Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.02.1996 - 9 B 757.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12511
BVerwG, 29.02.1996 - 9 B 757.95 (https://dejure.org/1996,12511)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.1996 - 9 B 757.95 (https://dejure.org/1996,12511)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 9 B 757.95 (https://dejure.org/1996,12511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,12511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Familienasyl - Anerkennung der Ehefrau - Amtsermittlungsgrundsatz der Verwaltungsgerichtsbarkeit - Erfordernis des bestandkräftigen und rechtskräftigen Feststehens der Asylberechtigung des so genannten Stammberechtigten - Gleichzeitigkeit der Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.01.1992 - 9 C 66.91

    Rechtsstellung als Asylberechtigte auf Grund einer Gruppenverfolgung - Anspruch …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 9 B 757.95
    Diese Frage ist nicht rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig; sie ist teils durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 66.91 - (BVerwGE 89, 315 [BVerwG 21.01.1992 - 9 C 66/91]) geklärt, teils läßt sie sich ohne weiteres anhand der gesetzlichen Bestimmungen beantworten.

    Es mißversteht aber das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 66.91 - (…a.a.O), wenn es diesem Urteil als weiteres Erfordernis für die Anerkennung als familienasylberechtigt die "Gleichzeitigkeit der Entscheidungen" entnimmt und dieses vermeintliche Erfordernis in den Fällen, in denen der Bundesbeauftragte gegen die Asylanerkennung des Stammberechtigten Klage erhoben hat, immer dann als nicht gewahrt ansieht, wenn in diesem Rechtsstreit noch keine Entscheidung ergangen ist oder nicht zumindest gleichzeitig mit der Entscheidung im Verfahren des Stammberechtigten ergeht.

    Aus diesem unrichtigen Verständnis des Urteils vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 66.91 - (…a.a.O.) ergibt sich aber ebenfalls kein Revisionszulassunsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

    Eine Abweichung von der Entscheidung vom 21. Januar 1992 - BVerwG 9 C 66.91 - (…a.a.O.) ist nicht gerügt, so daß auch eine Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht in Betracht kommt.

  • BVerwG, 11.02.1986 - 8 B 7.85

    Rechtmäßigkeit einer Eckgrundstücksvergünstigungsregelung

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 9 B 757.95
    Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise von einer Grundsatzrüge auf eine - nicht geltend gemachte - Divergenz übergegangen werden kann (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Februar 1986 - BVerwG 8 B 7.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 240; Beschluß vom 20. März 1985 - BVerwG 3 B 83.84 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 230) liegen offensichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 20.03.1985 - 3 B 83.84
    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 9 B 757.95
    Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise von einer Grundsatzrüge auf eine - nicht geltend gemachte - Divergenz übergegangen werden kann (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Februar 1986 - BVerwG 8 B 7.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 240; Beschluß vom 20. März 1985 - BVerwG 3 B 83.84 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 230) liegen offensichtlich nicht vor.
  • BVerwG, 10.11.1995 - 9 B 431.95

    Nachprüfung historischer Tatsachen - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - …

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 9 B 757.95
    Denn bei einer Grundsatzrüge, mit der die Zulassung der Revision erstrebt wird, kommt es - anders als in einem Revisionsverfahren - nicht darauf an, ob das Berufungsgericht eine Frage falsch oder richtig beantwortet hat; maßgeblich ist allein, ob sie einer grundsätzlichen Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (…Beschluß vom 27. August 1990 - BVerwG 9 B 38.90 - Buchholz 412.31, 91 BVFG Nr. 8, S. 2 und 3; Beschluß vom 10. November 1995 - BVerwG 9 B 431.95 -), was - wie ausgeführt - hier nicht der Fall ist.
  • BVerwG, 27.08.1990 - 9 B 38.90

    Führung eines in der Sowjetunion erworbenen akademischen Grades in Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 9 B 757.95
    Denn bei einer Grundsatzrüge, mit der die Zulassung der Revision erstrebt wird, kommt es - anders als in einem Revisionsverfahren - nicht darauf an, ob das Berufungsgericht eine Frage falsch oder richtig beantwortet hat; maßgeblich ist allein, ob sie einer grundsätzlichen Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschluß vom 27. August 1990 - BVerwG 9 B 38.90 - Buchholz 412.31, 91 BVFG Nr. 8, S. 2 und 3; Beschluß vom 10. November 1995 - BVerwG 9 B 431.95 -), was - wie ausgeführt - hier nicht der Fall ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2000 - A 12 S 129/00

    Widerruf der Anerkennung von Familienasyl

    Rn. 41 Im Ausgangspunkt ist hierbei zunächst festzustellen, dass nach der bis zum 01.11.1997 geltenden Rechtslage es für eine auf § 26 AsylVfG gestützte positive Entscheidung nicht erforderlich war, dass die Asylberechtigung des so genannten Stammberechtigten bereits bestands- oder rechtskräftig feststand; es genügte vielmehr (nur) eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung über die "Anerkennung als Asylberechtigter" (des Stammberechtigten), ohne dass es auf die Bestands- oder Rechtskraft der entsprechenden Entscheidung angekommen wäre (BVerwG, Beschluss vom 29.02.1996 - 9 B 757.95 - unter Bezugnahme auf das noch zur - insoweit aber übereinstimmenden - Vorläuferregelung des § 7a Abs. 3 AsylVfG ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.01.1992, BVerwGE 89, 315).
  • VG Stade, 13.12.2001 - 2 A 1671/00

    Bundesbeauftragter; Familienasyl; Rechtskraft

    Asylberechtigter", ohne dass es auf die Bestands- oder Rechtskraft der entsprechenden Entscheidung zugunsten des Stammberechtigten angekommen wäre (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.8. 2000 - A 12 S 129/00 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 29.2. 1996 - 9 B 757.95 -, BVerwGE 89, 315).
  • VG Göttingen, 09.03.2004 - 3 A 3346/02

    Familienasyl; Rechtskraft; Verpflichtungsurteil; Widerruf

    Dies gilt auch unter Beachtung der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 26 AsylVfG in der bis zum 31.10.1997 geltenden Fassung (vgl. Art. 2 des Gesetzes vom 29.10.1997, BGBl. I S. 2584), wonach die Gewährung des Familienasyls nicht voraussetzte, dass die Asylberechtigung des Stammberechtigten bestands- oder rechtskräftig feststand; die "Anerkennung als Asylberechtigter" genügte, um dem Ehegatten oder minderjährigen ledigen Kind die Asylberechtigung vermitteln zu können (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29.02.1996 - 9 B 757.95 - und zur jetzigen Rechtslage Urteil vom 29.09.1998 - 9 C 31.97 -, Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht