Rechtsprechung
| BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Einwirken der Erschütterungen von der A 3 auf ein Wohnhaus i.R.d. Beweisantrags und Beweiswürdigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einwirken der Erschütterungen von der A 3 auf ein Wohnhaus i.R.d. Beweisantrags und Beweiswürdigung
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - 11 D 95/10
- BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13
Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht erfordert die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz aufklärungsbedürftig waren, welche Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese Feststellungen nach der maßgeblichen Rechtsauffassung der Vorinstanz zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.; stRspr). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ). - BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11
Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix; …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13
Dies wird bestätigt durch die von der Vorinstanz ausdrücklich zitierte Rechtsprechung des Senats, aus der sich ergibt, dass die Entschädigungsfrage sich vorliegend nur dann stellt, wenn feststeht, dass die Planfeststellungsbehörde die vom Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen der Belange des Klägers zu 3 zutreffend ermittelt hat und sie frei von Abwägungsfehlern davon ausgehen durfte, dass der Kläger zu 3 die Erschütterungswirkungen hinnehmen muss (vgl. auch Urteile vom 7. Juli 2004 - BVerwG 9 A 21.03 - Buchholz 406.16 Grund-Eigentumsschutz Nr. 87 S. 8 f. und vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 9 A 19.11 - NVwZ 2013, 649 Rn. 77).
- BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13
Ein Beweisermittlungs- oder Ausforschungsbeweisantrag liegt vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (Beschlüsse vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 S. 6, vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 Nr. 69 S. 31 …und vom 25. März 2010 - BVerwG 9 B 74.09 - juris Rn. 32). - BVerwG, 07.07.2004 - 9 A 21.03
Enteignung; Entschädigung; Folgewirkungen; Grundstücksinanspruchnahme; …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13
Dies wird bestätigt durch die von der Vorinstanz ausdrücklich zitierte Rechtsprechung des Senats, aus der sich ergibt, dass die Entschädigungsfrage sich vorliegend nur dann stellt, wenn feststeht, dass die Planfeststellungsbehörde die vom Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen der Belange des Klägers zu 3 zutreffend ermittelt hat und sie frei von Abwägungsfehlern davon ausgehen durfte, dass der Kläger zu 3 die Erschütterungswirkungen hinnehmen muss (vgl. auch Urteile vom 7. Juli 2004 - BVerwG 9 A 21.03 - Buchholz 406.16 Grund-Eigentumsschutz Nr. 87 S. 8 f. …und vom 10. Oktober 2012 - BVerwG 9 A 19.11 - NVwZ 2013, 649 Rn. 77). - BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier
Auszug aus BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13
Ein Beweisermittlungs- oder Ausforschungsbeweisantrag liegt vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (Beschlüsse vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 S. 6, vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 Nr. 69 S. 31 und vom 25. März 2010 - BVerwG 9 B 74.09 - juris Rn. 32). - BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03
Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift; …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13
Diese Gründe müssen zur Ermöglichung der Verfahrenskontrolle durch das Revisionsgericht entweder in der Sitzungsniederschrift oder in den Entscheidungsgründen des Urteils niedergelegt und damit aktenkundig gemacht werden (Beschluss vom 10. Juni 2003 - BVerwG 8 B 32.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 57). - BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82
Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten
Auszug aus BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13
Es ist auch nicht ersichtlich, dass sich die Vorinstanz mit ihrer Beurteilung der geologischen Verhältnisse im niederrheinischen Tiefland in Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihr angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. hierzu Urteile vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - BVerwGE 68, 177 und vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 ;… Beschluss vom 5. Januar 2006 - BVerwG 10 B 85.05 - juris Rn. 6). - BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01
Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung, …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13
Ein Beweisermittlungs- oder Ausforschungsbeweisantrag liegt vor in Bezug auf Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (Beschlüsse vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 S. 6, vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 Nr. 69 S. 31 …und vom 25. März 2010 - BVerwG 9 B 74.09 - juris Rn. 32). - BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 27.85
Lebensmittelrecht - Irreführende Bezeichnung - Milch - H-Milch - Frische …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2013 - 9 B 8.13
Es ist auch nicht ersichtlich, dass sich die Vorinstanz mit ihrer Beurteilung der geologischen Verhältnisse im niederrheinischen Tiefland in Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihr angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. hierzu Urteile vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - BVerwGE 68, 177 und vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 ;… Beschluss vom 5. Januar 2006 - BVerwG 10 B 85.05 - juris Rn. 6). - BVerwG, 05.01.2006 - 10 B 85.05
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 9 B 8.13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 19 VwVG BB, § 37 VwVG BB, § 11 Abs 2 S 2 Nr 7 VwVGKostO BB
Anschluss an die leitungsgebundene Abwasserentsorgung; Kosten der rechtsanwaltlichen Betreuung einer Ersatzvornahme und für eigenes Personal - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 19 aF VwVG BB, § 37 aF VwVG BB, § 11 aF VwVGKostO BB
Schmutzwasserkanalisation; Anschluss- und Benutzungszwang; Anschlussverfügung; Ersatzvornahme; Kostenerstattung; Auslagen der Behörde; Personalkosten der Behörde; rechtsanwaltliche Begleitung der Ersatzvornahme vor Ort; Portokosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 1 K 667/09
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 9 B 8.13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 9 N 142.13
Beschwerde gegen Urteilsberichtigung; Rubrum; Richtername; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 9 B 8.13
Rn. 25 2. Der erkennende Senat hat für eine vergleichbare Fallgestaltung bereits entschieden, dass die Kosten der rechtsanwaltlichen Betreuung einer Ersatzvornahme vor Ort nicht zu den vom Pflichtigen zu erstattenden Ersatzvornahmekosten gehören (Beschluss vom 8. April 2014 - OVG 9 N 142.13 u. a.-, juris, Rdnr. 44); hieran wird festgehalten.Auch wenn der Begriff der Auslagen im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 BbgKostO a. F. durchaus weit zu verstehen ist, kann er nicht dahin ausgelegt werden, dass er alle auch nur kalkulatorisch bestimmbaren Kosten umfasst, die der Vollstreckungsbehörde irgendwie kausal durch die Androhung, Festsetzung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Ersatzvornahme einschließlich der Geltendmachung der Ersatzvornahmekosten entstanden sind (vgl. hierzu schon OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 8. April 2014 - OVG 9 N 142.13 u. a.-, juris, Rdnr. 44 m.w.N.).
- BVerwG, 07.01.2013 - 8 B 57.12
Unzulässige Klageerhebung wegen Identität des Streitgegenstandes
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 9 B 8.13
Mit der bestandskräftigen Anschlussverfügung vom 4. September 1998 hat eine vollstreckbare Grundverfügung vorgelegen, die wegen der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt [Oder] vom 16. April 2003 - 1 K 772/99 - vorliegend auch nicht auf Nichtigkeit hin zu untersuchen ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 8 B 57.12 -, juris, Rdnr. 5). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 138/08
(Keine) Sonderzuwendung nach dem Sonderzuwendungsgesetz und (kein) Urlaubsgeld …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2014 - 9 B 8.13
Der Kläger suchte erfolglos um vorläufigen Rechtsschutz nach (Beschluss des VG Frankfurt [Oder] vom 18. April 2008 - 1 L 138/08 -, Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 20. April 2008 - 9 S 30.08).
- VG Cottbus, 04.05.2017 - 6 K 531/11
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
Vielmehr ist im Blick zu behalten, dass die Behörde bei der Ersatzvornahme eine vertretbare Handlung durchführt oder durchführen lässt, die an sich der Pflichtige vorzunehmen hätte; gerade (nur) in Bezug auf die Vornahme dieser Handlung darf sie Kostenerstattung verlangen (vgl. die Worte "auf Kosten" in § 19 Abs. 1 VwVG BB a.F.; vgl. zum Ganzen OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 29. Februar 2012, a.a.O.;… Beschluss vom 8. April 2014, a.a.O.; Urteil vom 17. Dezember 2014 - 9 B 8.13 -, zit. nach juris).Dies betrifft insbesondere Personalkosten der Behörde, die durch die technische Planung der vorzunehmenden Arbeiten, die Absprachen mit dem beauftragten Unternehmen sowie dessen Beaufsichtigung entstanden sind, während vorbereitende Tätigkeiten nicht mehr in dem zu fordernden Zusammenhang zu der Ausführung der vertretbaren Handlung stehen, sondern als allgemeine Verwaltungstätigkeit der Vollzugsbehörde dieser kostenmäßig zur Last fallen (wie hier OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 29. Februar 2012, a.a.O.; Urteil vom 17. Dezember 2014, a.a.O.; a.A. - aber nicht überzeugend - VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 27. November 2012 - 1 K 667/09 -, S. 16 ff. des E.A.).
- VG Potsdam, 27.05.2025 - 3 K 2389/21
Ermessensfehler, Kostenbescheid, Polizeirecht, Rahmengebühr, Zeitgebühr
Die Erstattung von Personalkosten des Beklagten wäre indes eine solche Erstattung von Auslagen (vgl. zur abweichenden Rechtslage der Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetzes und unter Berücksichtigung von § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 BbgKostO a. F.: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2014 - OVG 9 B 8.13 -, juris Rn. 26).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".