Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - 9 B 5.12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 20 Abs 2 AVBWasserV, § 162 Abs 1 S 1 AO 1977, § 12 Abs 1 Nr 4 Buchst b KAG BB, § 20 Abs 2 AVBWasserV, § 162 Abs 1 S 1 AO 1977
Kommunalabgabenrecht: Erhebung einer Wassergebühr und einer Schmutzwassergebühr; Ermittlung der Verbrauchsmenge durch Schätzung des Zähleranfangsstandes - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 20 AVBWasserV, § 162 AO, § 12 KAG BB
Wassergebühr; Schmutzwassergebühr; Verbrauchsmenge; Zählerendstand abgelesen; Zähleranfangsstand geschätzt; keine Selbstablesung; kein Ableseversuch - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 21.12.2011 - 8 K 1330/07
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - 9 B 5.12
- BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 36.13
Wird zitiert von ... (9)
- VG Cottbus, 20.08.2020 - 6 L 477/17 Die Schätzung muss von dem Bemühen getragen werden, dem wahren Sachverhalt nach den verfügbaren Erkenntnisquellen möglichst nahe zu kommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - 9 B 5.12 -, juris Rn. 17;… Urteil vom 26. November 2014 - OVG 9 B 31.13 -, juris Rn. 25; Sächsisches OVG…, Urteil vom 17. Januar 2020 - 5 A 334/17 -, juris Rn. 24; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 24;… Rüsken, in: Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 162 Rn. 36).
Mit der Bestandskraft des vorangegangenen Jahresgebührenbescheides hat die Antragstellerin auch nicht den geschätzten Zählerendstand für das Abrechnungsjahr 2015 von 330 m³ zugleich als Zähleranfangsstand für den nächsten Veranlagungszeitraum akzeptiert und sich diesbezüglich jeglicher späterer Einwendungen begeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013, 9 B 5.12 -, juris Rn. 17).
Eine wirklichkeitsnahe Schätzung des Verbrauchs in einem bestimmten Veranlagungszeitraum besteht gerade nicht darin, diesem Veranlagungszeitraum wider besseres Wissen auch solche Verbrauchsmengen zuzuschlagen, die in Wirklichkeit schon in vorherigen Veranlagungszeiträumen angefallen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - 9 B 5.12 -, juris Rn. 17).
- VG Frankfurt/Oder, 14.07.2023 - 5 K 566/18 Denn die satzungsrechtliche Schätzbefugnis ist erkennbar auch darauf ausgerichtet, dem wahren Sachverhalt möglichst nahe zu kommen (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - OVG 9 B 5.12 -, Rn. 17, juris).
Eine einfache Nachfrage in Bezug auf ersichtlich maßgebliche Umstände allerdings dürfte regelmäßig zumutbar sein (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21. Februar 2019 - OVG 9 S 7.18 -, Rn. 17, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - OVG 9 B 5.12 -, Rn. 17, juris).
Zwar muss die Schätzung von dem Bemühen getragen sein, dem wahren Sachverhalt möglichst nahe zu kommen (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - OVG 9 B 5.12 -, Rn. 17, juris); dies jedoch nur im Rahmen des Möglichen, d. h. nach den verfügbaren Erkenntnisquellen (VG Potsdam…, Urteil vom 28. Juni 2017 - 8 K 2366/13 -, Rn. 32, juris).
Will die Behörde die dem Grundstück zugeführte oder die auf ihm gewonnene Wassermenge anhand des Durchschnittswasserbezuges je Person schätzen, ist sie gehalten, die Zahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen zu ermitteln (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21. Februar 2019 - OVG 9 S 7.18 -, Rn. 17, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - OVG 9 B 5.12 -, Rn. 17, juris).
- OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 9 LA 48/18
Abwassergebühren; Heilung; Rückwirkung; Satzungsmangel; Schätzung; …
Die Schätzung muss von dem Bemühen getragen werden, dem wahren Sachverhalt möglichst nahe zu kommen (vgl. OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 24.4.2013 - OVG 9 B 5.12 - juris Rn. 17 m. w. N.).Mit der Bestandskraft des Bescheides vom 26. Januar 2015 hat der Kläger auch nicht den geschätzten Zählerendstand für das Abrechnungsjahr 2014 von 1.940 m³ zugleich als Zähleranfangsstand für den nächsten Veranlagungszeitraum 2015 akzeptiert und sich diesbezüglich jeglicher späterer Einwendungen begeben (siehe auch OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 24.4.2013, a. a. O., Rn. 17).
- VG Cottbus, 25.07.2024 - 6 K 1638/17
Befundprüfung, Grundlagen der Schätzung, mobile Entsorgung, Schätzung, …
Die Schätzung muss von dem Bemühen getragen werden, dem wahren Sachverhalt nach den verfügbaren Erkenntnisquellen möglichst nahe zu kommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - 9 B 5.12 -, juris Rn. 17;… Urteil vom 26. November 2014 - OVG 9 B 31.13 -, juris Rn. 25; Sächsisches OVG…, Urteil vom 17. Januar 2020 - 5 A 334/17 -, juris Rn. 24; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 24;… Rüsken, in: Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 162 Rn. 36).Mit der Bestandskraft des vorangegangenen Jahresgebührenbescheides hat die Klägerin auch nicht den geschätzten Zählerendstand für das Abrechnungsjahr 2015 von 330 m³ zugleich als Zähleranfangsstand für den nächsten Veranlagungszeitraum akzeptiert und sich diesbezüglich jeglicher späterer Einwendungen begeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013, 9 B 5.12 -, juris Rn. 17).
Eine wirklichkeitsnahe Schätzung des Verbrauchs in einem bestimmten Veranlagungszeitraum besteht gerade nicht darin, diesem Veranlagungszeitraum wider besseres Wissen auch solche Verbrauchsmengen zuzuschlagen, die in Wirklichkeit schon in vorherigen Veranlagungszeiträumen angefallen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - 9 B 5.12 -, juris Rn. 17).
- VG Potsdam, 28.06.2017 - 8 K 2366/13
Abwasser- und Trinkwassergebühren
Jedoch kommt sie damit nicht mehr "dem wahren Sachverhalt möglichst nahe", wenn sich aus den jährlichen Abfuhrmengen ergibt, dass der Durchschnittsverbrauch nicht annähernd erreicht wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 24. April 2013 - OVG 9 B 5.12 - und vom 26. November 2014 - OVG 9 B 31.13 -).Danach muss die Schätzung von dem Bemühen getragen sein, dem wahren Sachverhalt möglichst nahe zu kommen, und zwar im Rahmen des Möglichen, d. h. nach den verfügbaren Erkenntnisquellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - OVG 9 B 5.12 -, Rn. 17, juris;… Urteil vom 26. November 2014 - OVG 9 B 31.13 -, Rn. 25, juris).
- OVG Thüringen, 29.07.2021 - 4 EO 162/21
Befugnis zur Schätzung des Wasserverbrauchs bei unbewohntem und unbewohnbarem …
Mit der Bestandskraft des Bescheides vom 24. Oktober 2019 (betr. Abrechnungszeitraum vom 18. September bis 14. Oktober 2019) hat der Antragsteller auch nicht den geschätzten Zählerendstand von 115 m³ zugleich als Zähleranfangsstand für den nächsten Veranlagungszeitraum akzeptiert und sich diesbezüglich jeglicher späterer Einwendungen begeben (siehe auch OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 24. April 2013 - OVG 9 B 5.12 - beck-online Rdnr. 17).Die Schätzung muss von dem Bemühen getragen werden, dem wahren Sachverhalt möglichst nahe zu kommen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 - juris und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - 9 B 5.12 - juris Rdnr. 12 m. w. N.).
- VGH Hessen, 12.11.2025 - 5 B 1939/25
Zur Besteuerung von Spielautomaten mit Weiterspielberechtigung aufgrund von …
Die Schätzung muss dabei von dem Bemühen getragen sein, dem wahren Sachverhalt möglichst nahe zu kommen (OVG Thüringen…, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 4 EO 162/21 -, juris Rdnr. 45; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rdnr. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - OVG 9 B 5.12 - juris Rdnr. 17 m.w.N.). - VGH Hessen, 11.03.2025 - 5 B 1437/24
Zur Rechtmäßigkeit einer Schätzung von Abgaben (hier Wassergebühren)
Die Schätzung muss dabei von dem Bemühen getragen sein, dem wahren Sachverhalt möglichst nahe zu kommen (OVG Thüringen…, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 4 EO 162/21 -, juris Rdnr. 45; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rdnr. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - OVG 9 B 5.12 - juris Rdnr. 17 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 9 S 7.18
Konsequenz der Vertretung eines Rechtsanwalts in eigener Sache; Schätzung der …
Will die Behörde die dem Grundstück zugeführte oder die auf ihm gewonnene Wassermenge anhand des Durchschnittswasserbezuges je Person schätzen, dürfte sie danach gehalten sein, zumindest die Zahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen zu ermitteln (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 24. April 2013 - OVG 9 B 5.12 -, juris, Rn. 17).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 13.03.2012 - 9 B 5.12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit einer Frage über einen Erstattungsanspruch bei Stützen dieses Anspruchs auf nicht revisibles Landesrecht (Satzungsrecht)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit einer Frage über einen Erstattungsanspruch bei Stützen dieses Anspruchs auf nicht revisibles Landesrecht (Satzungsrecht) - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 21.03.2011 - 4 K 163/11
- VGH Hessen, 29.11.2011 - 5 A 1675/11
- BVerwG, 13.03.2012 - 9 B 5.12
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 13.03.2012 - 9 B 5.12
Rn. 4 Eine Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) kommt mangels schlüssiger Begründung der erhobenen Gehörs- und Aufklärungsrüge nicht in Betracht (vgl. zu den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinsichtlich der gerügten Verfahrensmängel Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
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