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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.2002 - 9 BN 13.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12101
BVerwG, 28.06.2002 - 9 BN 13.02 (https://dejure.org/2002,12101)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2002 - 9 BN 13.02 (https://dejure.org/2002,12101)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - 9 BN 13.02 (https://dejure.org/2002,12101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Schätzungen bei der Ausgestaltung von Gebühren als der Revision zugängliche Rechtsfrage - Verletzung der Abgabengerechtigkeit und des Äquivalenzprinzips durch Schätzungen bei der Beitragskalkulation - Abgabefähige Kosten bei Kalkulation einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2002 - 9 BN 13.02
    Dieses Prinzip ist in seiner konkreten Ausgestaltung allein dem jeweiligen Landesrecht zu entnehmen, gehört also nicht dem nach § 137 Abs. 1 VwGO revisiblen Recht an und stellt als Veranschlagungsmaxime lediglich Anforderungen an die Zielsetzung einer Gebühr oder eines Beitrages (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG 7 C 2.61 - BVerwGE 13, 214 ; Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - ).
  • BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren …

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2002 - 9 BN 13.02
    Lediglich die Möglichkeit, dass sie sich nach einer Zurückverweisung der Sache zwecks weiterer Sachaufklärung als entscheidungserheblich erweisen könnte, kann eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht rechtfertigen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2002 - 9 BN 13.02
    Dieses Prinzip ist in seiner konkreten Ausgestaltung allein dem jeweiligen Landesrecht zu entnehmen, gehört also nicht dem nach § 137 Abs. 1 VwGO revisiblen Recht an und stellt als Veranschlagungsmaxime lediglich Anforderungen an die Zielsetzung einer Gebühr oder eines Beitrages (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG 7 C 2.61 - BVerwGE 13, 214 ; Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - ).
  • VGH Bayern, 05.08.2004 - 22 ZB 04.1853

    Auswirkungen der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 01.03.2007 - 10 B 12.07

    Bezüge einer Beschwerde zum revisiblen Recht; Klärungsbedürftige Fragen des …

    Denn dieser Grundsatz ist nicht dem Bundesrecht, sondern allein dem irrevisiblen Landesrecht zu entnehmen (Beschluss vom 28. Juni 2002 - BVerwG 9 BN 13.02 - juris).
  • BVerwG, 10.12.2008 - 9 BN 4.08

    Zulässigkeit von Angriffen gegen die Richtigkeit der Auslegung irrevisiblen …

    Zudem ist das Kostendeckungsprinzip hier nicht dem Bundesrecht, sondern dem irrevisiblen Landesrecht zu entnehmen (vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 2002 - BVerwG 9 BN 13.02 - juris Rn. 4 …und vom 1. März 2007 a.a.O).
  • BVerwG, 01.03.2007 - 10 B 11.07

    Revisionsurteil; Zurückverweisung; Bindung der Vorinstanz; Wegfall der Bindung; …

    Denn dieser Grundsatz ist nicht dem Bundesrecht, sondern allein dem irrevisiblen Landesrecht zu entnehmen (Beschluss vom 28. Juni 2002 - BVerwG 9 BN 13.02 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2009 - 8 LA 34/09

    Überschreitung des Verwaltungsaufwandes bei der Bemessung der Gebühr für …

    Dieser hat - wie bereits das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Gerichts (…vgl. ergänzend BVerwG, Urt. v. 13.4.2005 - 6 C 5/04 -, NVwZ-RR 2005, 592 f., sowie Beschl. v. 28.6.2002 - 9 BN 13/02 -, juris, jeweils m. w. N.) zutreffend ausgeführt hat - zu entscheiden, ob mit der Gebührenerhebung neben der Kostendeckung auch andere zulässige Zwecke, etwa des Vorteilsausgleichs, der Verhaltenslenkung oder der sozialen Unterstützung, verfolgt werden sollen und in welchem Umfang dann das Kostendeckungsprinzip Geltung beansprucht.
  • VGH Bayern, 03.08.2005 - 25 CS 05.899

    Geflügelfleischhygienegebühren, Rechtsgrundlage, Verweisung auf …

    Mit Rücksicht auf das Gemeinschaftsrecht hat der Landesgesetzgeber in Art. 5 Abs. 5 Satz 2 KG das Kostendeckungsprinzip angeordnet (…vgl. z.B. Rott/Birkner a.a.O.) und damit abweichend vom Regelfall eine besondere Bestimmung für die Bemessung der Gebühren getroffen (vgl. BVerwG vom 8.12.1961 BVerwGE 13, 214/223; aus jüngerer Zeit BVerwG vom 28.6.2002 Az. 9 BN 13/02 ).
  • VG München, 09.03.2016 - M 7 K 15.2530

    Wirtschaftlicher Nutzen der Amtshandlung als wesentlicher Aspekt bei …

    Denn jede Gebührenkalkulation ist der Natur der Sache nach im Wesentlichen eine Schätzung (BVerwG, B. v. 28. Juni 2002 - 9 BN 13/02 - juris Rn. 4).
  • VG Köln, 21.11.2005 - 11 K 3206/03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides nach dem …

    Rn. 19 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2002 - 9 BN 13/02 -, veröffentlicht in Juris.
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