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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 738.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,23251
BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 738.96 (https://dejure.org/1997,23251)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1997 - 9 B 738.96 (https://dejure.org/1997,23251)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1997 - 9 B 738.96 (https://dejure.org/1997,23251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung syrisch-orthodoxer Christen in eine mittelbare Gruppenverfolgung im Südosten der Türkei - Zurechnung einer Person zu einem Kreis der Gruppenverfolgten - Ausschöpfen einer zunächst möglichen inländischen Fluchtalternative bei Vorliegen einer Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 738.96
    So hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 171.95 - (DVBl 1996, 1260 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 187) - erkannt, daß dann, wenn sich eine Verfolgungsgefahr aus zwei oder mehreren Merkmalen und Umständen ergibt, Personen, die nicht sämtliche Verfolgungskriterien erfüllen, der verfolgten Gruppe nicht zugerechnet werden dürfen.

    Nach den mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts ist der Kläger aber weder von einer regionalen noch von einer örtlich begrenzten Verfolgung (vgl. zu dieser Unterscheidung Senatsurteil vom 30. April 1996 - a.a.O. -)betroffen.

  • BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94

    Begründung der Zurechnung von Drittverfolgungsmaßnahmen dem Staat auf Grund einer …

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1997 - 9 B 738.96
    Die Beschwerde macht weiter geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1995 - BVerwG 9 B 747.94 - ab.
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