Rechtsprechung
| BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 64.13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Eingriff der Führung der Trasse in Troglage in grundwasserführende Schichten hinsichtlich Belastung der Grundstücke mit Verkehrslärm
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
Eingriff der Führung der Trasse in Troglage in grundwasserführende Schichten hinsichtlich Belastung der Grundstücke mit Verkehrslärm - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2013 - 8 C 10036/13
- BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 64.13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 64.13
Dem Oberverwaltungsgericht musste sich auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung die von der Beschwerde bezeichnete weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht aufdrängen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 14 f.). - BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11
Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix; …
Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 64.13
Das Oberverwaltungsgericht ist in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass die Planfeststellungsbehörde die Klärung der Frage einer Existenzbeeinträchtigung dem Enteignungsverfahren vorbehalten darf, wenn sie den für die Planung sprechenden Gesichtspunkten auch bei einer unterstellten Existenzgefährdung den Vorrang einräumt (…stRspr, vgl. nur Urteile vom 23. März 2011 - BVerwG 9 A 9.10 - juris Rn. 28 und vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 9 A 19.11 -, NVwZ 2013, 649 Rn. 77 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228). - BVerwG, 23.03.2011 - 9 A 9.10
Klage gegen ein weiteres Teilstück der B 178n abgewiesen
Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 64.13
Das Oberverwaltungsgericht ist in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass die Planfeststellungsbehörde die Klärung der Frage einer Existenzbeeinträchtigung dem Enteignungsverfahren vorbehalten darf, wenn sie den für die Planung sprechenden Gesichtspunkten auch bei einer unterstellten Existenzgefährdung den Vorrang einräumt (stRspr, vgl. nur Urteile vom 23. März 2011 - BVerwG 9 A 9.10 - juris Rn. 28 …und vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 9 A 19.11 -, NVwZ 2013, 649 Rn. 77 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228).
- OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17
Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf
Die Planfeststellungsbehörde darf die Klärung der Frage einer Existenzbeeinträchtigung somit dann dem Enteignungsverfahren vorbehalten, wenn sie den für die Planung sprechenden Gesichtspunkten auch bei einer unterstellten Existenzgefährdung den Vorrang einräumt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.03.2014 - 9 B 64.13 -, juris; BVerwG, Urteil vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 -, juris).
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