Rechtsprechung
| VG Schleswig, 14.03.2018 - 9 B 9/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Auskunftssperre - Anforderungen an die Annahme einer abstrakten Gefahr für alle Kandidaten einer Partei; hier: der AfD
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.02.2017 - 6 B 49.16
Melderegister; Auskunftssperre; berufliche Tätigkeit; Angehöriger einer …
Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2018 - 9 B 9/18
Zu den individuellen Verhältnissen gehört danach auch die berufliche Tätigkeit der betroffenen Person, die in seltenen Ausnahmefällen allein eine solche Gefahr begründen kann, oder die Zugehörigkeit zu bestimmten gefährdeten Gruppen (BVerwG, Beschl. v. 07.03.2016 - 6 B 11/16 - juris Rn. 6 und B. v. 14.02.2017 - 6 B 49/16 - juris Rn. 6-8). - VGH Bayern, 02.12.2015 - 5 B 15.1423
Auskunftssperre für Behördenmitarbeiter
Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2018 - 9 B 9/18
Dabei sind wegen der weitreichenden Konsequenzen an die Eintragung einer Auskunftssperre strenge Anforderungen zu stellen (VGH München, U. v. 02.12.2015 - 5 B 15.1423 -, juris Rn. 23 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1994 - 3 M 49/94
Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung; Kapazitätsauslastung; Juristischer …
Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2018 - 9 B 9/18
Zudem muss mindestens eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache bestehen (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 30.09.1994 - 3 M 49/94 - SchlHA 1995, 22 und vom 30.08.2005 - 3 MB 38/05 - juris). - OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2005 - 3 MB 38/05
Schulrecht, Orientierungsstufe, Versetzung
Auszug aus VG Schleswig, 14.03.2018 - 9 B 9/18
Zudem muss mindestens eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache bestehen (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 30.09.1994 - 3 M 49/94 - SchlHA 1995, 22 und vom 30.08.2005 - 3 MB 38/05 - juris).
- VG Gelsenkirchen, 16.01.2020 - 17 K 2200/18
Keine melderechtliche Auskunftssperre für AfD-Politiker
Rn. 29 BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 -,juris Rn. 6 im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (hier: Bewährungshelfer); hierauf bezugnehmend: VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. März 2018 - 9 B 9/18 -, juris, im Hinblick auf AfD-Kandidaten im Wahlkampf.Rn. 70 Vgl. insoweit auch in der Sache ähnlich: VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. März 2018 - 9 B 9/18 -, juris Rn. 15f.
- VG Minden, 03.03.2021 - 2 K 4821/18 Rn. 39 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 6 B 49.16 -, juris, Rn. 6 im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (dort: Bewährungshelfer); hierauf bezugnehmend: VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. März 2018 - 9 B 9/18 -, juris, im Hinblick auf AfD-Kandidaten im Wahlkampf; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Januar 2020 - 17 K 2200/18 -, juris, Rn. 25 ff.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 9.18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Bewirken öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen durch bauplanungsrechtliche Festsetzungen; Auslegung einer beitragsrechtlichen satzungsmäßi...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 131 Abs. 3 ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2
Bewirken öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen durch bauplanungsrechtliche Festsetzungen; Auslegung einer beitragsrechtlichen satzungsmäßigen Verteilungsregelung; Maßgeblichkeit des Nutzungsmaßes für die Beitragsberechnung; Beachtung öffentlich-rechtlicher ... - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94
Erschließungsanlage - Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung
Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 9.18
Rn. 6 Schließlich begründet auch der Verweis des Beklagten auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1989 - 8 C 66.87 - (BVerwGE 81, 251) und vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 - (Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 100) keine grundsätzliche Bedeutung.Rn. 9 Auch insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht darüber hinaus keine Pflicht zur Berücksichtigung jedweder, sondern nur solcher öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen gesehen, die die Ausschöpfung des im Bebauungsplan für das Grundstück vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung hindern, auf welches es nach der Verteilungsregelung ankommt (BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1989 - 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 und vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 100 S. 63 f.).
- BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 9.18
Rn. 6 Schließlich begründet auch der Verweis des Beklagten auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1989 - 8 C 66.87 - (BVerwGE 81, 251) und vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 - (Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 100) keine grundsätzliche Bedeutung.Rn. 9 Auch insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht darüber hinaus keine Pflicht zur Berücksichtigung jedweder, sondern nur solcher öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen gesehen, die die Ausschöpfung des im Bebauungsplan für das Grundstück vorgesehenen Maßes der zulässigen baulichen Nutzung hindern, auf welches es nach der Verteilungsregelung ankommt (BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1989 - 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 und vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 100 S. 63 f.).
- BVerwG, 24.04.2008 - 9 B 4.08
Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 9.18
Einen bundesrechtlichen Klärungsbedarf zeigt die Beschwerde hinsichtlich der vorgenannten Maßstäbe, deren Inhalt das Bundesverwaltungsgericht seit langem als geklärt ansieht (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Mai 2007 - 10 B 56.06 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 104 Rn. 13 f. und vom 24. April 2008 - 9 B 4.08 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 55 Rn. 4), nicht auf.Ein Abstellen auf die jeweils höchstzulässige Vollgeschosszahl ist jedoch - vorbehaltlich zusätzlich zu beachtender (ggf. landesrechtlicher) Maßstäbe wie insbesondere das Vorteilsprinzip - auch dann vom weiten Bewertungsermessen der Gemeinde gedeckt und damit sachgerecht, wenn ein Bebauungsplan für Teilflächen desselben Grundstücks verschiedene Geschosszahlen festsetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1986 - 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 115; Beschluss vom 24. April 2008 - 9 B 4.08 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 55 Rn. 4;… Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 18 Rn. 75).
- BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86
Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung …
Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 9.18
Ein Abstellen auf die jeweils höchstzulässige Vollgeschosszahl ist jedoch - vorbehaltlich zusätzlich zu beachtender (ggf. landesrechtlicher) Maßstäbe wie insbesondere das Vorteilsprinzip - auch dann vom weiten Bewertungsermessen der Gemeinde gedeckt und damit sachgerecht, wenn ein Bebauungsplan für Teilflächen desselben Grundstücks verschiedene Geschosszahlen festsetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1986 - 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 115;… Beschluss vom 24. April 2008 - 9 B 4.08 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 55 Rn. 4;… Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 18 Rn. 75). - BVerwG, 30.05.2007 - 10 B 56.06
Landesgesetzgeberischer Gestaltungsspielraum bei der Gebührenbemessung; …
Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 9.18
Einen bundesrechtlichen Klärungsbedarf zeigt die Beschwerde hinsichtlich der vorgenannten Maßstäbe, deren Inhalt das Bundesverwaltungsgericht seit langem als geklärt ansieht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Mai 2007 - 10 B 56.06 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 104 Rn. 13 f. …und vom 24. April 2008 - 9 B 4.08 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 55 Rn. 4), nicht auf. - BVerwG, 30.06.2003 - 4 B 35.03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die …
Auszug aus BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 9.18
Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz, die ihrer Entscheidung ausschließlich nicht revisibles Landesrecht zugrunde gelegt hat, kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 4 B 35.03 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 26 S. 20 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - A 2 S 363/22
Inhalt des Terminsprotokolls; Aufnahme eines rechtlichen Hinweises als …
Rn. 4 Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verlangt jedoch, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen braucht (…st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 - juris Rn. 24…, vom 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11 - juris Rn. 18 …und vom 07.10.2003 - 1 BvR 10/99 - juris Rn. 14 - jew. mwN; BVerwG, Beschlüsse vom 24.02.2020 - 9 B 9.18 - juris Rn. 34…, vom 14.06.2019 - 7 B 25.18 - juris Rn. 14 …und vom 20.08.2018 - 2 B 6.18 - juris Rn. 28).
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