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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.03.2001 - 9 B 96.1129   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,32433
VGH Bayern, 26.03.2001 - 9 B 96.1129 (https://dejure.org/2001,32433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.2001 - 9 B 96.1129 (https://dejure.org/2001,32433)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 2001 - 9 B 96.1129 (https://dejure.org/2001,32433)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Freiburg, 27.10.2010 - 2 K 1038/10

    Kurtaxe: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung einer fehlenden Verpflichtung …

    Diese Frage betrifft aber kein konkretes streitiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO (…OVG Bremen, Urt. v. 28.3.2000 - 1 A 314/09 -, in Juris; VGH München, Urt. v. 26.3.2001 - 9 B 96.1129 -, in Juris;… Kopp/Schenke, VwGO, § 43 Rn. 8g, 14;… Fehling/Kastner, VwGO, § 43 Rn. 13); sie kann nur im Wege der Normenkontrolle nach § 47 VwGO, nicht aber mittels Feststellungklage gemäß § 43 VwGO geklärt werden (BVerwG, Beschl. v. 2.4.1993 - 7 B 38/93 -, in Juris; VGH München, Urt. v. 26.3.2001 - 9 B 96.1129 -, in Juris).
  • VG Bremen, 27.08.2020 - 5 V 1672/20

    Durchführung einer Karrieremesse in Zeiten der Corona-Pandemie; nicht …

    Begehrt der Betroffene dagegen die Feststellung, dass wegen Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kein Rechtsverhältnis zu dem anderen Beteiligten begründet ist, kann dieses Begehren im Wege des § 43 Abs. 1 VwGO verfolgt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.2007 - 7 C 2/07 -, juris Rn. 20; BayVGH, Urt. v. 26.03.2001 - 9 B 96.1129 -, juris Rn. 30).
  • VG Bremen, 11.11.2020 - 5 V 2472/20

    Durch Coronaverordnung untersagter Betrieb eines Kosmetikstudios - Corona; …

    Begehrt der Betroffene dagegen die Feststellung, dass wegen Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kein Rechtsverhältnis zu dem anderen Beteiligten begründet ist, kann dieses Begehren im Wege des § 43 Abs. 1 VwGO verfolgt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.2007 - 7 C 2/07 -, juris Rn. 20; BayVGH, Urt. v. 26.03.2001 - 9 B 96.1129 -, juris Rn. 30).
  • VG München, 17.09.2008 - M 18 K 07.1345

    Feststellungsklage; kein konkretes feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

    Damit liegt ein nicht generell unzulässiges Feststellungsbegehren vor (BayVGH, Urt. vom 26.3.2001, 9 B 96.1129, recherchiert in Juris, RdNr. 30).
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