Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.10.2003 - 9 B 95.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16914
BVerwG, 06.10.2003 - 9 B 95.03 (https://dejure.org/2003,16914)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.2003 - 9 B 95.03 (https://dejure.org/2003,16914)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - 9 B 95.03 (https://dejure.org/2003,16914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,16914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nichterweislichkeit von günstigen Tatsachen - Verteilung der Darlegungslast und Beweislast - Vertrauensschutz des Bürgers bei Vortäuschen des Vorliegens eines wirksamen Beitragsbescheides durch die Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen …

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2003 - 9 B 95.03
    Wie die Beschwerde nicht verkennt, genießt im Beitragsrecht ein etwaiges Vertrauen des Betroffenen, wegen der Unwirksamkeit der Ausgangssatzung von einer Beitragspflicht verschont zu bleiben, keinen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 21 S. 8).
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis …

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2003 - 9 B 95.03
    Auch gegenüber erhöhten Nacherhebungsbescheiden kann sich der Betroffene grundsätzlich nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 92.87 - BVerwGE 79, 163 ).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung …

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2003 - 9 B 95.03
    Ihm ist gegebenenfalls durch Auslegung zu entnehmen, ob und inwieweit in Ermangelung einer anderen Verteilung der Beweislast ergänzend der allgemeine Grundsatz gilt, dass die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter ihm günstige Rechtsfolgen herleitet, zu seinen Lasten geht (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 60.92 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 4 S. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal …

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2003 - 9 B 95.03
    Wegen der in diesem Zusammenhang von der Beschwerde angesprochenen Gesichtspunkte der Verwirkung und der Verjährung ist wiederum darauf hinzuweisen, dass insoweit irrevisibles Landesrecht in Frage steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.10.1994 - 1 B 153.93

    Befreiung von der Beitragspflicht des Rechtsanwaltsversorgungswerks auch für …

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2003 - 9 B 95.03
    Auch die allgemeinen Grundsätze sind revisionsrechtlich dem irrevisiblen Landesrecht zuzuordnen, wenn und soweit es sich wie hier um ihre Anwendung in Ergänzung des Landesrechts handelt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 1 B 153.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 27 S. 10 und vom 28. Dezember 1994 - BVerwG 8 B 201.94 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 78 S. 17, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.12.1994 - 8 B 201.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 06.10.2003 - 9 B 95.03
    Auch die allgemeinen Grundsätze sind revisionsrechtlich dem irrevisiblen Landesrecht zuzuordnen, wenn und soweit es sich wie hier um ihre Anwendung in Ergänzung des Landesrechts handelt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 1 B 153.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 27 S. 10 und vom 28. Dezember 1994 - BVerwG 8 B 201.94 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 78 S. 17, jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 9 S 8.17

    Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung; Verbot der Doppelbelastung; …

    Denn der erkennende Senat folgt der in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschluss vom 18. März 1988 - 8 C 92.87 -, juris Rn. 19.), welches die zum Erschließungsbeitragsrecht angestellten Erwägungen mit Beschluss vom 6. Oktober 2003 - 9 B 95/03 - (juris) auf das Kommunalabgabenrecht übertragen hat (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 27. Mai 2013 a.a.O., juris Rn. 20;… ebenso: Kopp/Schenke, VwVfG, Kommentar, 14. Aufl. 2013, § 48 VwVfG Rn. 69 m.w.N. sowie - unter Hinweis auf den steuerrechtlichen Streitstand - Klein, AO, 13. Aufl. 2016, § 130 Rn. 40).

    Der Zweckverband sowie die hinter ihm stehende Allgemeinheit müssen dafür die nach dem Gesetz entstandene Gegenleistung fordern können, und zwar nicht nur aus fiskalischem Interesse, sondern auch im Interesse der Beitragsgerechtigkeit (vgl. zu diesen Gesichtspunkten: BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2003 a.a.O., juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2009 - 8 LC 106/08

    Nacherhebung von Kammerbeiträgen i.R.e. Revision; Anspruch einer Handwerkskammer …

    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht von dem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. neben den bereits vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen noch Beschl. v. 6.10.2003 - 9 B 95/03 -, m. w. N.) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 1.12.2006 - 9 LA 32/05 -, NVwZ-RR 2007, 275 f.) anerkannten Grundsatz ausgegangen, dass ein Beitragsbescheid (ebenso für andere Abgaben OVG Münster, Beschl. v. 3.6.2008 - 9 A 2762/06 -, KStZ 2008, 177 ff.) regelmäßig nur einen ausschließlich belastenden Verwaltungsakt darstellt, nicht aber zugleich auch einen begünstigenden Verwaltungsakt mit dem Inhalt, eine weitergehende als die festgesetzte Forderung sei ausgeschlossen.
  • SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12

    Rechtmäßigkeit der Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen …

    Dementsprechend ist eine Nacherhebung nicht durch die Bestandskraft eines früheren Beitragsbescheids oder die Bestimmungen über die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte ausgeschlossen oder begrenzt, wenn sich etwa nachträglich herausstellt, dass im früheren Beitragsbescheid zu Unrecht nur eine Teilforderung geltend gemacht worden ist (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.05.2009 - 8 LC 106/08, BVerwG, Beschluss vom 06.10.2003 - 9 B 95/03 - zitiert nach juris, m.w.N.; a.A. BayLSG, Urteil vom 18.01.2011 - L 5 R 752/08 - zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2009 - 4 L 187/09

    Zur Nacherhebung von Abwasserbeiträgen

    Grundsätzlich kann sich der Betroffene gegenüber Nacherhebungsbescheiden daher nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen (BVerwG, Beschl. v. 06.10.2003 - BVerwG 9 B 95.03 -, zit. nach [...]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.08.2010 - 2 S 10.10

    Nacherhebung von Grundwasserentnahmeentgelt; Brauerei; Bestimmung von Messort und …

    Grundsätzlich kann sich der Betroffene gegenüber erhöhten Nacherhebungsbescheiden nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163, z. Erschließungsbeitragsrecht; BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2003 - 9 B 95/03 -, juris).
  • VG Magdeburg, 13.12.2012 - 9 A 251/11

    Erlass von Anschlussbeiträgen

    Ob die Gemeinschuldnerin dies alles erkannt hat bzw. dies hätte erkennen können, ist dabei rechtlich unbeachtlich (zum Vorstehenden BVerwG, B. v. 06.10.2003, 9 B 95.03, juris).
  • VG Berlin, 15.07.2011 - 4 K 503.10

    Nacherhebung von Beiträgen zur Handwerkskammer; Verjährung des Zahlungsanspruchs

    Rn. 14 Selbst wenn man annähme, für den Handwerkskammerbeitrag habe erst dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichts diesen Grundsatz ausgesprochen, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beziehe sich (nur) auf Erschließungsbeiträge, für die es besondere gesetzliche Regelungen gebe (der vom Oberverwaltungsgericht zitierte Beschluss vom 6. Oktober 2003 - BVerwG 9 B 95.03 - bezieht sich auf das Urteil vom 18. März 1988 - BVerwG 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163 = NVwZ 1989, 159, das sich auf § 127 Abs. 1 BBauG stützt, wie auch das Urteil vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 14.94 -, NVwZ-RR 1996, 465 [466]; das vom Verwaltungsgericht Köln im Urteil vom 18. April 1996 - 1 K 306/94 - für diese Ansicht angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1983 - BVerwG 8 C 170.81 -, BVerwGE 67, 129, passt hingegen nicht, weil danach auch ein nach seinem Tenor belastender Bescheid ein geeigneter Gegenstand für ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen sein kann; die vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg weiter angeführten Kommentare bringen keine vertiefte Begründung), wäre auf dieser Grundlage die streitige Festsetzung möglich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht