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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 53.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9522
BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 53.97 (https://dejure.org/1997,9522)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1997 - 9 B 53.97 (https://dejure.org/1997,9522)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1997 - 9 B 53.97 (https://dejure.org/1997,9522)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Von Taleban-Milizen beherrschtes Gebiet Afghanistans als "staatsähnliches Gefüge" - Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative für Mitglieder der Demokratischen Volkspartei Afghanistans (DVPA) - Vorliegen eines Abschiebungshindernisses - Anerkennung als ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 53.97
    Daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Urteil vom 10. November 1993 - BVerwG 11 C 21.92 - Buchholz 424.01 § 64 FlurbG Nr. 7; BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - MDR 1990, 711).
  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw. …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 53.97
    Eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1916/93 - (InfAuslR 1994, 156) wird von der Beschwerde nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend bezeichnet.
  • BVerwG, 10.11.1993 - 11 C 21.92

    Zulässigkeit der Änderung eines bestandskräftigen und ausgeführten …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 53.97
    Daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Urteil vom 10. November 1993 - BVerwG 11 C 21.92 - Buchholz 424.01 § 64 FlurbG Nr. 7; BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - MDR 1990, 711).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 43.78

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung im Wiederholungsversuch - …

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 53.97
    Daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Urteil vom 10. November 1993 - BVerwG 11 C 21.92 - Buchholz 424.01 § 64 FlurbG Nr. 7; BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - MDR 1990, 711).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …

    Dies hat zur Folge, daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls (und automatisch) in der Rechtsmittelinstanz anfällt (vgl. zuletzt den Beschluß des erkennenden Senats vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 53.97 - unter Hinweis auf BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 1979 a.a.O.; Urteil vom 10. November 1993 - BVerwG 11 C 21.92 - Buchholz 424.01 § 64 FlurbG Nr. 7; BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - MDR 1990, 711).
  • VGH Hessen, 24.07.1998 - 10 UE 1164/96

    Keine Gruppenverfolgung der Roma in Bosnien-Herzegowina

    Dass ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel der Gegenseite jedenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist vom Bundesverwaltungsgericht erst unlängst hervorgehoben worden (Beschlüsse vom 14.03.1997 - 9 B 53.97 - und vom 15.04.1997 - 9 C 19.96 -).
  • BVerwG, 14.10.1997 - 9 B 676.97

    Verpflichtung zur Asylanerkennung und Feststellung der Voraussetzungen des § 51 …

    Daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel der Gegenseite gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. Senatsbeschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 53.97 - und Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.08.1997 - 9 B 675.97

    Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf …

    Sie beruft sich hierfür auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - DVBl 1980, 597; Beschluß vom 3. Februar 1997 - BVerwG 9 B 657.96 -), wonach ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls - und zwar automatisch - in der Rechtsmittelinstanz anfällt (ebenso - jeweils m.w.N. - Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 53.97 - Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 12.08.1997 - 9 B 677.97

    Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf …

    Es trifft zu, daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten gegen seine Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls - und zwar automatisch - in der Rechtsmittelinstanz anfällt (vgl. - jeweils m.w.N. - Senatsbeschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 53.97 - Senatsurteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 31.10.1997 - 9 B 698.97

    Verpflichtung zur Asylanerkennung und Feststellung der Voraussetzungen des § 51 …

    Daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel der Gegenseite gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. Senatsbeschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 53.97 - und Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.10.1997 - 9 B 606.97

    Revisionszulassungsgrund auf Grund des Verfahrensmangels der Verletzung der …

    Daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel der Gegenseite gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. Senatsbeschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 53.97 - und Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.10.1997 - 9 B 880.97

    Darlegung eines Verfahrensfehlers als Zulassungsgrund der Revision - Pflicht zur …

    Daß ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel der Gegenseite gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. Senatsbeschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 9 B 53.97 - und Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - , jeweils m.w.N.).
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