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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 499.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4902
BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 499.99 (https://dejure.org/1999,4902)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1999 - 9 B 499.99 (https://dejure.org/1999,4902)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1999 - 9 B 499.99 (https://dejure.org/1999,4902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 124 a Abs. 3
    D (A), Verfahrensrecht, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenzrüge, Verfahrensmangel, Berufungsbegründung, Änderung der Sachlage, Grundsätzliche Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 315
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 499.99
    Das Formerfordernis der Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 3 S. 1 VwGO dient in erster Linie der Klarstellung durch den Berufungsführer, ob und weshalb er an der Durchführung des Berufungsverfahrens (hier: auch unter veränderten tatsächlichen Verhältnissen) festhalten will (vgl. Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 499.99
    In asylrechtlichen Streitigkeiten genügt eine Berufungsbegründung den Anforderungen des § 124 a Abs. 3 S. 4 VwGO regelmäßig etwa dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche Frage zu den tatsächlichen Verhältnissen im Heimatstaat des Asylbewerbers konkret bezeichnet und ihre hierzu von der Vorinstanz abweichende Beurteilung deutlich macht, was auch durch die Bezugnahme auf die Begründung des insoweit erfolgreichen Zulassungsantrages und auf den Zulassungsbeschluß geschehen kann (vgl. den Beschluß des Senats vom 3. September 1999 - BVerwG 9 B 372.99 - m.w.N., zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20

    Asyl Eritrea; Ableistung des Nationaldienstes; Abgabe einer Reueerklärung

    Maßgeblich ist allein, dass sich der Berufungsbegründung entnehmen lässt, dass die Beklagte die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz nach wie vor für unrichtig hält (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - 9 B 499.99 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des …

    Im Übrigen kommt es wesentlich auf die Umstände des konkreten Einzelfalles an (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 499.99 - NVwZ 2000, 315).
  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht; …

    Dies genügt dem Zweck der Berufungsbegründungspflicht, durch klare prozessuale Kriterien zu einer Verkürzung und Beschleunigung der Berufungsverfahren beizutragen (vgl. dazu BVerwGE 107, 117 ; zu erleichterten Begründungsanforderungen nach gerichtlicher Vorabprüfung vgl. etwa Urteil vom 2. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 14.88 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 21; Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 491.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 13 und ebenso - BVerwG 9 B 499.99 - NVwZ 2000, 315).
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