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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.1998 - 9 B 915.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,23311
BVerwG, 18.02.1998 - 9 B 915.97 (https://dejure.org/1998,23311)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.1998 - 9 B 915.97 (https://dejure.org/1998,23311)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - 9 B 915.97 (https://dejure.org/1998,23311)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangels bei Entscheidung des Berufungsgerichts vor der dem Kläger eingeräumten Äußerungsfrist in der Sache

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 1780/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Kostenbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 18.02.1998 - 9 B 915.97
    Räumt das Gericht einem Beteiligten eine Frist zur Äußerung ein, dann verletzt es grundsätzlich den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es vor Ablauf der Äußerungsfrist entscheidet (stRspr, vgl. etwa BVerfGE 64, 224 [BVerfG 14.06.1983 - 2 BvR 1780/82]).
  • BVerwG, 07.04.1999 - 9 B 999.98

    Voraussetzungen einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs - …

    Räumt ein Gericht einem Beteiligten eine Frist zur Äußerung ein, dann verletzt es zwar grundsätzlich den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es die selbst gesetzte Äußerungsfrist nicht abwartet und vor Ablauf der Frist entscheidet (stRspr; vgl. etwa BVerfGE 64, 224 ; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1991 - BVerwG 1 C 20.90 - Buchholz 11 Art. 9 GG Nr. 27 = NJW 1991, 2037; Beschluß vom 18. Februar 1998 - BVerwG 9 B 915.97 -).
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