Rechtsprechung
| BVerwG, 06.07.2021 - 9 B 51.20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Prozessordnungsgemäße Ablehnung von Beweisanträgen; keine erdrosselnde Wirkung der Spielapparatesteuer
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 105 Abs 2a GG, § 86 Abs 1 VwGO, § 86 Abs 2 VwGO, § 244 StPO, § 12 SpielV
Prozessordnungsgemäße Ablehnung von Beweisanträgen; keine erdrosselnde Wirkung der Spielapparatesteuer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erdrosselnde Wirkung einer Erhöhung der Spielapparatesteuer; Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht
- rechtsportal.de
Erdrosselnde Wirkung einer Erhöhung der Spielapparatesteuer; Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 03.06.2019 - 25 K 7130/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - 14 A 2838/19
- BVerwG, 06.07.2021 - 9 B 51.20
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis; …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2021 - 9 B 51.20
Er kann sich dabei nicht dauerhaft darauf berufen, dass Geräte mit dem erforderlichen Kasseninhalt nicht auf dem Markt sind, jedoch kann eine Übergangsregelung insbesondere dann erforderlich sein, wenn bei einem Systemwechsel die Beachtung neuer Berufsausübungsregelungen nicht ohne zeitaufwändige und kapitalintensive Umstellungen des Betriebsablaufs möglich ist; ein schon vorsorglicher Austausch der Geräte kann insofern nicht erwartet werden (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - BVerwGE 153, 116 Rn. 23, 26 f.;… Beschluss vom 10. August 2017 - 9 B 68.16 - juris Rn. 30).Es kommt etwa darauf an, ob mit einer Änderung des Steuermaßstabs ("Systemwechsel") oder mit einer gravierenden Steigerung des Steuerbetrags gerechnet werden musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - BVerwGE 153, 116 Rn. 25).
Rn. 29 Die Beschwerde geht davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht zwar grundsätzlich die Argumentation anerkannt hat, ein Aufsteller könne die Erdrosselungswirkung einer Steuer dadurch vermeiden, dass er Geräte mit einem höheren durchschnittlichen Kasseninhalt verwende; dies setze aber voraus, dass solche Geräte tatsächlich am Markt verfügbar sind (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - BVerwGE 153, 116 Rn. 23 und 27).
- BVerwG, 10.08.2017 - 9 B 68.16
Keine Klärungsbedürftigkeit von Fragen der Spielgerätesteuer
Auszug aus BVerwG, 06.07.2021 - 9 B 51.20
Außerdem muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 10. August 2017 - 9 B 68.16 - juris Rn. 8 m.w.N.).Rn. 23 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (…stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290 Rn. 5 und vom 10. August 2017 - 9 B 68.16 - juris Rn. 27).
Er kann sich dabei nicht dauerhaft darauf berufen, dass Geräte mit dem erforderlichen Kasseninhalt nicht auf dem Markt sind, jedoch kann eine Übergangsregelung insbesondere dann erforderlich sein, wenn bei einem Systemwechsel die Beachtung neuer Berufsausübungsregelungen nicht ohne zeitaufwändige und kapitalintensive Umstellungen des Betriebsablaufs möglich ist; ein schon vorsorglicher Austausch der Geräte kann insofern nicht erwartet werden (BVerwG…, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - BVerwGE 153, 116 Rn. 23, 26 f.; Beschluss vom 10. August 2017 - 9 B 68.16 - juris Rn. 30).
- BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2021 - 9 B 51.20
Rn. 14 b) Die Ablehnung eines förmlichen (unbedingt gestellten) Beweisantrags nach § 86 Abs. 2 VwGO ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32 ; Kammerbeschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 Rn. 47 f.).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2021 - 9 B 51.20
Außerdem muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. …und vom 10. August 2017 - 9 B 68.16 - juris Rn. 8 m.w.N.). - BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
Auszug aus BVerwG, 06.07.2021 - 9 B 51.20
Das Gericht muss jedoch einer Behauptung nicht nachgehen, die ohne Eingehen auf eine sie entkräftende Argumentation aufrechterhalten wird (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 7 und vom 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196; Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - juris Rn. 702). - BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2021 - 9 B 51.20
Rn. 14 b) Die Ablehnung eines förmlichen (unbedingt gestellten) Beweisantrags nach § 86 Abs. 2 VwGO ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32 ;… Kammerbeschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 Rn. 47 f.). - BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89
Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2021 - 9 B 51.20
Eine derartige Beweisführung mit Hilfstatsachen (indizieller Beweis) ist ein Vollbeweis (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - NJW 1990, 1681 ); sie setzt allerdings voraus, dass die Hilfstatsachen Indizwirkung in Richtung auf die zu beweisende Haupttatsache besitzen (…Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 108 Rn. 43 f.). - BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16
Ausforschungsantrag; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Chancengleichheit; …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2021 - 9 B 51.20
Das Gericht muss jedoch einer Behauptung nicht nachgehen, die ohne Eingehen auf eine sie entkräftende Argumentation aufrechterhalten wird (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 7 und vom 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196;… Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - juris Rn. 702). - BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot; …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2021 - 9 B 51.20
Rn. 23 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290 Rn. 5 …und vom 10. August 2017 - 9 B 68.16 - juris Rn. 27). - BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87
Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete …
Auszug aus BVerwG, 06.07.2021 - 9 B 51.20
Das Gericht muss jedoch einer Behauptung nicht nachgehen, die ohne Eingehen auf eine sie entkräftende Argumentation aufrechterhalten wird (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 7 und vom 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196;… Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - juris Rn. 702). - BVerwG, 30.05.2014 - 10 B 34.14
Ansprüche an die Rüge eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz
- BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 91.87
Entscheidungserhebliche Tatsachen - Wahrunterstellung - Verwaltungsprozess - …
- BVerwG, 09.08.2018 - 9 BN 6.18
Aufwandsteuer; Berufsfreiheit; Bruttokasse; Dienstleistungsfreiheit; …
- BVerwG, 14.08.2017 - 9 B 3.17
Erheben einer Gebühr für die Gewährung von Akteneinsicht in Bauakten
- BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 27.85
Lebensmittelrecht - Irreführende Bezeichnung - Milch - H-Milch - Frische …
- OVG Niedersachsen, 24.05.2022 - 9 KN 6/18
Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Berufsfreiheit; Bestandsentwicklung; …
Rn. 121 Der Senat hat aufgrund dieser ausreichenden Indizien keine Veranlassung gesehen, weitere Ermittlungen zu einer etwaigen Belastung der Spielhallenbetreiber anzustellen (vgl. dazu auch BVerwG, Beschlüsse vom 6.7.2021 - 9 B 51.20 - juris und vom 30.6.2021 - 9 B 46.20 - juris).Denn die Berufsfreiheit garantiert nicht, dass eine Steuer so beschaffen sein müsste, dass alle zurzeit auf dem relevanten Markt befindlichen Unternehmer einen ausreichenden Gewinn erzielen können (…vgl. OVG NRW, Urteile vom 10.9.2020 - 14 A 2838/19 - juris Rn. 84; vom 18.8.2020 - 14 A 3784/19 - juris Rn. 85, nachfolgend: BVerwG, Beschlüsse vom 6.7.2021 - 9 B 51.20 - juris und vom 30.6.2021 - 9 B 46.20 - juris).
- OVG Niedersachsen, 24.01.2023 - 9 KN 238/20
Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von 14 % auf …
Denn die Berufsfreiheit garantiert nicht, dass eine Steuer so beschaffen sein müsste, dass alle zurzeit auf dem relevanten Markt befindlichen Unternehmer einen ausreichenden Gewinn erzielen können (…vgl. OVG NRW, Urteile vom 10.9.2020 - 14 A 2838/19 - juris Rn. 84; vom 18.8.2020 - 14 A 3784/19 - juris Rn. 85, nachfolgend: BVerwG, Beschlüsse vom 6.7.2021 - 9 B 51.20 - juris und vom 30.6.2021 - 9 B 46.20 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2021 - 12 A 3342/20
Geltendmachung ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen …
Rn. 25 Vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 6. September 2021 - 1 BvR 1750/21 -, juris Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 9 B 51.20 -, juris Rn. 8. - OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2024 - 2 L 78/23
Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit durch Berichterstatter statt durch das Gericht
Ein auf Einholung eines Sachverständigengutachtens gerichteter Beweisantrag kann unter anderem abgelehnt werden, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts nicht entscheidungserheblich ist, etwa weil sie als wahr unterstellt werden kann, weil von ihrem Vorliegen der Ausgang des Rechtsstreits nicht abhängt, oder soweit das Gericht über die zur Beurteilung der Beweistatsache erforderliche Sachkunde selbst verfügt und deren Grenzen nicht überschreitet (BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 9 B 51.20 - juris Rn. 14, m.w.N.).
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