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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,49059
BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18 (https://dejure.org/2019,49059)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2019 - 9 B 53.18 (https://dejure.org/2019,49059)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 9 B 53.18 (https://dejure.org/2019,49059)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Maßgeblichkeit der tatsächlichen - bautechnischen - Durchführung der jeweiligen Erschließungsmaßnahme für das Entstehen der Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht; Konkrete Planung der Gemeinde für die jeweilige Anlage als Beurteilungsmaßstab; Auslegung des Begriffs ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zeitpunkt der Entstehung der Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18
    Abgesehen davon, dass die Kläger selbst eine solche Rechtsfrage nicht formulieren, wie es den Begründungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entspräche (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 14), sondern nur darlegen, warum die angegriffene Entscheidung aus ihrer Sicht unrichtig ist, lassen sich der Beschwerdebegründung auch der Sache nach keine klärungsbedürftigen Fragen entnehmen, die der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung verleihen würden.

    Abgesehen davon, dass die Kläger selbst keine divergierenden Rechtssätze benennt, wie es nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlich wäre (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 14), lassen sich solche Rechtssätze dem Beschwerdevorbringen auch der Sache nach nicht entnehmen.

    Dies genügt zur Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO jedoch nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 14).

    Soweit die Kläger nunmehr die Eignung des Bildmaterials zur Wiedergabe der topographischen Verhältnisse in Frage stellen, legen sie nicht dar, welche zusätzlichen, nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs entscheidungserheblichen Feststellungen bei Durchführung eines Augenscheins vor Ort voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18
    Diese Frage ist nicht klärungsbedürftig, weil sie das Bundesverwaltungsgericht bereits bejaht hat (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 5.17 - BVerwGE 163, 58 Rn. 12 und 14 ff.).

    Soweit die Entstehung der Beitragspflicht darüber hinaus die Widmung der Straße oder die Wirksamkeit der Beitragssatzung erfordert, wirkt sich dies indes nicht auf den Eintritt der Vorteilslage aus (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 5.17 - BVerwGE 163, 58 Rn. 55).

    Dies entspricht jedoch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 6. September 2018 - 9 C 5.17 - BVerwGE 163, 58 Rn. 55).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18
    Abgesehen davon, dass sie in dem einer allgemeinen Klärung überhaupt nur zugänglichen Umfang von Bundesrechts wegen bereits geklärt ist (…BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 , vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 28…, vom 22. November 2016 - 9 C 25.15 - BVerwGE 156, 326 Rn. 26 und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 12 und 14), war sie für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht als Frage des revisiblen Rechts von Bedeutung.
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht, …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18
    Vielmehr bestimmt es Umfang und Art der Tatsachenermittlung nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerwG, Urteil vom 14. November 1991 - 4 C 1.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 S. 64 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage", …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18
    Abgesehen davon, dass sie in dem einer allgemeinen Klärung überhaupt nur zugänglichen Umfang von Bundesrechts wegen bereits geklärt ist (BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 , vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 28…, vom 22. November 2016 - 9 C 25.15 - BVerwGE 156, 326 Rn. 26 …und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 12 und 14), war sie für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht als Frage des revisiblen Rechts von Bedeutung.
  • BVerwG, 22.11.2016 - 9 C 25.15

    Abschnitt; Beitrittsgebiet; Erschließungsanlage; Erschließungsbeitrag; Gebot der …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18
    Abgesehen davon, dass sie in dem einer allgemeinen Klärung überhaupt nur zugänglichen Umfang von Bundesrechts wegen bereits geklärt ist (…BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 , vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 28, vom 22. November 2016 - 9 C 25.15 - BVerwGE 156, 326 Rn. 26 …und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 12 und 14), war sie für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht als Frage des revisiblen Rechts von Bedeutung.
  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand; …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18
    Abgesehen davon, dass sie in dem einer allgemeinen Klärung überhaupt nur zugänglichen Umfang von Bundesrechts wegen bereits geklärt ist (BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 , vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 - BVerwGE 155, 171 Rn. 28…, vom 22. November 2016 - 9 C 25.15 - BVerwGE 156, 326 Rn. 26 …und vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 12 und 14), war sie für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht als Frage des revisiblen Rechts von Bedeutung.
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18
    Maßgeblich ist insoweit der materiell-rechtliche Standpunkt des Berufungsgerichts, auf den bei der Prüfung von Verfahrensfehlern abzustellen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 30.06.2014 - 4 B 51.13

    Ersetzung des Augenscheins durch Bauvorlagen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2019 - 9 B 53.18
    Das gilt nur dann nicht, wenn ein Beteiligter geltend macht, dass die Karten oder Lichtbilder in Bezug auf bestimmte, für die Entscheidung wesentliche Merkmale keine Aussagekraft besitzen, und dies zutreffen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 4 B 51.13 - BauR 2014, 1763 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der …

    Rn. 66 Das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit findet damit auch im Erschließungsbeitragsrecht Anwendung (so auch BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 9 B 53/18 -, Rn. 5; VGH Mannheim…, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 S 3955/20 -, Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20

    Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der …

    Rn. 29 Im nachfolgenden Urteil vom 29.10.2019 (…aaO juris Rn. 129) hat sich der Verwaltungsgerichtshof den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 06.09.2018 (…aaO Rn. 55; vgl. auch Beschluss vom 12.12.2019 - 9 B 53.18 - juris Rn. 7) angeschlossen, ohne dass damit allerdings eine inhaltliche Neubewertung verbunden war.

    Rn. 34 Mit diesem Zulassungsvorbringen verkennt die Klägerin, dass das Bundesverfassungsgericht und dem folgend das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.12.2019, aaO Rn. 7…, Beschluss vom 06.09.2018, aaO Rn. 55) und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (…Urteil vom 29.10.2019, aaO Rn. 129) für die Vorteilslage mehr verlangen als nur die durch eine Straße - ungeachtet ihres Ausbauzustandes - bewirkte Erreichbarkeit des Grundstücks und dessen hierdurch bedingte bauliche oder gewerbliche Ausnutzbarkeit.

    Rn. 35 Zu Unrecht beanstandet die Klägerin in der Begründung des Zulassungsantrags des Weiteren, dass die Frage, ob eine Straße ein "Provisorium" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12.12.2019, aaO Rn. 7;… Beschluss vom 06.09.2018, aaO Rn. 55) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…Urteil vom 29.10.2019, aaO Rn. 129) sei, wegen der Unbestimmtheit dieses Begriffs als Kriterium für die Vorteilslage untauglich sei.

    Rn. 38 Auf der Grundlage der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 12.12.2019, aaO Rn. 7, …und vom 06.09.2018, aaO Rn. 55) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…Urteil vom 29.10.2019, aaO Rn. 129) hat das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen, dass die Vorteilslage hier erst mit dem in den Jahren 2017 und 2018 erfolgten plangemäßen Ausbau der Straßen "A... (östlicher Teil)", "A... ..." und "D... Straße" entstanden ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im …

    Danach kommt es für das Entstehen der Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht maßgeblich auf die tatsächliche bautechnische Durchführung der jeweiligen Erschließungsmaßnahme und damit auf die Beendigung der technischen Arbeiten an, nicht jedoch darauf, ob darüber hinaus auch die weiteren, für den Betroffenen nicht erkennbaren rechtlichen Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht vorliegen, wie etwa die Widmung der Erschließungsanlage, die Wirksamkeit der Beitragssatzung, die planungsrechtliche Rechtmäßigkeit ihrer Herstellung, der Eingang der letzten Unternehmerrechnung, die Mängelfreiheit der technischen Ausführung oder der vollständige Grunderwerb (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 09.03.2021 - 2 S 3955/20 - juris, Rn. 29 ;… Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129 im Anschluss an BVerwG…, Beschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5.17 - juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12.12.2019 - 9 B 53.18 - juris Rn. 7; vgl. hierzu auch BVerfG…, Beschluss vom 03.11.2021 - 1 BvL 1/19 - juris Rn. 72).

    Entscheidend ist, ob diese sowohl im räumlichen Umfang als auch in der bautechnischen Ausführung nur provisorisch her- oder schon endgültig technisch fertiggestellt ist, d.h. dem gemeindlichen Bauprogramm für die flächenmäßigen und sonstigen Teileinrichtungen sowie dem technischen Ausbauprogramm vollständig entspricht (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 09.03.2021 - 2 S 3955/20 - juris Rn. 29 ;… Urteil vom 29.10.2019 - 2 S 465/18 - juris Rn. 129 im Anschluss an BVerwG…, Beschluss vom 06.09.2018 - 9 C 5.17 - juris Rn. 55; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12.12.2019 - 9 B 53.18 - juris Rn. 7).

    Rn. 84 Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 12.12.2019 (- 9 B 53.18 - juris Rn. 12) die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Urteil vom 19.09.2018 (…- 2 S 1116/18 - juris Rn. 50 ) ausdrücklich bestätigt, wonach es für den Eintritt der Vorteilslage maßgeblich ist, ob die "beitragsfähige Erschließungsanlage" technisch entsprechend dem (Aus-)Bauprogramm der Gemeinde "vollständig und endgültig hergestellt ist".

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