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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.07.1998 - 9 B 931.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12858
BVerwG, 07.07.1998 - 9 B 931.97 (https://dejure.org/1998,12858)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1998 - 9 B 931.97 (https://dejure.org/1998,12858)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1998 - 9 B 931.97 (https://dejure.org/1998,12858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97

    Verwaltungsprozeßrecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1998 - 9 B 931.97
    Das bedeutet, daß aus der maßgeblichen Sicht des Gesetzgebers nach Ablauf zweier Wochen grundsätzlich Zweifel daran bestehen, daß den Richtern der unmittelbare Eindruck von der mündlichen Verhandlung noch gegenwärtig ist (vgl. im einzelnen den Beschluß vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung und in der Fachpresse vorgesehen).
  • BFH, 19.09.2012 - IV R 45/09

    Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr - …

    Rn. 28 Dieser zeitliche Zusammenhang ist in der Regel nicht gewahrt, wenn das Urteil erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung gefällt wird (BVerwG-Beschlüsse vom 7. Juli 1998 9 B 931/97, juris; in BVerwGE 106, 366; BVerwG-Urteil vom 11. November 1971 I C 64.67, BVerwGE 39, 51;… gleicher Ansicht BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1114).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im …

    Insofern liegt bereits ein Verstoß vor, wenn die Zweiwochenfrist des § 116 Abs. 2 VwGO auch nur um einen Tag überschritten wird (vgl. Beschluß vom 7. Juli 1998 - BVerwG 9 B 931.97: Fristüberschreitung um 13 Tage).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2020 - A 4 S 457/20

    Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 116 Abs. 2 VwGO; Verfahrensmangel

    Vielmehr ist die Frage, inwieweit die verspätete Übergabe (auch) des Tenors an die Geschäftsstelle den Anspruch der Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, stets nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, wobei dem Ausmaß der Fristüberschreitung eine wichtige Indizfunktion zukommt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21.02.2001 - 2 BvR 62/01 -, Juris Rn. 3;… BVerwG, Urteile vom 10.11.1999 - 6 C 30.98 -, Juris Rn. 25, …und vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, Juris Rn. 22; ebenso OVG LSA…, Beschluss vom 01.03.2001 - 1 L 6/11 -, Juris Rn. 8; OVG NRW…, Beschluss vom 07.11.2001 - 5 A 1352/10 -, Juris Rn. 48; OVG RP…, Beschluss vom 09.05.2003 - 8 A 10564/03 -, Juris Rn. 11; Bay. VGH…, Beschluss vom 09.04.2001 - 19 ZB 00.32356 -, Juris Rn. 4;… enger wohl BVerwG, Beschlüsse vom 06.05.1998 - 7 B 437.97 -, Juris Rn. 4, und vom 07.07.1998 - 9 B 931.97 -, Juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2011 - 5 A 1352/10

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit …

    Rn. 52 Vgl. sinngemäß BVerwG, Urteil vom 10. November 1999 - 6 C 30.98 -, BVerwGE 110, 40, 48; siehe demgegenüber BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai 1998 - 7 B 437.97 -, BVerwGE 106, 366, 367 f., und vom 7. Juli 1998 - 9 B 931.97 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2026 - 11 S 1142/25

    Feststellung des Freizügigkeitsverlusts aufgrund Tötungsdelikt - Selbstjustiz

    Das zwingende Gebot der fristgerechten Entscheidungsfindung will gewährleisten, dass das schriftliche und mündliche Vorbringen der Beteiligten nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch bei der Entscheidungsfindung tatsächlich in Erwägung gezogen worden ist; § 116 Abs. 2 VwGO dient somit der Sicherung des Anspruchs der Beteiligten auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 14.03.1990 - 2 BvR 930/89 - juris Rn. 8; BVerwG…, Urteil vom 10.11.1999 - 6 C 30.98 - juris Rn. 25 sowie Beschlüsse vom 07.07.1998 - 9 B 931.97 - juris Rn. 2 …und vom 06.05.1998 - 7 B 437.97 - juris Rn. 4;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.03.2020 - A 4 S 457/20 - juris Rn. 8 ; OVG LSA…, Beschluss vom 01.03.2011 - 1 L 6/11 - juris Rn. 8;… Kraft, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 116 Rn. 17).
  • VGH Bayern, 03.12.2008 - 21 ZB 06.944

    Versorgung; Notarkasse; Prozessführungsbefugnis Ehefrau; Abtretung; …

    Mit der Frist des § 116 Abs. 2 VwGO ist gewährleistet, dass das Urteil tatsächlich aufgrund des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung ergeht und der Entscheidung diejenige Überzeugung zu Grunde liegt, die sich die Richter gerade aufgrund der mündlichen Verhandlung als eines besonders gewichtigen Teils des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) gebildet haben (vgl. BVerwGE 106, 366; BVerwG vom 7.7.1998 Az. 9 B 931/97 ).
  • BGH, 29.04.2025 - AnwZ (Brfg) 46/24

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Feststellungsinteresse für eine …

    Rn. 24 Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber in § 112c Abs. 2 Satz 2 BRAO festgelegt hat, dass die in § 116 Abs. 2 VwGO enthaltene Frist von ebenfalls zwei Wochen, die im Gegensatz zu § 116 Abs. 1 Satz 1 VwGO sogar als zwingende Zeitspanne ausgestaltet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1998 - 9 B 931/97, juris Rn. 3), in Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof fünf Wochen beträgt.
  • VGH Bayern, 16.01.2018 - 11 ZB 17.2504

    Klageabweisung vor Ablauf der zur Klagerücknahme gesetzten Frist

    Denn bei der am 13. Oktober 2017 geschlossenen mündlichen Verhandlung handelte es sich nicht um eine letzte mündliche Verhandlung im Sinne der gebührenrechtlichen Vorschriften, auf die eine Endentscheidung hätte ergehen können (…vgl. BVerwG, B.v. 22.1.1010 - 9 KSt 18/09, 9 A 23/07 - juris Rn. 2 m.w.N.), da bereits die der Klägerin gesetzte Frist zur Erklärung der Klagerücknahme jenseits der zur Wahrung des zeitlichen Zusammenhangs mit der mündlichen Verhandlung einzuhaltenden (…vgl. BVerwG, B.v. 6.5.1998 - 7 B 437/97 - BVerwGE 106, 366 = juris Rn. 4; B.v. - 9 B 931/97 - juris Rn. 2) Zweiwochenfrist des § 116 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 VwGO lag.
  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 120.01

    Voraussetzungen zeitlich ordnungsgemäßer Mitteilung bei Verzicht auf mündliche …

    Diese Vorschrift, die den engen Zusammenhang zwischen mündlicher Verhandlung und gerichtlicher Entscheidung sicherstellen soll (vgl. Beschluss vom 7. Juli 1998 - BVerwG 9 B 931.97 - juris), ist nicht anwendbar auf Urteile, die gemäß § 101 Abs. 2 VwGO im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung ergehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2021 - 10 A 3905/19
    Rn. 20 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 7 B 22.15 -, juris, Rn. 3, vom 3. August 1998 - 7 B 236.98 -, juris, Rn. 5, vom 7. Juli 1998 - 9 B 931.97 -, juris, Rn. 2, und vom 6. Mai 1998 - 7 B 437.97 -, juris, Rn. 4 f.
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