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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.2023 - 9 BN 4.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,40592
BVerwG, 20.12.2023 - 9 BN 4.23 (https://dejure.org/2023,40592)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2023 - 9 BN 4.23 (https://dejure.org/2023,40592)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 2023 - 9 BN 4.23 (https://dejure.org/2023,40592)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Auslegung und Anwendung von irrevisiblem Landesrecht (Kommunalabgabenrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 KAG BW
    Auslegung und Anwendung von irrevisiblem Landesrecht (Kommunalabgabenrecht)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Einstellung der vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge für stillgelegte Deponien (Folgekosten) im Wege der Zuführung zu Rücklagen oder Rückstellungen bereits vorher in die Gebührenkalkulation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Einstellung der vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge für stillgelegte Deponien (Folgekosten) im Wege der Zuführung zu Rücklagen oder Rückstellungen bereits vorher in die Gebührenkalkulation

  • rechtsportal.de

    Normenkontrolle gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Einstellung der vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge für stillgelegte Deponien (Folgekosten) im Wege der Zuführung zu Rücklagen oder Rückstellungen bereits vorher in die Gebührenkalkulation

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung und Anwendung von irrevisiblem Landesrecht (Kommunalabgabenrecht)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Gebührengesetz NRW

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2023 - 9 BN 4.23
    Der Gleichheitsgrundsatz gebietet nur, bei gleichartig beschaffenen Leistungen, die rechnerisch und finanziell in Leistungseinheiten erfasst werden können, die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit so zu wählen und zu staffeln, dass sie unterschiedlichen Ausmaßen in der erbrachten Leistung Rechnung tragen, damit die verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 ).
  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2023 - 9 BN 4.23
    Ein striktes Gebot der Leistungsproportionalität ist dem Bundesrecht nicht zu entnehmen (…BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4.04 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 100 Rn. 51 und vom 20. Dezember 2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 ).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2023 - 9 BN 4.23
    Ein striktes Gebot der Leistungsproportionalität ist dem Bundesrecht nicht zu entnehmen (BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 2005 - 10 C 4.04 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 100 Rn. 51 und vom 20. Dezember 2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 ).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14

    Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit; …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2023 - 9 BN 4.23
    Rn. 9 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der landesrechtlichen Ausgestaltung des kommunalen Gebührenrechts durch den Gleichheitssatz, dessen Ausfluss das Prinzip der Gebührengerechtigkeit ist, und das Äquivalenzprinzip nur sehr weite bundesrechtliche Grenzen gezogen werden (BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 218 Rn. 21).
  • BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15

    Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr; …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2023 - 9 BN 4.23
    Vielmehr sind Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen zulässig, solange die dadurch entstehende Ungleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 9 B 17.15 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 114 Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.03.2021 - 9 C 4.20

    Wassergebühren in Kassel müssen erneut überprüft werden

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2023 - 9 BN 4.23
    Sowohl der Begriff der öffentlichen Einrichtung als auch der Kostenbegriff sind jedoch dem Landesrecht zuzuordnen und daher grundsätzlich nicht revisibel (vgl. zum Einrichtungsbegriff BVerwG…, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 10.20 - BVerwGE 173, 340 Rn. 14 und zum Kostenbegriff BVerwG, Urteil vom 23. März 2021 - 9 C 4.20 - BVerwGE 172, 46 Rn. 16; jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 10.20

    Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2023 - 9 BN 4.23
    Sowohl der Begriff der öffentlichen Einrichtung als auch der Kostenbegriff sind jedoch dem Landesrecht zuzuordnen und daher grundsätzlich nicht revisibel (vgl. zum Einrichtungsbegriff BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 10.20 - BVerwGE 173, 340 Rn. 14 und zum Kostenbegriff BVerwG…, Urteil vom 23. März 2021 - 9 C 4.20 - BVerwGE 172, 46 Rn. 16; jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 19.05.2011 - 9 B 83.10

    Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung von irrevisiblem Recht …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2023 - 9 BN 4.23
    Die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung des irrevisiblen Landesrechts vermag eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem irrevisiblen Recht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - 9 B 83.10 - juris Rn. 3 …und vom 9. Februar 2023 - 9 BN 4.22 - juris Rn. 12; jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 09.02.2023 - 9 BN 4.22

    Geltendmachung der Unanwendbarkeit / Funktionslosigkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 20.12.2023 - 9 BN 4.23
    Die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung des irrevisiblen Landesrechts vermag eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem irrevisiblen Recht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (…stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 2011 - 9 B 83.10 - juris Rn. 3 und vom 9. Februar 2023 - 9 BN 4.22 - juris Rn. 12; jeweils m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2026 - 6 A 13.25

    Teltow-Fläming: Satzung über Rettungsdienstgebühren unwirksam

    Rn. 116 d) Der Senat lässt bei dieser Sach- und Rechtslage offen, ob die Gebührenkalkulation des Antragsgegners durch die Nichtberücksichtigung der Fehleinsätze und -fahrten im Divisor auch das Äquivalenzprinzip (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2023 - BVerwG 9 BN 4.23 - juris Rn. 9 …und vom 4. März 2019 - BVerwG 9 B 1.19 - juris Rn. 4 m.w.N.;… Urteile vom 29. April 2021 - BVerwG 9 C 1.20 - juris Rn. 30 …und vom 30. April 2003 - BVerwG 6 C 5.02 - juris Rn. 13 f. m.w.N.) verletzt (bejahend: Pötsch, DÖV 2024, 695, 700 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2025 - 7 B 6.24

    Rahmengebühren für ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren; WEA; …

    Es besagt, dass Gebühren nicht in einem groben Missverhältnis zu der mit ihr abgegoltenen Leistung der Verwaltung stehen dürfen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2023 - BVerwG 9 BN 4.23 - juris Rn. 9 …und vom 4. März 2019 - BVerwG 9 B 1.19 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Ein striktes Gebot der Leistungsproportionalität ist verfassungsrechtlich nicht gefordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - BVerwG 9 BN 4.23 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2025 - 9 D 64/19

    Schmutzwassergebühr; Starkverschmutzerzuschlag; Äquivalenzprinzip; …

    Rn. 80 Vgl. Schl.-H. OVG, Urteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 9/99 -, juris Rn. 47, und Beschluss vom 15. Juni 2021 - 2 LB 15/19 -, juris Rn. 67; Bay. VGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - 23 B 95.1119 -, juris Rn. 78 f., und Beschluss vom 6. März 2025 - 20 ZB 24.1200 -, juris Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31. August 1989 - 2 S 2805/87 -, VBlBW 1990, 103, 111; siehe allgemein zu Vorgaben, die sich aus dem Äquivalenzprinzip und dem Gleichheitssatz für die Ausgestaltung von Benutzungsgebühren ergeben, etwa BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - 7 C 15.65 -, juris Rn. 23, sowie Beschlüsse vom 20. Dezember 2023 - 9 BN 4.23 -, juris Rn. 9, und vom 28. Juli 2015 - 9 B 17.15 -, juris Rn. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2026 - 9 A 1425/22

    Gewässerunterhaltungsgebühr; Seitliches Einzugsgebiet; Versickerung; Befestigte …

    Rn. 17 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Juli 2004 - 11 A 309/04 -, juris, Rn. 8 ff. (für straßenrechtliche Sondernutzungsgebühren); ferner BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 9 BN 4.23 -, juris, Rn. 9; OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2012 - 9 A 2646/11 -, DVBl. 2013, 660, juris, Rn. 38, Beschluss vom 20. November 2008 - 15 A 1039/07 -, juris, Rn. 20.
  • BVerwG, 17.12.2024 - 9 C 2.23
    Rn. 16 Der landesrechtlichen Ausgestaltung des kommunalen Gebühren- und Beitragsrechts sind durch den Grundsatz der Belastungsgleichheit und Abgabengerechtigkeit nur sehr weite bundesrechtliche Grenzen gezogen (…BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 u. a. - NVwZ 2020, 1748 Rn. 12 …und vom 29. Oktober 2020 - 1 BvL 7/17 - juris Rn. 20; BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 9 BN 4.23 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 04.09.2024 - 8 B 24.979

    Berufung (teilweise erfolgreich), Gebühr für Werbeanlage an Baugerüst, …

    Vielmehr sind Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen zulässig, solange die dadurch entstehende Ungleichbehandlung noch einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 20.12.2023 - 9 BN 4.23 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 01.12.2025 - 20 ZB 24.933

    Entwässerungsgebühr, Gebührenmaßstab, Grundgebühr, Leistungsgebühr, …

    Der Satzungsgeber hat einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen und welche Gebührenmaßstäbe und -sätze er hierfür aufstellen will (BVerwG, B. v. 20.12.2023 - 9 BN 4.23 - juris Rn. 9; U. v. 24.3.1961 - VII C 109.60 - BVerwGE 12, 162, 166 und U. v. 14.4.1967 - IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305, 308 f.).
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