Rechtsprechung
| BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01 |
Erhöhte Verwaltungsgebühr für "Schwarzbau"-Genehmigung
Gebührenrechtliches Äquivalenzprinzip (hier: kein Verstoß angenommen);
(vgl. für Baden-Württemberg: § 8 LGebG)
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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GG Art. 3 Abs. 1; ; GebG NRW § 3; ; AGT zur AVwGebO NRW Tarifstelle 2.5.3.1
- Kanzlei Prof. Schweizer
Baugenehmigungsgebühr bei "Schwarzbau"
- Wolters Kluwer
Schwarzbau - Schwarzbauten - Baugenehmigungsgebühr - Nachträgliche Genehmigungserteilung - Grenzen einer Gebührenregelung - Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schwarzbau; Baugenehmigungsgebühr; Lenkungswirkung; Gleichheitssatz; Äquivalenzprinzip
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Darf für die Genehmigung eines Schwarzbaus die dreifache Gebühr erhoben werden? (IBR 2002, 104)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 26.11.1998 - 5 K 6278/97
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2001 - 9 A 411/99
- BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1737 (Ls.)
- NVwZ 2002, 482
- DVBl 2002, 492 (Ls.)
- DÖV 2002, 626 (Ls.)
- ZfBR 2002, 267
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Gebührengesetz NRW
Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
Es genügt insbesondere nicht, wenn die Beschwerde die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - (BVerfGE 50, 217 ) aufgezeigten Grenzen einer Gebührenregelung anführt und geltend macht, die in Rede stehende Tarifstelle sei damit nicht vereinbar, weil sie die im Regelfall für Baugenehmigungen geltende Gebühr bei der Genehmigung von "Schwarzbauten" willkürlich verdreifache. - BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …
Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
In dieser Weise überhöht ist eine Gebührenregelung aber nicht schon dann, wenn mit einem höheren Gebührensatz eine begrenzte Verhaltenssteuerung angestrebt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - DVBl 2001, 488 ; Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 ). - BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96
Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig
Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
In dieser Weise überhöht ist eine Gebührenregelung aber nicht schon dann, wenn mit einem höheren Gebührensatz eine begrenzte Verhaltenssteuerung angestrebt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - DVBl 2001, 488 ; Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 ).
- BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99
Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen; …
Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
Aus dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergibt sich das Äquivalenzprinzip, das besagt, dass die Gebühr nicht in einem groben Missverhältnis zu der vom Träger öffentlicher Verwaltung erbrachten Leistung stehen darf (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 5.99 - Buchholz 451.211 GtA Nr. 2). - BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99
Wiederbeschaffungszeitwert
Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
Wie der Beklagte in seiner Beschwerdeerwiderung unter Hinweis auf die Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306; Beschluss vom 10. April 2000 - BVerwG 11 B 61.99 - juris) zutreffend ausgeführt hat, vermag die Rüge, Landesrecht sei unter Verstoß gegen Verfassungsrecht des Bundes angewandt worden, für sich genommen noch nicht eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzuzeigen. - BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00
Einkaufszentrum; Verkaufsstätte; Baugenehmigungsgebühr; Rohbauwert; …
Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Gleichheitssatz es gerade nicht gestattet, ungleiche Sachverhalte in einer Gebührenklasse gleichmachend zusammenzufassen (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - BVerwG 11 B 20.00 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38). - BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
Wie der Beklagte in seiner Beschwerdeerwiderung unter Hinweis auf die Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306; Beschluss vom 10. April 2000 - BVerwG 11 B 61.99 - juris) zutreffend ausgeführt hat, vermag die Rüge, Landesrecht sei unter Verstoß gegen Verfassungsrecht des Bundes angewandt worden, für sich genommen noch nicht eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzuzeigen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1997 - 9 A 292/97
Dreifache Gebühr; Verstoß gegen höherrangiges Recht; Nachträglich genehmigte …
Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
Die Vorinstanz hat im Anschluss an ihre bisherige Rechtsprechung (vgl. OVG NW, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 9 A 292/97 - KStZ 1998, 217 f.) ausführlich dargestellt, welche Unterschiede die vorherige und die nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung kennzeichnen.
- BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle; …
Sie zeigen jedoch nicht auf, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs-)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 S. 28 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 S. 27). - OVG Saarland, 12.02.2009 - 2 A 17/08
Abweichung von Abstandsflächen (Grenzstützmauern)
(vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.9.2001 - 9 B 51.01 -, NVwZ 2002, 482 zu einer pauschalen "Verdreifachung" bei einer nachträglichen Genehmigung von Schwarzbauten) Intention des Verordnungsgebers bei der Festlegung der seit 1996 deutlich erhöhten Gebühren für Abweichungen beziehungsweise bis 2004 Befreiungen ist es, die Bauherrn dazu anzuhalten, Bauvorhaben unter Beachtung zwingenden Bauordnungsrechts, insbesondere unter Beachtung von Grenzabstandsvorschriften zu realisieren. - BVerwG, 26.01.2010 - 9 B 40.09
Divergenzrüge wegen Abweichung von einer Entscheidung des EuGH; …
In einem derartigen Fall muss vielmehr zusätzlich dargelegt werden, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs-)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49).
- BVerwG, 02.10.2018 - 8 B 31.18
Spielhallenerlaubnis; Anwendbarkeit von § 33i GewO in NRW
Sie zeigt auch nicht auf, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundesrechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2001 - 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44…, vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 4 …und vom 29. Juni 2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 15). - BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07
Aufwandsteuer, Vergnügungssteuer, Aufwand, Spielapparate; Spielgeräte; …
In einem derartigen Fall muss vielmehr zusätzlich dargelegt werden, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs)-rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49). - BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 30.07
Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Rüge eines Verstoßes gegen …
In einem derartigen Fall muss vielmehr zusätzlich dargelegt werden, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs-)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 S. 28 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 S. 27). - BVerwG, 28.01.2019 - 8 B 37.18
Spielhalle; Mindestabstand; Ersetzung von Bundesrecht durch Landesrecht
Sie zeigt auch nicht auf, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundesrechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2001 - 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44…, vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 4 …und vom 29. Juni 2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 15). - BVerwG, 11.03.2010 - 9 BN 2.09
Vergnügungsteuer (Spielapparatesteuer); rückwirkende Steuerfestsetzung; …
In einem derartigen Fall muss vielmehr zusätzlich dargelegt werden, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs-)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 S. 28 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49). - BVerwG, 30.05.2017 - 10 BN 4.16
Keine Eigentumsgarantie einer Hinterbliebenenrente
Sie zeigt auch nicht auf, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2001 - 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44…, vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 4 …und vom 29. Juni 2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 15). - OVG Niedersachsen, 21.10.2024 - 1 LA 107/23
Kostenfestsetzung und Höhe der Gebürh für die Erteilung einer Baugenehmigung
Maßgebend für die Erhebung einer erhöhten Gebühr sind die Erschwernisse, die für die Bauaufsichtsbehörde bei einer nachträglichen Genehmigungserteilung typischerweise auftreten (BVerwG, Beschl. v. 21.9.2001 - 9 B 51.01 -, juris Rn. 8).Zudem soll die erhöhte Gebühr die Vorteile aufwiegen, die derjenige sich verschafft, der eine ungenehmigte bauliche Anlage errichtet (…vgl. OVG NRW, Urt. v. 19.4.2001 - 9 A 411/99 -, juris Rn. 10; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 21.9.2001 - 9 B 51.01 -, juris Rn. 7).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2024 - 10 B 39.23
Doppelte Gebührenerhebung für die nachträgliche Prüfung von Bauvorlagen, …
- BVerwG, 03.06.2008 - 9 BN 3.08
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache im Fall …
- BVerwG, 29.06.2015 - 10 B 66.14
Bemessung der Höhe der Rentenanwartschaft eines Rechtsanwalts anhand seiner …
- BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07
Prüfungsverhältnis von kalkulatorischer und praktischer Überwälzbarkeit einer …
- BVerwG, 23.06.2008 - 9 B 43.07
Verfahren zur Vergnügungssteuer vor dem Bundesverwaltungsgericht
- BVerwG, 08.07.2008 - 9 B 44.07
Vereinbarkeit der rückwirkenden Änderung der Vergnügungsteuersatzung mit dem …
- BVerwG, 28.03.2007 - 10 B 43.06
Anwendungsverpflichtung eines Zweckverbandes oder eines sonstigen …
- VG Aachen, 17.10.2008 - 7 K 1088/07
Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhebung für die nachträgliche Genehmigung eines …
- BVerwG, 08.07.2008 - 9 B 45.07
Rückwirkende Inkraftsetzung von steuerliche Tatbestände regelnden Steuergesetzen …
- BVerwG, 19.09.2007 - 9 B 22.06
Rügefähigkeit der fehlerhaften Anwendung von Landesrecht unter Verstoß gegen …
- BVerwG, 15.04.2008 - 9 B 20.08
Anforderungen an die Darlegungen zur Rüge der Verletzung der gerichtlichen …
- BVerwG, 28.04.2010 - 9 B 95.09
Gesetzgebungsrecht für Vergnügungsteuer als örtliche Aufwandsteuer
- BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 17.07
- OVG Sachsen, 20.02.2003 - 1 B 380/01
Baugenehmigungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Rohbaukosten, Rechtsverordnung, …
- BVerwG, 11.10.2023 - 10 B 14.23
Revision gegen nicht revisibles Recht
- BVerwG, 11.04.2018 - 10 B 24.17
Rechte einer aus zwei AfD-Mitgliedern bestehenden Gruppe in einer …
- BVerwG, 20.05.2010 - 9 B 96.09
Grundsatzrevision wegen Anwendung von Landesrecht unter Verstoß gegen …
- BVerwG, 09.05.2018 - 10 B 5.18
Verpflichtung einer Nachbargemeinde zu einer Zweckvereinbarung nach …
- BVerwG, 15.03.2018 - 10 B 18.17
Nachweis der erforderlichen Sachkenntnisse für die staatliche Anerkennung als …
- BVerwG, 18.05.2017 - 10 BN 2.16
Normenkontrollklage gegen die Anhebung der Versorgungsabgabe für Rechtsanwälte; …
- OVG Sachsen, 08.09.2005 - 1 B 558/02
Baugenehmigungsgebühr, Rohbaukosten, Verkaufsstätten, Äquivalenzprinzip, …
- VG Göttingen, 10.06.2013 - 2 B 649/12
Baugebühren; Bemessung; Erlass; Freiflächenphotovoltaikanlage; …
- VG Meiningen, 22.01.2014 - 5 K 707/11
Verdreifachung der Baugenehmigungsgebühr bei verfrühtem Baubeginn
- BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 16.07
- OVG Saarland, 24.05.2007 - 2 Q 52/05
Anfechtung des Gebührenbescheids bei einer Baugenehmigung auf der Grundlage eines …
- BVerwG, 11.03.2020 - 8 BN 3.19
Pflicht der Kreistagsmitglieder zur Amtsverschwiegenheit i.R.d. Rechts auf freie …
- BVerwG, 12.10.2023 - 10 B 19.23
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem …
- OVG Niedersachsen, 22.09.2015 - 1 LA 62/15
Baugebühren; Herstellungswert; Photovoltaikanlage
- VG Freiburg, 02.11.2018 - 4 K 5561/18
Aussetzungsantrag gegen Gebührenfestsetzung - Frist für Bestimmung des …
- VG Wiesbaden, 01.04.2016 - 1 K 489/14
Baugenehmigungsgebühr; erhebliche Unterschreitung der tatsächlichen von den …
- VG Düsseldorf, 03.02.2012 - 25 K 1959/11
Baugebühr Rahmengebühr
- OVG Sachsen, 23.10.2002 - 1 B 745/01
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