Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2
Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 1433/09
- BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10
Ein Anspruch darauf, dass das angerufene Gericht, das verfassungsrechtlich verpflichtet ist, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1 ), trotz Entscheidungsreife eines Verfahrens vorübergehend nicht entscheidet, steht den Beteiligten nur nach Maßgabe des jeweiligen Verfahrensrechts zu. - BVerfG, 14.12.2010 - 1 BvR 404/10
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überlange Verfahrensdauer in …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10
Dass die Kläger mehr als fünf Jahre nach Erlass des Abwasserabgabenbescheides und mehr als vier Jahre nach Klageerhebung auf einer unverzüglichen Entscheidung des Berufungsgerichts bestanden haben, ist im Übrigen ohne Weiteres nachvollziehbar und ihr durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistetes Recht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 - juris Rn. 11). - BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03
Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10
Ob das Gericht den ihm eröffneten Weg der Entscheidung im Beschlussverfahren beschreitet, steht in seinem Ermessen, das grundsätzlich nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar ist (stRspr; vgl. Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 ).
- BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10
Rn. 5 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, die Verfahrensbeteiligten durch eine erneute Anhörung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde (vgl. etwa Urteile vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 und vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 3 …und Beschluss vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7). - BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81
Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10
Rn. 9 Aus dem Umstand, dass ein bei Erhebung der Anfechtungsklage rechtswidriger Abgabenbescheid nicht der gerichtlichen Aufhebung unterliegt, wenn er aufgrund des nachträglichen Erlasses einer ordnungsgemäßen Satzungsgrundlage im Zeitpunkt der abschließenden mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz rechtmäßig ist (vgl. Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 14.81 - BVerwGE 64, 218 ), folgt nicht, dass das angerufene Gericht auf Wunsch der Beklagten zuwarten musste, um ihr Gelegenheit zu geben, die rechtswidrig erlassenen Verwaltungsakte zu heilen. - BVerwG, 02.03.2010 - 6 B 72.09
Anhörung, Beweisantrag, vereinfachtes Berufungsverfahren, rechtliches Gehör.
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10
Rn. 5 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, die Verfahrensbeteiligten durch eine erneute Anhörung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde (vgl. etwa Urteile vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 und vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 3 und Beschluss vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7). - BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83
Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10
Rn. 5 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, die Verfahrensbeteiligten durch eine erneute Anhörung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde (vgl. etwa Urteile vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32 und vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 3 …und Beschluss vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 80 Rn. 7). - BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 90.89
Wesentliche Änderzung der Prozeßlage nach einer ersten Anhörungsmitteilung
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10
Einer erneuten Anhörungsmitteilung bedarf es daneben dann, wenn sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung in anderer Hinsicht wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 90.89 - Buchholz 312 EntlG Nr. 60 S. 18). - BVerfG, 15.06.1994 - 1 BvR 1194/93
Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10
Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG sichert, wie sich schon aus dem Wortlaut dieser Verfassungsnorm ergibt, nur die Anhörung des Rechtsträgers selbst und die Berücksichtigung seines eigenen Vorbringens; er vermittelt dagegen keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Anhörung Dritter oder darauf, eine angebliche Gehörsverletzung eines anderen Prozessbeteiligten rügen zu können (vgl. zur Anhörung Dritter BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 1 BvR 1194/93 - NVwZ 1995, 157).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 119/15
Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle …
Die Verfahrensbeteiligten sind nur dann durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 23. Juni 2011 - 9 B 94.10 -, v. 17. August 2010 - 10 B 19/10 - und v. 15. Mai 2008 - 2 B 77/07 - jeweils zit. nach JURIS). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 162/14
Eingliederungshilfe wegen drohender seelischer Behinderung - Leistungszeitraum
Die Verfahrensbeteiligten sind durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 9 B 94.10 -, juris, Rn. 5 m.w.N.). - VGH Bayern, 26.01.2016 - 6 CE 15.2800
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Zuweisung einer Richterin in einen anderen …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG sichert, wie sich schon aus dem Wortlaut dieser Verfassungsnorm ergibt, nur die Anhörung des Rechtsträgers selbst und die Berücksichtigung seines eigenen Vorbringens; er vermittelt dagegen keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Anhörung Dritter oder darauf, eine angebliche Gehörsverletzung eines anderen Prozessbeteiligten rügen zu können (BVerwG, B.v. 23.6.2011 - 9 B 94.10 - juris Rn. 3).
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13
Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter dem Gebot der Belastungsklarheit …
Die Verfahrensbeteiligten sind nur dann durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 23. Juni 2011 - 9 B 94.10 -, v. 17. August 2010 - 10 B 19/10 - und v. 15. Mai 2008 - 2 B 77/07 - jeweils zit. nach JURIS). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.08.2017 - 4 L 219/16
Kindertageseinrichtung; Rückforderung überzahlter Betriebskostenabschläge; …
Die Verfahrensbeteiligten sind nur dann durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 23. Juni 2011 - 9 B 94.10 -, v. 17. August 2010 - 10 B 19/10 - und v. 15. Mai 2008 - 2 B 77/07 - jeweils zit. nach JURIS). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 4 L 103/16
Verpflichtung zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten für eine …
Die Verfahrensbeteiligten sind nur dann durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 23. Juni 2011 - 9 B 94.10 -, v. 17. August 2010 - 10 B 19/10 - und v. 15. Mai 2008 - 2 B 77/07 - jeweils zit. nach JURIS). - OVG Sachsen, 22.11.2021 - 2 B 378/21
Zulassung zur Aufstiegsausbildung; Ermessensentscheidung
Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht besteht zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133, 144 f; BVerwG, Beschl. v. 18. Oktober 2010 - 9 B 94.10 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2015 - 4 L 93/14
Kostenerstattung einer Gemeinde für die durch die Kommunalaufsichtsbehörde …
Die Verfahrensbeteiligten sind nur dann durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 23. Juni 2011 - 9 B 94.10 -, v. 17. August 2010 - 10 B 19/10 - und v. 15. Mai 2008 - 2 B 77/07 - jeweils zit. nach JURIS). - OVG Sachsen, 22.11.2021 - 2 A 863/20
Hochschulrecht; Ausstattung einer Professur; Teilhabeanspruch; Verteilung
Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör konkretisierende gerichtliche Hinweispflicht besteht zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen braucht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1992, BVerfGE 86, 133, 144 f; BVerwG, Beschl. v. 18. Oktober 2010 - 9 B 94.10 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2016 - 4 L 118/15
Ausbildungsförderung bei vorausgegangener Unterbrechung oder Abbruch eines …
Die Verfahrensbeteiligten sind nur dann durch eine erneute Anhörungsmitteilung von der fortbestehenden Absicht des Gerichts in Kenntnis zu setzen, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, wenn nach der entsprechenden Ankündigung ein erheblicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich die prozessuale Lage des Rechtsstreits nach einer Anhörungsmitteilung wesentlich ändert, etwa dadurch, dass ein Prozessbeteiligter seinen bisherigen Sachvortrag in erheblicher Weise ergänzt oder erweitert (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 23. Juni 2011 - 9 B 94.10 -, v. 17. August 2010 - 10 B 19/10 - und v. 15. Mai 2008 - 2 B 77/07 - jeweils zit. nach JURIS). - OVG Sachsen, 13.01.2025 - 2 A 321/23
Schadensersatz und Entschädigung nach dem AGG; Ausschlussfrist; Benachteiligung …
- OVG Sachsen, 09.07.2025 - 2 A 12/25
Beamtenrecht; Erschwerniszulage für besondere polizeiliche Einsätze; Verbot der …
- OVG Sachsen, 23.05.2019 - 2 A 1189/18
Ausschluss freiwillige Feuerwehr; Äußerungen auf Facebook; Meinungsfreiheit
- OVG Sachsen, 02.06.2025 - 2 A 26/23
Beamter; Einstellung; charakterliche Eignung; Fragerecht
- OVG Sachsen, 15.07.2024 - 2 A 10/23
Asyl Russische Föderation; Roma; Besetzungsrüge
- OVG Sachsen, 08.04.2019 - 2 A 1007/18
Polizeidienstunfähigkeit; Verwendungsabfrage; Suchpflicht
- VG Schleswig, 08.09.2011 - 9 A 258/09
Ausbaubeitrag - Inanspruchnahmemöglichkeit gefangener Hinterliegergrundstücke im …
- OVG Sachsen, 24.11.2020 - 2 A 10/20
Nichtannahme Dissertation; Gutachter; Bestellung; Vorbefassung; …
- OVG Sachsen, 18.07.2022 - 2 A 670/21
Schadenersatz wegen verspäteter Ernennung; Disziplinarverfahren
- OVG Sachsen, 26.10.2020 - 2 A 1077/19
Besetzungsrüge; Überraschungsentscheidung
- OVG Sachsen, 27.04.2020 - 2 A 647/19
Kopie Lagebericht
- OVG Sachsen, 07.04.2025 - 2 A 373/24
Anrechnung von Einkünften auf die Besoldung; Auskunftspflicht; …
- VG Schleswig, 15.07.2015 - 9 A 271/14
Ausbaubeiträge
- VG Schleswig, 13.09.2011 - 9 A 258/09
Rechtmäßigkeit eines Ausbaubeitragsbescheids für ein Hinterliegergrundstück; …
- OVG Sachsen, 11.07.2025 - 2 A 62/25
Beamtenversorgungsrecht; Rückforderung überzahlter Ruhestandsbezüge; fiktiver …
- OVG Sachsen, 13.02.2018 - 2 A 335/16
Rechtliches Gehör, Protokollberichtigung, Protokollergänzung
- OVG Sachsen, 13.03.2018 - 3 A 586/17
Rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung, richterliche Hinweispflicht, …
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