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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.2001 - 9 BN 5.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1420
BVerwG, 18.12.2001 - 9 BN 5.01 (https://dejure.org/2001,1420)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2001 - 9 BN 5.01 (https://dejure.org/2001,1420)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 9 BN 5.01 (https://dejure.org/2001,1420)
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Grabstellenverträge

Art. 14 GG, zur Frage, inwieweit öffentlich-rechtliche Ansprüche dem Eigentumsgrundrecht unterfallen;

Abgrenzung zwischen echter und unechte Rückwirkung, wenn nachträglich eine Friedhofsunterhaltungsgebühr eingeführt wird

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Friedhofsunterhaltungsgebühr - Grabstellenverträge - Grabnutzung - Ruhezeit - Eigentumsschutz - Vertrauensschutz - Kostensteigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Friedhofsunterhaltungsgebühr; Grabstellenverträge; Grabnutzung; Ruhezeit; Eigentumsschutz; Vertrauensschutz; Rückwirkung; Kostensteigerung; Wiedervereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2580 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 609
  • NJ 2002, 273
  • DVBl 2002, 492 (Ls.)
  • DÖV 2002, 392
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.07.1960 - II C 309.57
    Auszug aus BVerwG, 18.12.2001 - 9 BN 5.01
    Die Frage, ob ein gegen Entgelt erworbenes Grabstellennutzungsrecht der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG unterfällt, ist vom Bundesverwaltungsgericht mit der Begründung verneint worden, es handele sich nicht um eine durch Arbeit oder Kapitaleinsatz geschaffene vermögenswerte Rechtsposition, sondern im Wesentlichen um eine von der öffentlichen Hand erbrachte Leistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1960 - BVerwG 2 C 309.57 - BVerwGE 11, 65 ).

    Dafür spricht insbesondere, dass die Nutzungsberechtigten bei Abschluss der "Grabstellenverträge" sich einer Nutzungsordnung unterwarfen, die geändert werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1960, a.a.O., S. 72).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2001 - 9 BN 5.01
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach sich die Bewertung vermögenswerter subjektiver öffentlicher Rechte als Eigentum danach richtet, inwieweit sie sich als Äquivalent eigener Leistung erweisen oder auf staatlicher Leistung beruhen (vgl. z.B. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2001 - 9 BN 5.01
    Die Eigentumsgarantie schützt das Vermögen ohnehin nicht vor einer Auferlegung öffentlich-rechtlicher Geldleistungspflichten, solange diese nicht eine "erdrosselnde" Wirkung zeitigen (vgl. z.B. BVerfGE 82, 159 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2001 - 9 BN 5.01
    Die Eigentumsgarantie schützt das Vermögen ohnehin nicht vor einer Auferlegung öffentlich-rechtlicher Geldleistungspflichten, solange diese nicht eine "erdrosselnde" Wirkung zeitigen (vgl. z.B. BVerfGE 82, 159 ; 95, 267 ).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2001 - 9 BN 5.01
    Zur Frage, ob der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes eine sog. unechte Rückwirkung verbietet (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265 m.w.N.), hat das Normenkontrollgericht - ebenfalls ohne erkennbaren Rechtsverstoß - festgestellt, es fehle "schon an einem in dieser Hinsicht vertrauensbildenden Tatbestand" (UA S. 9).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2001 - 9 BN 5.01
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach sich die Bewertung vermögenswerter subjektiver öffentlicher Rechte als Eigentum danach richtet, inwieweit sie sich als Äquivalent eigener Leistung erweisen oder auf staatlicher Leistung beruhen (vgl. z.B. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ).
  • BGH, 18.09.1957 - V ZR 153/56

    Erbbegräbnis

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2001 - 9 BN 5.01
    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass selbst ein insoweit entrichteter "Kaufpreis" nicht ein Entgelt für die Überlassung der Grabstelle, sondern nur einen Unkostenbeitrag darstellt, der dazu dienen soll, die Unterhaltung der Friedhofsanlage zu gewährleisten (vgl. zum Fall des sog. Erbbegräbnisses BGHZ 25, 200 ).
  • BVerwG, 16.12.1966 - VII C 45.65

    An den Friedhöfen bestehende Nutzungsverhältnisse als öffentliche …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2001 - 9 BN 5.01
    Die vom Antragsteller beanstandete Regelung der Friedhofsgebührenordnung unterliegt dem Anwendungsbereich der Grundrechte; denn sie betrifft keine innerkirchliche Angelegenheit, sondern das öffentlich-rechtlich geregelte Nutzungsverhältnis an einer Grabstelle (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1966 - BVerwG 7 C 45.65 - BVerwGE 25, 364 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2017 - 19 A 1970/14

    Nichtjüdische Ehefrau darf auf jüdischem Friedhof bestattet werden

    Rn. 13 BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 9 BN 5.01 -, NVwZ 2002, 609, juris, Rdn. 3; Urteile vom 8. März 1974 - VII C 73.72 -, juris, Rdn. 18, vom 16. Dezember 1966, a. a. O., S. 365, und vom 8. Juli 1960 - VII C 123.59 -, BVerwGE 11, 68 (73); s. ferner OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Oktober 2016 - 19 A 2345/15 -, juris, Rdn. 6 f., und vom 6. Juni 2016 - 19 A 1039/15 -, juris, Rdn. 2 m. w. Nachw.
  • VG Stuttgart, 15.03.2024 - 6 K 3116/22

    Übergang des Grabnutzungsrechts auf den nächsten Berechtigten

    Denn das in Streit stehende Grabnutzungsrecht auf dem Friedhof der Beklagten ist als ein subjektiv-öffentliches Sondernutzungsrecht an der öffentlichen Anstalt Friedhof anzusehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.2001 - 9 BN 5.01 - juris Rn. 3;… zum Rechtsweg: OVG NRW, Beschl. v. 03.01.2017 - 19 A 1970/14 - juris Rn. 11) und nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu beurteilen.
  • VG München, 18.04.2019 - M 12 K 16.821

    Gebührenkalkulation für Urnengrab

    Das BVerwG hat in seiner Entscheidung vom 18.12.2001 (9 BN 5.01 - BayVBl. 2002, 282) ausgeführt, dass gegen die Neueinführung von Friedhofsunterhaltungsgebühren während der vereinbarten Ruhezeit keine rechtlichen Bedenken bestehen.

    Friedhofsbenutzer müssen sich Änderungen der Friedhofsgebührensatzung für die Zukunft gefallen lassen, ohne sich auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen zu können (BVerwG, B.v. 18.12.2001 - 9 BN 5/01 - NVwZ 2002, 610).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2016 - 19 A 1039/15

    Grabnutzungsrecht an einer außerhalb eines Friedhofs gelegenen privaten …

    Rn. 4 BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 9 BN 5.01 -, NVwZ 2002, 609, juris, Rdn. 3; Urteile vom 8. März 1974 - VII C 73.72 -, juris, Rdn. 18, vom 16. Dezember 1966 - VII C 45.65 -, BVerwGE 25, 364 (365), und vom 8. Juli 1960 - VII C 123.59 -, BVerwGE 11, 68 (73); OVG NRW, Urteile vom 29. Mai 2009 - 19 A 1347/06 -, NWVBl. 2009, 438, juris, Rdn. 25, vom 16. Oktober 1992 - 19 A 2415/90 -, S. 8 des Urteilsabdrucks, vom 15. November 1991 - 19 A 1492/88 -, NWVBl. 1992, 214, juris, Rdn. 51 ff.; ebenso BGH, Urteil vom 18. September 1957 - V ZR 153/56 -, BGHZ 25, 200 (206); Barthel, in: Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 11. Aufl. 2015, Kap. 11 D., Rdn. 76 (S. 280).
  • VGH Hessen, 27.01.2010 - 5 C 2723/07

    Friedhofsunterhaltungsgebühr

    Die nachträgliche Einführung einer Friedhofsunterhaltungsgebühr auch für Grabstellen, deren Nutzungszeit bereits läuft und noch nicht beendet ist, stellt keinen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG dar (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 9 BN 5/01 -, NVwZ 2002, 609).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2009 - 14 A 1024/07

    Grundsätze für die Kalkulation und Bemessung einer Unterhaltungsgebühr für …

    Rn. 7 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.2001 - 9 BN 5/01 -, Buchholz 408.3, Grabstellenrecht Nr. 7 = DÖV 2002, 392.
  • VG Gelsenkirchen, 23.01.2003 - 13 K 4860/01

    Friedhofsunterhaltungsgebühr, Leistungsproportionalität, Doppelbelastung

    Rn. 41 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 9 BN 5.01 -, NVwZ 2002, S. 609.
  • OVG Berlin, 06.04.2005 - 1 S 20.05

    Höhe von Friedhofsgebühren für eine Bestattung; Verstoß gegen das …

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  • VG Sigmaringen, 10.02.2004 - 9 K 1012/03

    Friedhofsrecht: Übergangsregelung und Änderung der Dauer von Nutzungsrechten

    Ein solches öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht an einer gemeindlichen Anstalt, dem Friedhof, steht stets unter dem Vorbehalt, vom Anstaltsträger neu geregelt und auch beschränkt zu werden (BVerwG, Urteil vom 08.07.1960 - VII C 123.59 - BVerwGE 11, 68ff; seither ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 18.12.2001 - 9 BN 5.01 - Buchholz, 408.3, Nr. 7).
  • VG Berlin, 18.01.2005 - 22 A 545.04

    Zweimal Kassieren für eine Grabstätte ist rechtswidrig

    Da dies auf verschiedene Weise geregelt werden kann, hat es die Kammer - die das Begehren der Klägerin im Verfahren VG 22 A 521.04 in ihrem Interesse dahin auslegt, dass sie sich nur gegen die neue, nicht jedoch gegen die alte Gebührenerhebung wendet - als ausreichend angesehen, die aufschiebende Wirkung hinsichtlich des Betrages von 520,- Euro anzuordnen, bei dessen Ansatz der frühere Erwerb der Erdwahlgrabstätte in vollem Umfang unberücksichtigt geblieben ist Dabei kann nicht davon ausgegangen werden, dass - anders als in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2001 (NVwZ 2002, S. 609 f.) zugrundeliegenden Fall - mit der früheren Gebühr für den "Erwerb des Nutzungsrechts an Grabstätten" und der heutigen "Friedhofsgebühr für die Unterhaltung der allgemeinen Friedhofsanlage je Bestattungsfall für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren" in wesentlicher Hinsicht unterschiedliche Gegenleistungen abgedeckt werden, was sich schon im Hinblick auf den unverändert gebliebenen Inhalt des Nutzungsrechts in § 15 Abs. 2 Satz 2 der Friedhofsordnung vom 19. November 1997, Verstorbene in der Grabstätte bestatten zu lassen und Einrichtungen des Friedhofs entsprechend dem Friedhofszweck zu nutzen, ergibt.
  • VG Münster, 13.02.2007 - 7 K 873/05

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Unterhaltsgebühren für drei Grabstätten gegen …

  • VG Saarlouis, 05.04.2013 - 3 K 530/12

    Nutzungsrecht an einem sog. Erbbegräbnis

  • VG Lüneburg, 27.05.2002 - 3 B 17/02

    Betriebskosten; Doppelveranlagung; Friedhof; Friedhofsunterhaltungsgebühr; …

  • VG Würzburg, 20.01.2010 - W 2 K 09.547

    Neueinführung von Friedhofsunterhaltungsgebühren; Amtsermittlungsgrundsatz

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