Rechtsprechung
| BVerwG, 14.04.2000 - 9 B 92.00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verletzung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs - Unterlassene Berücksichtigung von Beweisanträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.11.1999 - 9 BA 96.30665
- BVerwG, 14.04.2000 - 9 B 92.00
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96
Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 9 B 92.00
Für die erneute Entscheidung weist der Senat darauf hin, daß das Berufungsgericht, sollte es den Klägern wiederum Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG versagen, dann - entgegen seiner in der angefochtenen Entscheidung geäußerten Auffassung - über die Hilfsanträge der Kläger auf Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG zu entscheiden hat (BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260). - BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 9 B 92.00
Diese Beweisanträge hätte das Berufungsgericht entweder zum Gegenstand einer erneuten Anhörungsmitteilung nach § 130 a Satz 2, § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO machen müssen oder es hätte in dem angefochtenen Beschluß darlegen müssen, weshalb es ausnahmsweise ohne einen solchen Hinweis im vereinfachten Berufungsverfahren entscheiden durfte (BVerwG, Beschluß vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16; Beschluß vom 6. Juli 1999 - BVerwG 2 B 45.99 - ). - BVerwG, 24.11.1994 - 8 B 176.94
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 9 B 92.00
Unabhängig hiervon hätte das Berufungsgericht in dem angefochtenen Beschluß jedenfalls darlegen müssen, aus welchen prozeßrechtlichen Gründen es den Beweisanträgen nicht nachzugehen brauchte (BVerwG, Beschluß vom 24. November 1994 - BVerwG 8 B 176.94 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 12). - BVerwG, 06.07.1999 - 2 B 45.99
Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 9 B 92.00
Diese Beweisanträge hätte das Berufungsgericht entweder zum Gegenstand einer erneuten Anhörungsmitteilung nach § 130 a Satz 2, § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO machen müssen oder es hätte in dem angefochtenen Beschluß darlegen müssen, weshalb es ausnahmsweise ohne einen solchen Hinweis im vereinfachten Berufungsverfahren entscheiden durfte (BVerwG, Beschluß vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16; Beschluß vom 6. Juli 1999 - BVerwG 2 B 45.99 - ).
- BVerwG, 27.12.2001 - 1 B 361.01
Gebot weiterer Sachverhaltsaufklärung nach Veränderung der politischen …
Diesen neuen Beweisantrag hätte das Berufungsgericht - was von der Beschwerde allerdings nicht gerügt wird - entweder zum Gegenstand einer erneuten Anhörungsmitteilung nach § 130 a Satz 2 i.V.m. § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO machen müssen oder es hätte in dem angefochtenen Beschluss darlegen müssen, weshalb es ausnahmsweise ohne einen solchen Hinweis im vereinfachten Berufungsverfahren entscheiden durfte (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 14. April 2000 - BVerwG 9 B 92.00 - AuAS 2000, 123; Beschluss vom 7. Juni 1999 - BVerwG 9 B 242.99 - InfAuslR 1999, 475; Beschluss vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16).Unabhängig hiervon hätte das Berufungsgericht in dem angefochtenen Beschluss jedenfalls darlegen müssen, aus welchen prozessrechtlichen Gründen es dem Beweisantrag nicht nachzugehen brauchte (auch insoweit stRspr; Beschluss vom 14. April 2000, a.a.O.; Beschluss vom 19. April 1999 - BVerwG 8 B 150.98 - NVwZ-RR 1999, 537 = Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 37).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 A 1151/06
Lebensgemeinschaft ehelich Ehe Trennung Aufhebung Wiederaufnahme Bestandszeit
Rn. 20 Ständige Rechtsprechung, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juli 1988 - 11 B 30/97 -, NVwZ 1999, 654 mit weiteren Nachweisen und vom 14. April 2000 - 9 B 92.00 -, AuAS 2000, 123. - BVerwG, 03.01.2002 - 1 B 351.01
Revisionsbegründende Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung von …
Hierzu wäre das Berufungsgericht jedoch zur Wahrung des rechtlichen Gehörs der Klägerin verpflichtet gewesen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 1994 - BVerwG 8 B 176.94 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 12; Beschluss vom 19. April 1999 - BVerwG 8 B 150.98 - NVwZ-RR 1999, 537 [BVerwG 19.04.1999 - 8 B 150/98] = Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 37; Beschluss vom 14. April 2000 - BVerwG 9 B 92.00 - AuAS 2000, 123).
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