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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 63.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9120
BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 63.07 (https://dejure.org/2008,9120)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2008 - 9 B 63.07 (https://dejure.org/2008,9120)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - 9 B 63.07 (https://dejure.org/2008,9120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzgebungsspielraum bei der Anordnung einer Gebührenpflicht für Amtshandlungen bzw. öffentliche Leistungen; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Abweichung (Divergenz) i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Anforderungen an die Grundsatzbedeutung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung; …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 63.07
    So zitiert die Beschwerde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2006 - BVerwG 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222) mit der Aussage, dass der Gebührenpflichtige erkennen können müsse, für welche öffentliche Leistung die Gebühr erhoben werde und welche Zwecke der Gesetzgeber mit der Gebührenerhebung verfolge.

    Denn die Vorinstanz hätte sich damit immer noch nicht in einen Widerspruch zu der Aussage begeben, mit der die Beschwerde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 30) zitiert.

    Mit dieser Argumentation wird der Vorinstanz eine - vermeintlich (unten 2. b) - fehlerhafte Auslegung und Anwendung des § 43 Abs. 1 KrW-/AbfG a.F. und des § 11 NachwV a.F. vorgehalten, nicht aber eine Abweichung von Rechtssätzen die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 30) zum Bestimmtheitsgrundsatz bzw. zum Gebot der Normenklarheit im Bereich der Gebührenerhebung formuliert hat.

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (a.a.O. Rn. 28 ff.), auf dessen Aussagen sich die Beschwerde beruft, die dort anzuwendende Tarifziffer, die einen derartigen Auffangtatbestand für Amtshandlungen im Rahmen der altlastenrechtlichen Überwachung normierte, zwar als Rechtsgrundlage der streitigen Gebührenerhebung beanstandet.

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 63.07
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Regelung des Gebührenrechts nehme ihr noch nicht die verfassungsrechtlich gebotene Bestimmtheit (vgl. Urteil vom 1. Dezember 2005 - BVerwG 10 C 4.04 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 100 Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - BVerfGE 21, 209 , vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 und vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106 ).

    Es sei dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln zu beantworten (Urteil vom 1. Dezember 2005 a.a.O. Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ; Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 - BVerfGE 93, 213 und vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ).

    Soweit die Beantwortung der Auslegungsfragen "spezielle Rechtskenntnisse" voraussetze, schließe dies nicht aus, dass nicht zuletzt durch die sich entwickelnde Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte für die Gebührenschuldner eine ausreichende Vorhersehbarkeit und damit Rechtssicherheit geschaffen und eine willkürliche Handhabung der behördlichen Gebührenerhebung verhindert werde (Urteil vom 1. Dezember 2005 a.a.O. Rn. 50).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 63.07
    Es sei dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln zu beantworten (…Urteil vom 1. Dezember 2005 a.a.O. Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ; Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 - BVerfGE 93, 213 und vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 63.07
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Regelung des Gebührenrechts nehme ihr noch nicht die verfassungsrechtlich gebotene Bestimmtheit (vgl. Urteil vom 1. Dezember 2005 - BVerwG 10 C 4.04 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 100 Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - BVerfGE 21, 209 , vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 und vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106 ).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührentatbestände des Bremer Hafengesetzes

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 63.07
    Der Gebührengesetzgeber verfügt innerhalb seiner Regelungskompetenz über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke er verfolgen will (Urteil vom 19. September 2001 - BVerwG 6 C 13.00 - BVerwGE 115, 125 wie zuvor BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207 ).
  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 63.07
    Der Gebührengesetzgeber verfügt innerhalb seiner Regelungskompetenz über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke er verfolgen will (Urteil vom 19. September 2001 - BVerwG 6 C 13.00 - BVerwGE 115, 125 wie zuvor BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207 ).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Klärschlamm

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 63.07
    Es sei dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln zu beantworten (…Urteil vom 1. Dezember 2005 a.a.O. Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ; Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 - BVerfGE 93, 213 und vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 63.07
    Es sei dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln zu beantworten (…Urteil vom 1. Dezember 2005 a.a.O. Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ; Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 - BVerfGE 93, 213 und vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 63.07
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Regelung des Gebührenrechts nehme ihr noch nicht die verfassungsrechtlich gebotene Bestimmtheit (…vgl. Urteil vom 1. Dezember 2005 - BVerwG 10 C 4.04 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 100 Rn. 49 unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 - BVerfGE 21, 209 , vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205 und vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106 ).
  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 63.07
    Rn. 8 b) Ohne Erfolg versucht die Beschwerde eine Divergenz zu Aussagen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1990 - BVerwG 8 C 73.88 - (BVerwGE 85, 300) aufzuzeigen.
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des …

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Auslegung einfachen Rechts

  • BVerwG, 21.08.1998 - 8 B 115.98

    Verwaltungsgebühr für die Besichtigung und Überwachung einer Apotheke; …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 2 S 2043/00

    Regelungskompetenz im Abfallrecht)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2019 - 1 K 147/16

    Gültigkeit einer Kuragbgabensatzung u.a. Einnahmen Tagesgästen

    Der Normgeber muss die Rechtsvorschrift so genau fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.05.2008 - 9 B 63/07 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08

    Wann besteht ein Vorteil im Sinne von § 28 WVG?

    Es ist dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln zu beantworten (vgl. BVerwG Beschluss vom 13.05.2008 -9 B 63.07 -, Juris, und Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 4.04 -, NVwZ 2006, 589 ).
  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 2128/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 F. NachwV

    (Bayer. VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 23 BV 07.835 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 13.05.2008 - 9 B 63.07 -) Dem Beklagten komme in diesem Zusammenhang eine behördliche Kontrollfunktion zu, ohne die nach der NachwV keine Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgen dürfe.
  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 127/10

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

    (Bayer. VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 23 BV 07.835 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 13.05.2008 - 9 B 63.07 -) Dem Beklagten komme in diesem Zusammenhang eine behördliche Kontrollfunktion zu, ohne die nach der NachwV keine Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgen dürfe.
  • VGH Bayern, 13.06.2013 - 20 ZB 13.805

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Anzeigeverfahren für Sammlungen; …

    Als solche Staatsbehörde hat es auch amtlich in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben außerhalb des fiskalischen oder rein wirtschaftlichen Bereichs gehandelt, was eine kostenpflichtige Behördenhandlung im Sinne des Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Kostengesetz - KG darstellt (vgl. BayVGH vom 2.8.2007 Az. 23 BV 07.835, best. durch BVerwG, Beschluss vom 13.5.2008 BVerwG 9 B 63.07).
  • VG Saarlouis, 08.12.2010 - 5 K 897/09

    Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV

    (Bayer. VGH, Urteil vom 02.08.2007 - 23 BV 07.835 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 13.05.2008 - 9 B 63.07 -) Dem Beklagten komme in diesem Zusammenhang eine behördliche Kontrollfunktion zu, ohne die nach der NachwV keine Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgen dürfe.
  • VG Berlin, 18.07.2011 - 3 K 1133.10

    Gebühren für die Ausstellung von zwei Geburtsurkunden

    Rn. 17 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Gericht anschließt, bestehen gegen die Erhebung von Gebühren auf der Grundlage eines Auffangtatbestands auch keine Bedenken (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai.2008 - 9 B 63/07 - juris).
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