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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.07.1997 - 9 B 777.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8650
BVerwG, 07.07.1997 - 9 B 777.96 (https://dejure.org/1997,8650)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1997 - 9 B 777.96 (https://dejure.org/1997,8650)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1997 - 9 B 777.96 (https://dejure.org/1997,8650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte - Bestehen von Abschiebungshindernissen - Vorliegen einer gegen das rechtliche Gehör verstoßenden Überraschungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung; Verwaltungsprozeßrecht - Überraschungsentscheidung als Verfahrensmangel; Ausländerrecht - Entscheidung über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1997 - 9 B 777.96
    Zwar trifft es zu, daß das Berufungsgericht zu einer Entscheidung über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG verpflichtet war, nachdem die Kläger dies bereits in der ersten Instanz - der Sache nach durch einen Hilfsantrag - beantragt hatten und der Hauptantrag auf Anerkennung als Asylberechtigte und Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG in der Berufungsinstanz ohne Erfolg geblieben ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 -).
  • BVerwG, 20.01.1994 - 9 B 15.94

    Asylverfahren - Gegenstandswert - Abschiebungsschutz

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1997 - 9 B 777.96
    Daß die Kläger mit ihrem Hauptantrag im Berufungsverfahren endgültig unterlegen sind, bewertet der Senat in der Kostenentscheidung - unabhängig von der pauschalierten Gegenstandswertregelung in § 83 b AsylVfG (vgl. dazu Beschluß vom 20. Januar 1994 - BVerwG 9 B 15.94 - Buchholz 402.25 § 83 b AsylVfG Nr. 1) - mit der Hälfte des Gesamtinteresses des Klagebegehrens.
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