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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.1996 - 9 B 451.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13187
BVerwG, 23.02.1996 - 9 B 451.95 (https://dejure.org/1996,13187)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1996 - 9 B 451.95 (https://dejure.org/1996,13187)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1996 - 9 B 451.95 (https://dejure.org/1996,13187)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abschiebungsschutz bei Angriffen gegen Kurden yezidischen Glaubens - Bewusstsein des Angreifers hinsichtlich der Andersgläubigkeit des Angegriffenen als Voraussetzung für die Annahme der asylerheblichen Anknüpfung im Sinne objektiver Gerichtetheit einer Maßnahme - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1996 - 9 B 451.95
    Danach wird eine von nichtstaatlicher Seite, also insbesondere von Privatpersonen ausgehende Verfolgung dem Staat zugerechnet, wenn er die Verfolgung billigt oder fördert, ferner, wenn er nicht willens oder - trotz vorhandener Gebietsgewalt - nicht in der Lage ist, die Betroffenen gegen Übergriffe zu schützen (vgl. insbesondere Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 m.w.N. und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173).

    Umgekehrt ist eine grundsätzliche Schutzbereitschaft zu bejahen, wenn Polizei- und Sicherheitsbehörden bei Übergriffen Privater zur Schutzgewährung ohne Ansehen der Person verpflichtet und dazu von der Regierung auch landesweit angehalten sind, vorkommende Fälle von Schutz Verweigerung mithin ein von der Regierung nicht gewolltes Fehlverhalten der Handelnden in Einzelfällen sind (Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - a.a.O.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1996 - 9 B 451.95
    Für das Handeln der Sicherheitsbehörden gilt dabei - wie im Falle unmittelbarer staatlicher Verfolgung - entsprechend, daß vereinzelte "Amtswalterexzesse" die Verantwortlichkeit des Staates noch nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989, BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1994 - BVerwG 9 B 181.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 172).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1996 - 9 B 451.95
    Diese Rechtsauffassung weiche von der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 ab.
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1996 - 9 B 451.95
    Soweit der Beteiligte in diesem Zusammenhang (vgl. S. 4 der Beschwerdebegründung) einen Verfahrensverstoß darin erblickt, daß das Berufungsgericht seine Überzeugungsbildung zum religiösen Ursprung der Übergriffe unter Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht hinreichend herausgearbeitet habe, wendet sich die Beschwerde in Wahrheit gegen die grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnende tatrichterliche Feststellung und Würdigung des Sachverhalts (vgl. den Beschluß des Senats vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - DVBl 1996, 108); im übrigen ergeben sich - wie ausgeführt - die von der Beschwerde vermißten Anhaltspunkte für ein Vorgehen wegen des Glaubens zumindest aus dem vom Oberverwaltungsgericht für glaubhaft erachteten Verfolgungsvortrag.
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81

    Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - …

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1996 - 9 B 451.95
    Danach wird eine von nichtstaatlicher Seite, also insbesondere von Privatpersonen ausgehende Verfolgung dem Staat zugerechnet, wenn er die Verfolgung billigt oder fördert, ferner, wenn er nicht willens oder - trotz vorhandener Gebietsgewalt - nicht in der Lage ist, die Betroffenen gegen Übergriffe zu schützen (vgl. insbesondere Urteile vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317 m.w.N. und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 1.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173).
  • BVerwG, 01.07.1994 - 9 B 181.94

    Armee eines Staates - Verfolgungsmaßnahmen - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1996 - 9 B 451.95
    Für das Handeln der Sicherheitsbehörden gilt dabei - wie im Falle unmittelbarer staatlicher Verfolgung - entsprechend, daß vereinzelte "Amtswalterexzesse" die Verantwortlichkeit des Staates noch nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989, BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1994 - BVerwG 9 B 181.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 172).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - 9 A 6597/95

    Syrien, Kurden, Jesiden, Minderheiten, religiös motivierte Verfolgung, Mittelbare …

    Rn. 43 Vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O., S. 336; BVerwG, Beschluß vom 23. Februar 1996 - 9 B 451.95 -S. 9/10; Urteil vom 6. März 1990, a.a.O.; Urteil vom 23. Februar 1988 - 9 C 85.87 -, BVerwGE 79, 79; Urteil vom 22. April 1986, a.a.O.; Urteil vom 18. Februar 1986 - 9 C 104.85 -, BVerwGE 74, 41; Urteil vom 3. Dezember 1985 - 9 C 33.85 -, BVerwGE 72, 269.

    Rn. 45 vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. Juli 1980, a.a.O.; Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O.; Beschluß vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 u.a. -, BVerfGE 83, 216; BVerwG, Beschluß vom 23. Februar 1996, a.a.O.; Beschluß vom 24. März 1995 - 9 B 747.94 -, NVwZ 1996, 85; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 1.94 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173; Urteil vom 16. August 1993 - 9 C 7.93 - , Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 163; Urteil vom 6. März 1990, a.a.O.; Urteil vom 2. August 1983, a.a.O.,.

    Rn. 49 Vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O. S. 352; BVerwG, Beschluß vom 23. Februar 1996, a.a.O.; Beschluß vom 24. März 1995, a.a.O.; Urteil vom 5. Juli 1994, a.a.O..

    Rn. 80 vgl. Nds. OVG, Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 L 3670/96 - S. 27 f., Revisionsbeschwerde des Beteiligten zurückgewiesen durch: BVerwG, Beschluß vom 17. Juni 1997 - 9 B 492.97 - Nds. OVG, Urteil vom 22. Februar 1995 - 2 L 4399/93 - S. 17 ff., Revisionsbeschwerde des Beteiligten zurückgewiesen durch: BVerwG, Beschluß vom 23. Februar 1996, a.a.O.,.

  • OVG Niedersachsen, 22.06.1999 - 2 L 666/98

    Rückkehrgefährdung; Sippenhaftgefahr; Asylbeantragung; Wahrscheinlichkeit …

    Für die zuletzt genannte Personengruppe hat der Senat durch Urteil vom 5. Februar 1997 (2 L 3670/96), das nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des beteiligten Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten (Beschl. d. BVerwG v. 17.06.1997 - BVerwG 9 B 492.97 -) rechtskräftig geworden ist, entschieden, dass sie gegen moslemische Übergriffe von asylrechtlich relevanter Intensität keinen wirksamen staatlichen Schutz erhalten (vgl. ebenso Urt. d. Sen. v. 22.02.1995 - 2 L 4399/93 - Nichtzulassungsbeschwerde des beteiligten Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten zurückgewiesen durch Beschl. d. BVerwG v. 23.02.1996 - BVerwG 9 B 451.95 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.1999 - 2 L 670/98

    Rückkehrgefährdung; Sippenhaftgefahr; Asylbeantragung; Wahrscheinlichkeit …

    Für die zuletzt genannte Personengruppe hat der Senat durch Urteil vom 5. Februar 1997 (2 L 3670/96), das nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des beteiligten Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten (Beschl. d. BVerwG v. 17.6.1997 - BVerwG 9 B 492.97 -) rechtskräftig geworden ist, entschieden, dass sie gegen moslemische Übergriffe von asylrechtlich relevanter Intensität keinen wirksamen staatlichen Schutz erhalten (vgl. ebenso Urt. d. Sen. v. 22.2.1995 - 2 L 4399/93 - Nichtzulassungsbeschwerde des beteiligten Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten zurückgewiesen durch Beschluss des BVerwG vom 23.2.1996 - BVerwG 9 B 451.95 -).
  • BVerwG, 23.02.1996 - 9 B 488.95

    Anspruch auf Familienasyl - Bezugnahme auf ein anderes Urteil

    Die vom Beteiligten geltend gemachten Revisionszulassungsgründe beziehen auf das zur näheren Begründung vom Berufungsgericht in Bezug genommene Urteil vom selben Tage im Verfahren der Eltern und jüngeren Geschwister des Klägers (Urteil vom 22. Februar 1995 - OVG 2 L 4399/93 -); die gegen dieses Urteil mit im wesentlichen gleichlautender Begründung gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde (BVerwG 9 B 451.95) hat der Senat mit gleichzeitig ergehendem Beschluß, auf dessen Begründung im einzelnen Bezug genommen wird, zurückgewiesen.
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