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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.2015 - 9 B 68.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13615
BVerwG, 27.05.2015 - 9 B 68.14 (https://dejure.org/2015,13615)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2015 - 9 B 68.14 (https://dejure.org/2015,13615)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 9 B 68.14 (https://dejure.org/2015,13615)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Abfindung in Land durch Weichen eines Grundeigentümers gegenüber dem Gebäudeeigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Abfindung in Land durch Weichen eines Grundeigentümers gegenüber dem Gebäudeeigentümer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.07.1997 - 11 C 2.97

    Recht der Landwirtschaft - Flurbereinigung, Form und Inhalt der Ladung zur …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 9 B 68.14
    Rn. 5 Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Gebäudeeigentümern in § 64 Satz 1 LwAnpG ein Antragsrecht mit der Folge zugestanden worden ist, dass, obschon der Gesetzgeber des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes keinem der beiden Rechtsinhaber eine Präferenzstellung einräumen wollte (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 - BVerwGE 108, 202 ), der Grundeigentümer dennoch in der Regel weichen muss (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1997 - 11 C 2.97 - BVerwGE 105, 128 ).

    Aus der Aufspaltung von Gebäude- und Grundeigentum herrührende Investitionshindernisse für ländlichen Grundbesitz, zu dem auch die darauf errichteten Eigenheime gehören, sollen unter Beachtung der Interessen der Beteiligten beseitigt werden (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 1997 - 11 C 2.97 - BVerwGE 105, 128 , vom 2. September 1998 - 11 C 4.97 - BVerwGE 107, 177 , vom 29. Juli 2002 - 9 C 1.02 - Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 9 S. 8 …und vom 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 - DVBl. 2015, 643 Rn. 12, 24).

    Hinzu kommt, dass beim Auseinanderfallen von Gebäude- und Grundeigentum jede Fremdfinanzierung auf erhebliche Schwierigkeiten stößt, weil Geldinstitute das Gebäudeeigentum nicht ohne weiteres als ausreichendes Mittel zur Kreditsicherung akzeptieren werden (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1997 - 11 C 2.97 - BVerwGE 105, 128 ).

    Rn. 8 Soweit die Beschwerde mit der vorgenannten Frage sinngemäß zudem geklärt wissen möchte, ob eine Zusammenführung von Grund- und Gebäudeeigentum nach § 64 LwAnpG möglich ist, wenn hiermit nicht die Wiederherstellung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe oder die Zusammenlegung zersplitterter und unwirtschaftlich geformter Grundstücke nach neuzeitlichen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, sondern allein eine Komplettierung des Eigentums an einem privat genutzten "Hausgrundstück" beabsichtigt ist, ist dies in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls geklärt (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 1997 - 11 C 2.97 - BVerwGE 105, 128 …und vom 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 - DVBl. 2015, 643 Rn. 15).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 9 C 11.13

    Bodenordnungsplan; Minderausweisung; Geldabfindung; Privatnützigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 9 B 68.14
    Rn. 6 Ebenfalls bereits entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht, dass § 58 Abs. 2 LwAnpG hinsichtlich der Zulässigkeit einer überwiegenden oder vollständigen finanziellen Abfindung eines Teilnehmers eine abschließende Regelung enthält und dass gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 44 Abs. 3 Satz 2 FlurbG nur unvermeidbare Mehr- oder Minderausweisungen gegen dessen Willen in Geld ausgeglichen werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 - BVerwGE 108, 202 und vom 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 - DVBl. 2015, 643 Rn. 18 ff.), mithin eine Abfindung für abzutretende Grundstücke gemäß § 58 Abs. 1 LwAnpG grundsätzlich in Land zu erfolgen hat.

    Aus der Aufspaltung von Gebäude- und Grundeigentum herrührende Investitionshindernisse für ländlichen Grundbesitz, zu dem auch die darauf errichteten Eigenheime gehören, sollen unter Beachtung der Interessen der Beteiligten beseitigt werden (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 1997 - 11 C 2.97 - BVerwGE 105, 128 , vom 2. September 1998 - 11 C 4.97 - BVerwGE 107, 177 , vom 29. Juli 2002 - 9 C 1.02 - Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 9 S. 8 und vom 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 - DVBl. 2015, 643 Rn. 12, 24).

    Rn. 8 Soweit die Beschwerde mit der vorgenannten Frage sinngemäß zudem geklärt wissen möchte, ob eine Zusammenführung von Grund- und Gebäudeeigentum nach § 64 LwAnpG möglich ist, wenn hiermit nicht die Wiederherstellung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe oder die Zusammenlegung zersplitterter und unwirtschaftlich geformter Grundstücke nach neuzeitlichen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, sondern allein eine Komplettierung des Eigentums an einem privat genutzten "Hausgrundstück" beabsichtigt ist, ist dies in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls geklärt (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 1997 - 11 C 2.97 - BVerwGE 105, 128 und vom 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 - DVBl. 2015, 643 Rn. 15).

  • BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97

    Entscheidungsbefugnisse des Flurbereinigungsgerichts; Zusammenführung von Boden- …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 9 B 68.14
    Rn. 5 Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Gebäudeeigentümern in § 64 Satz 1 LwAnpG ein Antragsrecht mit der Folge zugestanden worden ist, dass, obschon der Gesetzgeber des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes keinem der beiden Rechtsinhaber eine Präferenzstellung einräumen wollte (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 - BVerwGE 108, 202 ), der Grundeigentümer dennoch in der Regel weichen muss (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 1997 - 11 C 2.97 - BVerwGE 105, 128 ).

    Rn. 6 Ebenfalls bereits entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht, dass § 58 Abs. 2 LwAnpG hinsichtlich der Zulässigkeit einer überwiegenden oder vollständigen finanziellen Abfindung eines Teilnehmers eine abschließende Regelung enthält und dass gemäß § 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 44 Abs. 3 Satz 2 FlurbG nur unvermeidbare Mehr- oder Minderausweisungen gegen dessen Willen in Geld ausgeglichen werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1998 - 11 C 5.97 - BVerwGE 108, 202 …und vom 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 - DVBl. 2015, 643 Rn. 18 ff.), mithin eine Abfindung für abzutretende Grundstücke gemäß § 58 Abs. 1 LwAnpG grundsätzlich in Land zu erfolgen hat.

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 9 B 68.14
    Der bloße Hinweis, die Rechtsfrage sei bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden, reicht für den Vortrag der Klärungsbedürftigkeit allein nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 02.09.1998 - 11 C 4.97

    Anordnung der Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 9 B 68.14
    Aus der Aufspaltung von Gebäude- und Grundeigentum herrührende Investitionshindernisse für ländlichen Grundbesitz, zu dem auch die darauf errichteten Eigenheime gehören, sollen unter Beachtung der Interessen der Beteiligten beseitigt werden (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 1997 - 11 C 2.97 - BVerwGE 105, 128 , vom 2. September 1998 - 11 C 4.97 - BVerwGE 107, 177 , vom 29. Juli 2002 - 9 C 1.02 - Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 9 S. 8 …und vom 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 - DVBl. 2015, 643 Rn. 12, 24).
  • BVerwG, 29.07.2002 - 9 C 1.02

    Freiwilliger Landtausch; Bodenordnungsverfahren, Antragsbefugnis für -; …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 9 B 68.14
    Aus der Aufspaltung von Gebäude- und Grundeigentum herrührende Investitionshindernisse für ländlichen Grundbesitz, zu dem auch die darauf errichteten Eigenheime gehören, sollen unter Beachtung der Interessen der Beteiligten beseitigt werden (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 1997 - 11 C 2.97 - BVerwGE 105, 128 , vom 2. September 1998 - 11 C 4.97 - BVerwGE 107, 177 , vom 29. Juli 2002 - 9 C 1.02 - Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 9 S. 8 …und vom 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 - DVBl. 2015, 643 Rn. 12, 24).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07

    Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2015 - 9 B 68.14
    In der Beschwerdebegründung muss nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; siehe BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 9 B 41.07 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 58 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17

    Vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz und …

    Der bloße Hinweis, die Rechtsfrage sei bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden, reicht für den Vortrag der Klärungsbedürftigkeit allein nicht aus (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 9 B 68.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.09.2018 - 9 B 34.17

    Frage nach der Verfassungswidrigkeit des § 133 Abs. 3 BauGB als Grund für die …

    Zwar ist keine umfassende Aufbereitung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur erforderlich; die Beschwerdebegründung muss sich aber jedenfalls ansatzweise mit den Gründen des angegriffenen Urteils auseinandersetzen (stRspr;… vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2014 - 9 B 75.14 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 91 Rn. 3 und vom 27. Mai 2015 - 9 B 68.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 36.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und …

    Zwar ist keine umfassende Aufbereitung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur erforderlich; die Beschwerdebegründung muss sich aber - abgesehen von den Fällen der Offenkundigkeit der Klärungsbedürftigkeit - jedenfalls ansatzweise mit den Gründen des angegriffenen Urteils konkret auseinandersetzen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2014 - 9 B 75.14 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 91 Rn. 3 und vom 27. Mai 2015 - 9 B 68.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 35.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und …

    Zwar ist keine umfassende Aufbereitung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur erforderlich; die Beschwerdebegründung muss sich aber - abgesehen von den Fällen der Offenkundigkeit der Klärungsbedürftigkeit - jedenfalls ansatzweise mit den Gründen des angegriffenen Urteils konkret auseinandersetzen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2014 - 9 B 75.14 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 91 Rn. 3 und vom 27. Mai 2015 - 9 B 68.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 33.17

    Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße als gemeindliche Erschließungsanlage

    Zwar ist keine umfassende Aufbereitung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur erforderlich; die Beschwerdebegründung muss sich aber - abgesehen von den Fällen der Offenkundigkeit der Klärungsbedürftigkeit - jedenfalls ansatzweise mit den Gründen des angegriffenen Urteils konkret auseinandersetzen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2014 - 9 B 75.14 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 91 Rn. 3 und vom 27. Mai 2015 - 9 B 68.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
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