Rechtsprechung
| BVerwG, 20.02.1997 - 9 B 776.96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Einhaltung der Klagefristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Fristversäumung - Anrechnung von Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost als Verschulden des Bürgers bei Poststreiks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 60 Abs. 1
Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aufgabe eines fristgebundenen Schriftsatzes während eines Poststreiks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 01.10.1996 - 3 UE 1820/95
- BVerwG, 20.02.1997 - 9 B 776.96
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1997 - 9 B 776.96
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen zwar dem Bürger im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost grundsätzlich nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. etwa BVerfGE 44, 302; 50, 1; 51, 352 [BVerfG 19.06.1979 - 2 BvR 342/79]; 62, 334) [BVerfG 01.12.1982 - 1 BvR 607/82]; es hat allerdings Fälle für denkbar erklärt, in denen es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn ein Gericht bei verspäteter Postzustellung ein Verschulden des Bürgers deswegen annimmt, weil er die Verzögerung habe voraussehen können (BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 [BVerfG 24.04.1979 - 1 BvR 449/77]). - BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1997 - 9 B 776.96
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen zwar dem Bürger im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost grundsätzlich nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. etwa BVerfGE 44, 302; 50, 1; 51, 352 [BVerfG 19.06.1979 - 2 BvR 342/79]; 62, 334) [BVerfG 01.12.1982 - 1 BvR 607/82]; es hat allerdings Fälle für denkbar erklärt, in denen es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn ein Gericht bei verspäteter Postzustellung ein Verschulden des Bürgers deswegen annimmt, weil er die Verzögerung habe voraussehen können (BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 [BVerfG 24.04.1979 - 1 BvR 449/77]). - BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 30/92
Fristbeginn für Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist infolge …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1997 - 9 B 776.96
So kann von diesem erwartet werden, daß er sich danach erkundigt, ob der während des Poststreiks abgesandte Schriftsatz das Gericht auch fristgerecht erreicht hat, und daß er notfalls für die Wahrung der Frist auf andere Weise Sorge trägt, indem er beispielsweise dem Gericht den Schriftsatz durch Telefax zukommen läßt, sofern er einen solchen Anschluß besitzt, oder ihn in den örtlichen Gerichtsbriefkasten einwirft, wenn sich - wie hier - seine Kanzlei am Gerichtsort befindet (BGH, NJW 1993, 1332; BAG, NJW 1993, 1333).
- BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten
Auszug aus BVerwG, 20.02.1997 - 9 B 776.96
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen zwar dem Bürger im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost grundsätzlich nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. etwa BVerfGE 44, 302; 50, 1; 51, 352 [BVerfG 19.06.1979 - 2 BvR 342/79]; 62, 334) [BVerfG 01.12.1982 - 1 BvR 607/82]; es hat allerdings Fälle für denkbar erklärt, in denen es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn ein Gericht bei verspäteter Postzustellung ein Verschulden des Bürgers deswegen annimmt, weil er die Verzögerung habe voraussehen können (BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 [BVerfG 24.04.1979 - 1 BvR 449/77]). - BGH, 25.01.1993 - II ZB 18/92
Fristversäumnis bei Poststreik
Auszug aus BVerwG, 20.02.1997 - 9 B 776.96
So kann von diesem erwartet werden, daß er sich danach erkundigt, ob der während des Poststreiks abgesandte Schriftsatz das Gericht auch fristgerecht erreicht hat, und daß er notfalls für die Wahrung der Frist auf andere Weise Sorge trägt, indem er beispielsweise dem Gericht den Schriftsatz durch Telefax zukommen läßt, sofern er einen solchen Anschluß besitzt, oder ihn in den örtlichen Gerichtsbriefkasten einwirft, wenn sich - wie hier - seine Kanzlei am Gerichtsort befindet (BGH, NJW 1993, 1332; BAG, NJW 1993, 1333). - BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei verzögertem …
Auszug aus BVerwG, 20.02.1997 - 9 B 776.96
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen zwar dem Bürger im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost grundsätzlich nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. etwa BVerfGE 44, 302; 50, 1; 51, 352 [BVerfG 19.06.1979 - 2 BvR 342/79]; 62, 334) [BVerfG 01.12.1982 - 1 BvR 607/82]; es hat allerdings Fälle für denkbar erklärt, in denen es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn ein Gericht bei verspäteter Postzustellung ein Verschulden des Bürgers deswegen annimmt, weil er die Verzögerung habe voraussehen können (BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 [BVerfG 24.04.1979 - 1 BvR 449/77]). - BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 449/77
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten
Auszug aus BVerwG, 20.02.1997 - 9 B 776.96
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen zwar dem Bürger im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost grundsätzlich nicht als Verschulden angerechnet werden (vgl. etwa BVerfGE 44, 302; 50, 1; 51, 352 [BVerfG 19.06.1979 - 2 BvR 342/79]; 62, 334) [BVerfG 01.12.1982 - 1 BvR 607/82]; es hat allerdings Fälle für denkbar erklärt, in denen es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn ein Gericht bei verspäteter Postzustellung ein Verschulden des Bürgers deswegen annimmt, weil er die Verzögerung habe voraussehen können (BVerfGE 50, 1 ; 51, 146 [BVerfG 24.04.1979 - 1 BvR 449/77]).
- VGH Bayern, 12.07.2018 - 8 N 16.2563
Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zum Schutz des Grundwassers
Ein solcher Fall liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dann vor, wenn der störungsfreie Postverkehr - wie hier - wegen eines Poststreiks nicht gewährleistet ist und der Betroffene die Verzögerung voraussehen konnte (…vgl. BVerfG, B.v. 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 - NJW 1995, 1210 = juris Rn. 20; BVerwG, B.v. 20.2.1997 - 9 B 776.96 - juris Rn. 2;… BGH, B.v. 12.5.2016 - V ZB 135/15 - NJW 2016, 3789 = juris Rn. 24).Konnte ein Rechtsanwalt bei Anstellen der gebotenen Nachforschungen Kenntnis davon erlangen, dass sein fristgebundenes Schriftstück von einem Poststreik betroffen sein kann, und wählt er für die Beförderung gleichwohl den Postweg, obwohl sichere Übermittlungswege (Telefax, Einwurf in den Briefkasten beim Empfänger) zumutbar sind, treffen ihn gesteigerte Sorgfaltsanforderungen (…vgl. BVerfG, B.v. 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 - NJW 1995, 1210 = juris Rn. 26 f.;… BGH, B.v. 12.5.2016 - V ZB 135/15 - NJW 2016, 3789 = juris Rn. 24; BVerwG, B.v. 20.2.1997 - 9 B 776.96 - juris Rn. 2).
In einer solchen Situation kann von ihm erwartet werden, dass er sich danach erkundigt, ob das während des Poststreiks abgesandte Schriftstück die Behörde auch fristgerecht erreicht hat (vgl. BVerwG, B.v. 20.2.1997 - 9 B 776.96 - juris Rn. 2;… BGH, B.v. 12.4.2016 - XI ZR 515/15 - juris Rn. 5).
- OVG Niedersachsen, 30.01.2014 - 5 ME 259/13
Verpflichtung eines Beamten zur Auskunftserteilung bzgl. des Verbleibs von …
Rn. 14 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG…, Beschluss vom 15.5.1995 - 1 BvR 2440/94 -, juris Rn. 10;… Beschluss vom 23.8.1999 - 1 BvR 1138/97 -, juris Rn. 14;… Beschluss vom 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01 -, juris Rn. 8) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG…, Urteil vom 8.5.1991 - BVerwG 3 C 68/89 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 20.2.1997 - BVerwG 9 B 776/96 -, juris Rn. 2), welcher der Senat folgt, dürfen einem Prozessbeteiligten Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung nicht als Verschulden angerechnet werden.Anders liegt es nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass im Einzelfall mit längeren Postlaufzeiten zu rechnen ist (BVerfG…, Beschluss vom 29.12.1994 - 2 BvR 106/93 -, juris Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 20.2.1997, a. a. O., Rn. 2).
- BVerwG, 04.08.2021 - 8 B 7.21
Klagefristversäumnis; Poststreik; Zurechnung des Verschuldens von Hilfspersonen
So kann in einem solchen Fall von einem Prozessbevollmächtigten erwartet werden, dass er sich danach erkundigt, ob der während des Poststreiks abgesandte Schriftsatz das Gericht auch fristgerecht erreicht hat, und dass er notfalls für die Wahrung der Frist auf andere Weise Sorge trägt, indem er beispielsweise dem Gericht den Schriftsatz durch Telefax zukommen lässt (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1997 - 9 B 776.96 - juris Rn. 2).
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