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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.2003 - 9 B 85.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3870
BVerwG, 19.02.2003 - 9 B 85.02 (https://dejure.org/2003,3870)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2003 - 9 B 85.02 (https://dejure.org/2003,3870)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 9 B 85.02 (https://dejure.org/2003,3870)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    VwVfG § 60 Abs. 1 Satz 1
    Vertragsanpassung; clausula rebus sic stantibus; Anpassungsverlangen; Leistungsklage; Anfechtungsklage; Verwaltungsakt; Negativattest.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 60 Abs. 1 Satz 1
    Anfechtungsklage; Anpassungsverlangen; Leistungsklage; Negativattest; Vertragsanpassung; Verwaltungsakt; clausula rebus sic stantibus

  • Judicialis

    VwVfG § 60 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Vertragsanpassung im behördlichen Verfahren; Anpassung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 60 Abs. 1 S. 1
    Vertragsanpassung; clausula rebus sic stantibus; Anpassungsverlangen; Leistungsklage; Anfechtungsklage; Verwaltungsakt; Negativattest

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 470
  • DVBl 2003, 750 (Ls.)
  • DÖV 2003, 866
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.01.1995 - 3 C 21.93

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anpassungsanspruch - Anpassungszeitpunkt - …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2003 - 9 B 85.02
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde beruht das Urteil der Vorinstanz nicht auf einer Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1995 - BVerwG 3 C 21.93 - (BVerwGE 97, 331 ff.).

    Falls dem Urteil vom 26. Januar 1995 (a.a.O.) - wie die Beschwerde annimmt - noch Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, ist diese Rechtsprechung überholt und damit ungeeignet, eine Divergenzrüge zu begründen (vgl. z.B. Beschluss vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 55.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 300 m.w.N.).

    Soweit die Beschwerde die Antwort auf diese Frage unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Januar 1995 (a.a.O.) für zweifelhaft hält, wird damit ein Klärungsbedarf nicht dargelegt.

  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2003 - 9 B 85.02
    Wie aus den von der Vorinstanz angeführten (UA S. 18 f.) Urteilen vom 24. September 1997 - BVerwG 11 C 10.96 - (Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1) und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 3 C 1.01 - (Buchholz 316 § 60 VwVfG Nr. 6) zu entnehmen ist, sind von diesem Grundsatz in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwischenzeitlich Ausnahmen zugelassen worden.
  • BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2003 - 9 B 85.02
    Wie aus den von der Vorinstanz angeführten (UA S. 18 f.) Urteilen vom 24. September 1997 - BVerwG 11 C 10.96 - (Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1) und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 3 C 1.01 - (Buchholz 316 § 60 VwVfG Nr. 6) zu entnehmen ist, sind von diesem Grundsatz in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwischenzeitlich Ausnahmen zugelassen worden.
  • BVerwG, 25.11.1966 - VII C 35.65
    Auszug aus BVerwG, 19.02.2003 - 9 B 85.02
    Diese Entscheidungen haben zwar daran festgehalten, dass sich der Vertragsinhalt bei Vorliegen der Anpassungsvoraussetzungen nicht automatisch ändert (so noch vor In-Kraft-Treten des § 60 VwVfG Urteil vom 25. November 1966 - BVerwG 7 C 35.65 - BVerwGE 25, 299 ).
  • BVerwG, 17.04.1991 - 5 B 55.91
    Auszug aus BVerwG, 19.02.2003 - 9 B 85.02
    Falls dem Urteil vom 26. Januar 1995 (…a.a.O.) - wie die Beschwerde annimmt - noch Gegenteiliges zu entnehmen sein sollte, ist diese Rechtsprechung überholt und damit ungeeignet, eine Divergenzrüge zu begründen (vgl. z.B. Beschluss vom 17. April 1991 - BVerwG 5 B 55.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 300 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.12.2016 - 3 ZB 13.1321

    Kein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zu auswärtigen Ärzten

    Rn. 14 Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass der Kläger eine Anpassung des Vergleichs gemäß Art. 60 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG geltend gemacht hätte (BVerwG, B. v. 19.2.2003 - 9 B 85.02 - juris Rn. 3).

    Zudem steht einem Anpassungsanspruch entgegen, dass der Bescheid vom 29. November 2000, wonach ausdrücklich nur erforderliche Fahrten i. S. d. § 8 HeilVfV zu erstatten sind, bestandkräftig geworden ist, obwohl der Kläger mit einer hiergegen gerichteten Klage die Möglichkeit gehabt hätte, einen etwaigen Anpassungsanspruch gerichtlich überprüfen zu lassen (BVerwG, B. v. 19.2.2003 a. a. O. Rn. 5).

    Rn. 19 3. Soweit der Kläger schließlich - sinngemäß - eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der von ihm zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2003 (9 B 85.02 - NVwZ-RR 2003, 470) i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO (Divergenz) behauptet, hat er diesen Zulassungsgrund schon nicht in der gebotenen Weise dargelegt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14

    Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs; Kostenerstattung für die …

    Indes hat auch das Verwaltungsgericht die Kostenschätzung nicht als bedeutungslos angesehen, sondern geprüft, ob dem Erfüllungsanspruch der Klägerin wegen der im Verhältnis zur Kostenschätzung erheblichen Kostensteigerung die rechtsvernichtende Einrede eines Anspruchs auf Vertragsanpassung (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24.09.1997 - BVerwG 11 C 10.96 -, NVwZ 1998, 1975; Beschl. v. 19.02.2003 - BVerwG 9 B 85.02 -, DVBl 2003, 750) entgegensteht.
  • BVerwG, 19.02.2003 - 9 B 86.02

    Flughafen Düsseldorf; Angerland-Vergleich; vertragliche Bindung der …

    Der Beigeladene zu 1 kritisiert diese Erwägungen der Vorinstanz zwar als unzutreffend, führt darüber hinaus aber für die Entscheidungserheblichkeit der von ihm aufgeworfenen Frage lediglich den Gedanken an, dass die Fallgestaltung, die Gegenstand des Verfahrens OVG 20 D 145/97.AK (= BVerwG 9 B 85.02) geworden sei, die "eigenständige Bedeutung" ihrer vertraglichen Verpflichtung belege.
  • BVerwG, 10.05.2005 - 4 B 24.05

    Anpassung eines Stellplatzvertrag möglich?

    Um dem Gedanken der Prozessökonomie Rechnung zu tragen, ist es jedoch für zulässig erachtet worden, das Anpassungsverlangen auch einredeweise einem im Klagewege verfolgten Anspruch aus dem Vertrag entgegenzuhalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. September 1997 - BVerwG 11 C 10.96 - NVwZ 1998, 1075 und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 3 C 1.01 - NVwZ 2002, 486; Beschluss vom 19. Februar 2003 - BVerwG 9 B 85.02 - Buchholz 316 § 60 VwVfG Nr. 7).
  • OVG Sachsen, 26.03.2026 - 3 A 627/24
    Rn. 75 Für die Leistungsklage besteht hier einerseits deswegen ein Rechtsschutzbedürfnis, weil eine inzidente Prüfung des Vertragsanpassungsanspruchs im Rahmen der Anfechtungsklage mangels der Verwaltungsaktsbefugnis der Beklagten nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 19. Februar 2003 - 9 B 85/02 -, juris Rn. 3 f.;… Brosius-Gersdorf/Remé a. a. O. m. w. N.;… Mann, in: Ders./Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 3. Aufl. 2025, § 60 Rn. 43 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 13 A 01.1464

    Wegfall/Geschäftsgrundlage; Planvereinbarung/Schriftform; …

    Aus Gründen der Prozessökonomie kann das Anpassungsverlangen aber auch einredeweise bei einer Klage wegen des Anspruchs aus dem Vertrag geltend gemacht werden (BVerwG vom 19.2.2003 NVwZ-RR 2003, 470).
  • VG Berlin, 06.12.2018 - 1 K 440.17

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für eine Baustelleneinrichtung

    Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes grundsätzlich möglich, dass eine Vertragsanpassung nicht nur durch eine auf die Anpassung gerichtete Leistungsklage durchgesetzt werden kann, sondern auch einredeweise einem im Klageweg verfolgten Anspruch entgegengehalten werden kann, sodass eine "inzidente" Überprüfung des Anpassungsverlangens in einem Anfechtungsprozess erfolgt (vgl. Beschluss vom 19. Februar 2003 - 9 B 85/02 - juris Rn. 3).
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