Rechtsprechung
| BVerwG, 18.02.2004 - 9 B 8.04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Gewährung von Nachsicht im Sinne des § 134 FlurbG (Flurbereinigungsgesetz); Eintritt einer unbilligen Härte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2003 - 9 K 29/02
- BVerwG, 18.02.2004 - 9 B 8.04
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Unbillige Härte; Beschleunigungsgrundsatz
Auszug aus BVerwG, 18.02.2004 - 9 B 8.04
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 12. Februar 1963 (BVerwG 1 B 141.61 - BVerwGE 15, 271 ) und Urteil vom 7. Mai 1965 (BVerwG 4 C 78.65 - BVerwGE 21, 93 ) ausgeführt, welche Grundsätze bei der Anwendung von § 134 Abs. 2 Satz 1 FlurbG bzw. § 134 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 FlurbG zu beachten sind.Erst im Anschluss an die gewährte Nachsicht ist Raum für die eigentliche rechtliche Überprüfung des angegriffenen behördlichen Akts, die dann so zu erfolgen hat, als läge ein fristgerechter Rechtsbehelf vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1963, a.a.O., S. 276).
- BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste; …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2004 - 9 B 8.04
Ein zweifelsfreier, d.h. ohne weitere Beweiserhebung offensichtlicher Widerspruch zwischen den Feststellungen der Vorinstanz und dem Akteninhalt, der Voraussetzung für einen derartigen Verfahrensfehler ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7), liegt nicht vor, weil entgegen dem Beschwerdevorbringen, nichts weise auf die Notwendigkeit einer Zusammenführung von Grund- und Gebäudeeigentum als rechtfertigenden Grund für die Anordnung des Bodenordnungsverfahrens hin, das Protokoll der mündlichen Verhandlung eine Erklärung des Beklagten wiedergibt, wonach für mehrere näher bezeichnete Flurstücke Grund- und Gebäudeeigentum auseinander fallen. - BVerwG, 09.07.1997 - 11 C 2.97
Recht der Landwirtschaft - Flurbereinigung, Form und Inhalt der Ladung zur …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2004 - 9 B 8.04
Ohne Erfolg macht die Beschwerde eine Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Urteil des Senats vom 9. Juli 1997 (BVerwG 11 C 2.97 - BVerwGE 105, 128) geltend. - BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65
Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2004 - 9 B 8.04
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 12. Februar 1963 (BVerwG 1 B 141.61 - BVerwGE 15, 271 ) und Urteil vom 7. Mai 1965 (BVerwG 4 C 78.65 - BVerwGE 21, 93 ) ausgeführt, welche Grundsätze bei der Anwendung von § 134 Abs. 2 Satz 1 FlurbG bzw. § 134 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 FlurbG zu beachten sind.
- BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15
Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze
Rn. 8 a. Die angegriffene Entscheidung weicht bei der Anwendung von § 134 Abs. 2 FlurbG nicht von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 2004 - 9 B 8.04 - (juris) ab. - OVG Niedersachsen, 08.07.2015 - 15 KF 6/13
Abfindung; Abfindungsdefizit; Bauerwartungsland; Enteignung; …
Es ist nicht Sinn dieser Regelung, die sachlichen Einwendungen auf das Genaueste so zu untersuchen, als wären sie fristgerecht in das Verfahren eingeführt worden (BVerwG, Beschl. v.18. Februar 2004 - 9 B 8/04 -, juris, u. Urt. v. 17.4.1975 - 5 C 38/74 -, BVerwGE 48, 160;… OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 7.12.2010 - 8 K 10/09 -, AUR 2011, 211). - VGH Bayern, 23.05.2011 - 13 A 10.1835
Schuldhaftes Verhalten bei Versäumung der Widerspruchsfrist; Nachsichtgewährung
Rn. 19 Im Übrigen käme die Gewährung von Nachsicht nur dann in Betracht, wenn eine Behandlung des Rechtsbehelfs als verspätet beim Betroffenen wegen Fehler der Flurbereinigungsbehörde eine offenbare Härte zur Folge hätte (BVerwG vom 18.2.2004 BVerwG 9 B 8.04 RdNr. 8 ; vom 7.5.1965 BVerwGE 21, 93/94; vom 12.2.1963 BVerwGE 15, 271/276;… Wingerter, a.a.O., RdNr. 6 zu § 134).Erst im Anschluss an die gewährte Nachsicht ist Raum für die eigentliche rechtliche Überprüfung des angegriffenen behördlichen Akts, die dann so zu erfolgen hat, als läge ein fristgerechter Rechtsbehelf vor (BVerwG vom 18.2.2004 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 7 S 820/12
Flurbereinigung: Wegefläche als privilegierte Hoffläche
Weder gibt es Anhaltspunkte für eine unverschuldete Versäumung der Widerspruchsfrist noch für eine offenkundig eintretende "unbillige Härte" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.02.2004 - 9 B 8.04 -). - VGH Bayern, 20.07.2010 - 13 A 09.1422
Ermittlung von Einlage- und Abfindungswerten im Flurbereinigungsverfahren; …
Selbst bei verschuldeter Nichteinhaltung einer gesetzlichen Frist ist gleichwohl Nachsicht zu gewähren und der erhobene Rechtsbehelf als zulässig anzusehen, wenn eine Behandlung des Rechtsbehelfs als verspätet beim Betroffenen wegen Fehlern der Flurbereinigungsbehörde eine offenbare Härte zur Folge hätte (BVerwG vom 18.2.2004 Az. 9 B 8.04 RdNr. 8; vom 7.5.1965 BVerwGE 21, 93/94; vom 12.2.1963 BVerwGE 15, 271/276;… Wingerter, a.a.O., RdNr. 6 zu § 134).Erst im Anschluss an die gewährte Nachsicht ist Raum für die eigentliche rechtliche Überprüfung des angegriffenen behördlichen Akts, die dann so zu erfolgen hat, als läge ein fristgerechter Rechtsbehelf vor (BVerwG vom 18.2.2004 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2014 - 7 S 197/12
Flurbereinigung - zum Anspruch auf Zuteilung bestimmter Aufstockungsflächen
Schließlich war auch für eine unbillige Härte, die eine Zulassung des Widerspruch hätte gleichwohl rechtfertigen können (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 18.02.2004 - 9 B 8.04 - Senatsurt. v. 14.12.2010 - 7 S 1110/08 -), nichts ersichtlich. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2026 - 32 D 24/24
Flurbereinigungsverfahren; Einleitungsbeschluss; Änderungsbeschluss; …
Rn. 76 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.2.2004 - 9 B 8.04 -, juris Rn. 8. - VGH Baden-Württemberg, 09.08.2018 - 7 S 1700/15
Anfechtung eines Nachtrags zum Flurbereinigungsplan durch Drittbetroffenen; hier: …
Abgesehen davon, dass dem Nachtrag gegenüber den Klägern schon kein Regelungsgehalt mehr zukam, ist auch nicht ersichtlich, dass ihr Anspruch auf wertgleiche Abfindung derart berührt wäre, dass für die Kläger offenkundig eine unbillige Härte entstünde, die eine Nachsichtgewährung überhaupt erst rechtfertigte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.02.2004 - 9 B 8.04 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09
Nachsichtgewährung im Flurbereinigungsrecht bei Widerspruch nach Anhörungstermin; …
Es ist nicht Sinn dieser Regelung, die sachlichen Einwendungen auf das Genaueste so zu untersuchen, als wären sie fristgerecht in das Verfahren eingeführt worden (BVerwG, Beschl. v. 18.02.2004 - BVerwG 9 B 8.04 -, zit. nach juris, m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 15 KF 8/11
Zulassung eines Widerspruchs trotz schuldhafter Fristversäumnis unter dem …
Es ist nicht Sinn dieser Regelung, die sachlichen Einwendungen auf das Genaueste so zu untersuchen, als wären sie fristgerecht in das Verfahren eingeführt worden (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2004 - BVerwG 9 B 8.04 -, juris und Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG V C 38.74 -, BVerwGE 48, 160; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2010 - 8 K 10/09 -, AUR 2011, 211). - VGH Bayern, 03.03.2022 - 13 A 21.1148
Zur Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung der Ausführungsanordnung nach § …
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Rechtsprechung
| LSG Berlin, 05.03.2004 - L 9 B 8/04 KR ER |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kostenübernahme für eine im Rahmen des Off-Label-Use erfolgende medikamentöse Behandlung eines Aufmerksamkeitsdefizitsyndroms; Notwendigkeit des Einsatzes eines methylphenidathaltigen Mittels; Verzicht auf Regressansprüche im Falle der Verordnung von Medikamenten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 05.11.2003 - S 72 KR 1600/03
- LSG Berlin, 05.03.2004 - L 9 B 8/04 KR ER
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R
Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit - …
Auszug aus LSG Berlin, 05.03.2004 - L 9 B 8/04
Zwar ist dann, wenn es in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren um die Versorgung eines Versicherten mit einem Medikament im Rahmen des Off-Label-Use geht, entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht unbedingt eine kassenärztliche Verordnung erforderlich (vgl. BSGE 89, 184 ff.).Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 19. März 2002 (B 1 KR 37/00 R - BSGE 89, 184 ff.) die Voraussetzungen, unter denen die Krankenkassen zur Versorgung der Versicherten mit Medikamenten im Rahmen des Off-Label-Use verpflichtet sind, klargestellt.
Für diesen aber lässt das geltende Recht weder bei gänzlich fehlender arzneimittelrechtlicher Zulassung des Medikaments (…vgl. BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 7, BVerfG NJW 1997, 3085) noch im Bereich der zwar grundsätzlichen, sich jedoch nicht auf das konkrete Krankheitsbild erstreckenden Zulassung, also im Bereich des Off-Label-Use die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse zu (vgl. BSGE 89, 184 ff., 191).
- BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht in der Hauptsache im …
Auszug aus LSG Berlin, 05.03.2004 - L 9 B 8/04
Vielmehr verlangt Artikel 19 Abs. 4 Satz 1 GG von den Sozialgerichten bei der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache immer dann, wenn Versicherten ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile drohen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, grundsätzlich eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage, die sich von der im Hauptsacheverfahren nicht unterscheidet {vgl. BVerfGE 79, 69 ff. (74); 94, 166 ff. (216), BVerfG NJW 2003, 1236 f.}.In diesem Fall, der in der Regel vorliegen wird, hat sich die Entscheidung an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen zu orientieren (BVerfG NJW 2003, 1236 f.).
- BVerfG, 05.03.1997 - 1 BvR 1071/95
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnung der Kostenerstattung durch die …
Auszug aus LSG Berlin, 05.03.2004 - L 9 B 8/04
Für diesen aber lässt das geltende Recht weder bei gänzlich fehlender arzneimittelrechtlicher Zulassung des Medikaments (vgl. BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 7, BVerfG NJW 1997, 3085) noch im Bereich der zwar grundsätzlichen, sich jedoch nicht auf das konkrete Krankheitsbild erstreckenden Zulassung, also im Bereich des Off-Label-Use die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse zu (vgl. BSGE 89, 184 ff., 191).
- BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 2/99 R
Keine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bei behördlich untersagten …
Auszug aus LSG Berlin, 05.03.2004 - L 9 B 8/04
Für diesen aber lässt das geltende Recht weder bei gänzlich fehlender arzneimittelrechtlicher Zulassung des Medikaments (vgl. BSG SozR 3-2500 § 31 Nr. 7, BVerfG NJW 1997, 3085) noch im Bereich der zwar grundsätzlichen, sich jedoch nicht auf das konkrete Krankheitsbild erstreckenden Zulassung, also im Bereich des Off-Label-Use die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse zu (vgl. BSGE 89, 184 ff., 191). - BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
Fluglärm
Auszug aus LSG Berlin, 05.03.2004 - L 9 B 8/04
Danach haben alle staatlichen Organe die Pflicht, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter des Lebens, der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit zu stellen {vgl. BVerfGE 56, 54 ff. (73)}. - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus LSG Berlin, 05.03.2004 - L 9 B 8/04
Vielmehr verlangt Artikel 19 Abs. 4 Satz 1 GG von den Sozialgerichten bei der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache immer dann, wenn Versicherten ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile drohen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, grundsätzlich eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage, die sich von der im Hauptsacheverfahren nicht unterscheidet {vgl. BVerfGE 79, 69 ff. (74); 94, 166 ff. (216), BVerfG NJW 2003, 1236 f.}. - BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus LSG Berlin, 05.03.2004 - L 9 B 8/04
Für das vorläufige Rechtsschutzverfahren vor den Sozialgerichten bedeutet dies, dass diese die Grundrechte der Versicherten auf Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit zur Geltung zu bringen haben, dabei aber die ebenfalls der Sicherung des Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG dienende Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen (vgl. insbesondere aus §§ 1, 2 Abs. 1 und 4 SGB V), ihren Versicherten nur wirksame und hinsichtlich der Nebenwirkungen unbedenkliche Leistungen zur Verfügung zu stellen, sowie die verfassungsrechtlich besonders geschützte finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung {vgl. BVerfGE 68, 193 ff. (218)} nicht aus den Augen verlieren dürfen. - LSG Berlin, 17.12.1999 - L 9 B 127/99
Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Hilfsmittel - …
Auszug aus LSG Berlin, 05.03.2004 - L 9 B 8/04
Abzuwägen sind stattdessen die Folgen, die eintreten würden, wenn die Anordnung nicht erginge, obwohl dem Versicherten die streitbefangene Leistung zusteht, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, obwohl er hierauf keinen Anspruch hat (vgl. hierzu Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Mitarbeiterkommentar und Handbuch, § 32 Rdnr. 177 mit umfassendem Nachweis zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. NZS 2000, 510 ff.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2009 - L 16 B 85/08
Krankenversicherung
Unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) Berlin (jetzt: Berlin-Brandenburg) vom 19.03.2004 (L 9 B 8/04 KR ER) und des LSG Rheinland-Pfalz vom 21.07.2005 (L 5 KR 56/05) hat es zur Begründung ausgeführt, es sei nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht ersichtlich, dass eine Zulassungserweiterung zur Behandlung Erwachsener möglich oder beantragt sei.Aus der Rechtsprechung der letzten Jahre lässt sich zudem eine gewisse Entwicklung in den Erkenntnissen über den Einsatz der fraglichen Präparate erkennen: So hat das LSG Berlin schon in der vom SG herangezogenen Entscheidung L 9 B 8/04 KR ER (in juris.de) auf neuere Literatur sowie auf Erkenntnisse aus dem Gesundheitsministerium und dem Arzneimittelinstitut des Bundes hingewiesen (Randnummern - RNrn - 12, 18 und 20).
- LSG Baden-Württemberg, 25.10.2005 - L 11 KR 2788/05
Anforderungen an die künftige Freistellung von den Kosten für die Behandlung mit …
Sie hat hierzu das Gutachten des MDK vom April 2004 zur ADHS bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen, die Ergänzung desselben mit einer Überprüfung der Substanz Atomoxetin vom Mai 2004 und November 2004 und die Urteile des Sozialgerichts Speyer vom 21.02.2005 (S 7 KR 56/04) sowie die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin im einstweiligen Rechtsschutz vom 30.01.2004 (L 9 B 140/03 KR-ER), vom 05.03.2004 (L 9 B 8/04 KR-ER) und vom 02.04.2004 (L 9 B 43/04 KR-ER) vorgelegt.
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