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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 64.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5592
BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 64.13 (https://dejure.org/2014,5592)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2014 - 9 B 64.13 (https://dejure.org/2014,5592)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2014 - 9 B 64.13 (https://dejure.org/2014,5592)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Eingriff der Führung der Trasse in Troglage in grundwasserführende Schichten hinsichtlich Belastung der Grundstücke mit Verkehrslärm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Eingriff der Führung der Trasse in Troglage in grundwasserführende Schichten hinsichtlich Belastung der Grundstücke mit Verkehrslärm

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 64.13
    Dem Oberverwaltungsgericht musste sich auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung die von der Beschwerde bezeichnete weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht aufdrängen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix; …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 64.13
    Das Oberverwaltungsgericht ist in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass die Planfeststellungsbehörde die Klärung der Frage einer Existenzbeeinträchtigung dem Enteignungsverfahren vorbehalten darf, wenn sie den für die Planung sprechenden Gesichtspunkten auch bei einer unterstellten Existenzgefährdung den Vorrang einräumt (…stRspr, vgl. nur Urteile vom 23. März 2011 - BVerwG 9 A 9.10 - juris Rn. 28 und vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 9 A 19.11 -, NVwZ 2013, 649 Rn. 77 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228).
  • BVerwG, 23.03.2011 - 9 A 9.10

    Klage gegen ein weiteres Teilstück der B 178n abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 64.13
    Das Oberverwaltungsgericht ist in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass die Planfeststellungsbehörde die Klärung der Frage einer Existenzbeeinträchtigung dem Enteignungsverfahren vorbehalten darf, wenn sie den für die Planung sprechenden Gesichtspunkten auch bei einer unterstellten Existenzgefährdung den Vorrang einräumt (stRspr, vgl. nur Urteile vom 23. März 2011 - BVerwG 9 A 9.10 - juris Rn. 28 …und vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 9 A 19.11 -, NVwZ 2013, 649 Rn. 77 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Die Planfeststellungsbehörde darf die Klärung der Frage einer Existenzbeeinträchtigung somit dann dem Enteignungsverfahren vorbehalten, wenn sie den für die Planung sprechenden Gesichtspunkten auch bei einer unterstellten Existenzgefährdung den Vorrang einräumt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.03.2014 - 9 B 64.13 -, juris; BVerwG, Urteil vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, juris).
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