Rechtsprechung
| BVerwG, 11.02.2008 - 9 B 75.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung als selbstständig geltend zu machender Verfahrensmangel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 11.02.2008 - 9 B 75.07
Rn. 6 a) Die Rüge mangelnder Sachaufklärung erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts noch aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in einer mündlichen Verhandlung oder - wie hier - in einem Ortstermin, der gerade hierfür bestimmt ist, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Berufungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. etwa Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).Mit derartigen Rügen gegen die tatsächliche und rechtliche Würdigung der Vorinstanz kann ein Verfahrensmangel regelmäßig nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, vorbehaltlich der Ausnahme einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 15 m.w.N.).
- BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04
Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …
Auszug aus BVerwG, 11.02.2008 - 9 B 75.07
Denn bei dem Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung handelt es sich um keinen selbstständig geltend zu machenden Verfahrensmangel, sondern lediglich um ein (Hilfs-)Kriterium bei der Behandlung von Beweisanträgen und der Frage, ob das Gericht gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu einer weiteren Sachaufklärung verpflichtet ist und ob es seine richterliche Überzeugung, namentlich seine Würdigung des Sachverhalts, gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen hat (vgl. etwa Beschluss vom 25. Januar 2005 - BVerwG 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 ).Rn. 9 Die Angriffe der Beschwerde gehen schließlich auch deshalb fehl, weil für die Beurteilung, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, die materiell-rechtliche Rechtsauffassung der Vorinstanz zugrunde zu legen ist, selbst wenn diese verfehlt sein sollte (vgl. Beschluss vom 25. Januar 2005 a.a.O.).
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 11.02.2008 - 9 B 75.07
Rn. 6 a) Die Rüge mangelnder Sachaufklärung erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts noch aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in einer mündlichen Verhandlung oder - wie hier - in einem Ortstermin, der gerade hierfür bestimmt ist, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Berufungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. etwa Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475). - BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98
Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten …
Auszug aus BVerwG, 11.02.2008 - 9 B 75.07
Rn. 6 a) Die Rüge mangelnder Sachaufklärung erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts noch aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in einer mündlichen Verhandlung oder - wie hier - in einem Ortstermin, der gerade hierfür bestimmt ist, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Berufungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. etwa Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - 8 A 2016/11
Umfang der Beurteilung der durch einen niederländischen Staatsbürger …
Rn. 83 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328, juris Rn. 4, sowie vom 11. Februar 2008 - 9 B 75.07 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 56, juris Rn. 6. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2014 - 8 A 2587/12
Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme eines artenrechtlich geschützten Vogels
Rn. 33 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328, juris Rn. 4, sowie vom 11. Februar 2008 - 9 B 75.07 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 56 Rn. 6, juris Rn. 6. - BVerwG, 11.02.2008 - 9 PKH 3.07 Der Antrag der Beigeladenen zu 1 und 2 auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ... wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den Gründen des Beschlusses des Senats vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 9 B 75.07 keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
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