juni 1998 - 9 B 429/98 -).
- OVG Thüringen, 25.11.1999 - 3 KO 165/96
Türkei, Kurden, PKK, Verdacht der Unterstützung, Schikanen, Übergriffe, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 08.12.2000 - 9 B 487.00
Vorliegen von Abschiebungshindernissen - Hauptantrag auf die Anerkennung als …
Über diese Fragen war in den Altfällen vielmehr, wie der Senat bereits entschieden hat, inzident im Rahmen der Anfechtung der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach § 28 AsylVfG 1991 zu befinden, also in dem ausländerrechtlichen Teil der Verbundklage (gerichtet gegen die beklagte Ausländerbehörde oder deren Rechtsträger; vgl. Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 9 C 277.94 - Buchholz 402.25 § 78 AsylVfG Nr. 1; Beschluss vom 4. Juni 1998 - BVerwG 9 B 429.98 - ). - VG Bayreuth, 08.09.2009 - B 1 K 07.661
Aufhebung der Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde nach altem Recht
Den asylrechtlichen Charakter der Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde nach § 28 AsylVfG a.F. und die Notwendigkeit einer neuen Entscheidung des Bundesamtes bei Veränderung der Lage im Herkunftsland hat auch das Bundesverwaltungsgericht für grundsätzlich vergleichbare Sachverhalte schon mehrfach festgestellt (vgl. insbesondere BVerwG vom 23.11.1999 in BayVBl 2001, 56 = InfAuslR 2000, 125, vom 4.6.1998 Az. 9 B 429.98 und vom 28.3.1995 Az. 9 C 277.94 in AuAS 1995, 161). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - 11 A 2913/02 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1998 - 9 B 429.98 -, jurisdokument -.
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