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Weitere Entscheidung unten: VG Hannover, 25.10.2023

Rechtsprechung
   VG Hannover, 05.12.2023 - 9 B 4939/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,34526
VG Hannover, 05.12.2023 - 9 B 4939/23 (https://dejure.org/2023,34526)
VG Hannover, Entscheidung vom 05.12.2023 - 9 B 4939/23 (https://dejure.org/2023,34526)
VG Hannover, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - 9 B 4939/23 (https://dejure.org/2023,34526)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1; BNatSchG § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1; BNatSchG § 45a Abs. 2
    Abschussgenehmigung; Ausnahmegenehmigung; Einzäunung; enger räumlicher Zusammenhang; enger zeitlicher Zusammenhang; Herdenschutz; konkrete Gefahr; letale Entnahme; Nutztierrisse; Rissereignis; Schadensprognose; Wolf; Wolfsrudel; zumutbare Alternativen; Erfolgreicher ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfs erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Wolf soll leben - auch in Hannover

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20

    Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen

    Auszug aus VG Hannover, 05.12.2023 - 9 B 4939/23
    Der Antragsteller ist als nach § 3 UmwRG anerkannte Vereinigung auch antragsbefugt, da die Erteilung der angefochtenen Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot zum Abschuss eines Wolfs, der zu den streng geschützten Arten nach § 7 Abs. 1 Nr. 14 lit. b BNatSchG gehört, eine Zulassungsentscheidung darstellt, auf die die umweltbezogenen Rechtsvorschriften anzuwenden sind (vgl. hierzu nur OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, Rn. 11-14, juris).

    Dabei ergibt sich aus der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, dass es nicht darauf ankommt, ob bereits ein erheblicher Schaden entstanden ist, sondern ob ein solcher Schaden droht, so dass eine Schadensprognose erforderlich ist (…Beschl. v. 24.11.2020 - 4 ME 199/20 -, Rn. 11, juris; Beschl. v. 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, Rn. 24, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    "In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Frage, welche Herdenschutzmaßnahmen zur Abwendung von Nutztierrissen geeignet und zumutbar sind, erst im Rahmen von § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG umfassend zu prüfen ist, der die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nur dann zulässt, wenn keine zumutbaren Alternativen bestehen (Senatsbeschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 97/20 - u. - 4 ME 116/20 -).

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2020 - 4 ME 199/20

    Alternativen, zumutbare; Art, streng geschützte; Artenschutz; …

    Auszug aus VG Hannover, 05.12.2023 - 9 B 4939/23
    Dabei ergibt sich aus der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, dass es nicht darauf ankommt, ob bereits ein erheblicher Schaden entstanden ist, sondern ob ein solcher Schaden droht, so dass eine Schadensprognose erforderlich ist (Beschl. v. 24.11.2020 - 4 ME 199/20 -, Rn. 11, juris;… Beschl. v. 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, Rn. 24, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    In diesem Zusammenhang hat das OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 24.11.2020 (4 ME 199/20 - Rn. 17, juris m. w. N.) ausgeführt:.

  • VG Hannover, 30.01.2023 - 9 B 707/23

    Alternativenprüfung; Ausnahmegenehmigung; enger zeitlicher Zusammenhang; …

    Auszug aus VG Hannover, 05.12.2023 - 9 B 4939/23
    Mit Beschluss vom 30.01.2023 (9 B 707/23) stellte das beschließende Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der seinerzeitigen Antragstellerin gegen die in Ziffer 4 und 5 der damaligen Ausnahmegenehmigung geregelte Identifizierung des Individuums über den engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Rissereignissen wieder her und lehnte den Antrag im Übrigen ab.

    Anders als noch in der Entscheidung der Kammer vom 30.01.2023 betreffend die Abschussgenehmigung vom 06.10.2022 (9 B 707/23) rechtfertigen die dem Wolf N. zugeordneten Rissereignisse nicht mehr die Annahme, dass dieser Wolf auch in naher Zukunft regelmäßig Nutztiere reißen und den betreffenden Weidetierhaltern erhebliche Eigentumsschäden zufügen wird.

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 97/20

    Abschuss; Alternative, zumutbare; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung; …

    Auszug aus VG Hannover, 05.12.2023 - 9 B 4939/23
    "In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Frage, welche Herdenschutzmaßnahmen zur Abwendung von Nutztierrissen geeignet und zumutbar sind, erst im Rahmen von § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG umfassend zu prüfen ist, der die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nur dann zulässt, wenn keine zumutbaren Alternativen bestehen (Senatsbeschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 97/20 - u. - 4 ME 116/20 -).
  • VG Oldenburg, 22.03.2022 - 5 B 294/22

    Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Individuen der streng geschützten Tierart …

    Auszug aus VG Hannover, 05.12.2023 - 9 B 4939/23
    Es ist somit eine Gefahrenprognose erforderlich, die ausgehend von bereits erfolgten Rissvorfällen die Einschätzung rechtfertigt, dass ein Wolf, bei dem das Überwinden von Schutzvorkehrungen zum erlernten und gefestigten Jagdverhalten gehört, bei ungehindertem Geschehensfortgang in naher Zukunft eine größere Zahl von Nutztieren reißen und dadurch erhebliche Eigentumsschäden verursachen wird (vgl. VG Oldenburg, Beschl. v. 22.03.2022 - 5 B 294/22 -, Rn. 44, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2025 - 4 LB 108/24

    Adressat; Äquivalenzgrundsatz; Artenschutz; Ausnahme; notwendige Beiladung; …

    In den Jahren 2022, 2023 und 2024 waren nach Kenntnis des Senats insgesamt sieben derartige Verwaltungsakte Gegenstand von Anträgen gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, die der Kläger und andere Umweltvereinigungen gestellt haben (vgl. Senatsbeschl. v. 5.9.2024 - 4 ME 122/24 -, juris, Beschl. v. 19.7.2024 - 4 ME 125/24 -, juris und Beschl. v. 12.4.2024 - 4 ME 73/24 -, juris; VG Hannover, Beschl. v. 5.12.2023 - 9 B 4939/23 -, juris und Beschl. v. 30.1.2023 - 9 B 707/23 -, juris; VG Oldenburg, Beschl. v. 27.10.2022 - 5 B 3146/22 -, juris und Beschl. v. 22.3.2022 - 5 B 294/22 -, juris).
  • VG Schleswig, 19.06.2025 - 8 B 16/25

    Beschwerde gegen Abschuss des Goldschakals auf Sylt hat keinen Erfolg

    Dies verbietet es, Rissereignisse in die Schadensprognose einzubeziehen, bei denen die Weidetiere dem Wolf geradezu schutzlos ausgeliefert waren (u.a. OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 - juris Rn. 17; VG Hannover, Beschluss vom 5. Dezember 2023 - 9 B 4939/23 - juris Rn. 40 f.; VG Kassel…, Beschluss vom 8. November 2023 - 2 L 1765/23.KS - juris Rn. 26).
  • VG Düsseldorf, 17.01.2024 - 28 L 3333/23

    Wölfin Gloria darf weiterhin nicht abgeschossen werden

    Rn. 116 Vgl. VG Hannover, Beschluss vom 5. Dezember 2023 - 9 B 4939/23 -, juris Rn. 50,.
  • VG Düsseldorf, 17.01.2024 - 28 L 3345/23

    Wölfin Gloria darf weiterhin nicht abgeschossen werden

    Rn. 111 Vgl. VG Hannover, Beschluss vom 5. Dezember 2023 - 9 B 4939/23 -, juris Rn. 50,.
  • VG Düsseldorf, 17.01.2024 - 28 L 3349/23
    Rn. 120 Vgl. VG Hannover, Beschluss vom 5. Dezember 2023 - 9 B 4939/23 -, juris Rn. 50,.
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   VG Hannover, 25.10.2023 - 9 B 4939/23   

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VG Hannover, 25.10.2023 - 9 B 4939/23 (https://dejure.org/2023,29458)
VG Hannover, Entscheidung vom 25.10.2023 - 9 B 4939/23 (https://dejure.org/2023,29458)
VG Hannover, Entscheidung vom 25. Oktober 2023 - 9 B 4939/23 (https://dejure.org/2023,29458)
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Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Wolf darf vorläufig nicht abgeschossen werden

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