Rechtsprechung
| ArbG Aachen, 17.05.2002 - 9 BV 30/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbeziehung von unternehmensfremden Mitarbeitern ohne Planstellen (Aushilfskräfte) bei der Feststellung wahlberechtigter Arbeitnehmer; Pflichtgemäß ausgeübtes Ermessen bei der gerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung des Wahlvorstandes im Anfechtungsverfahren; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99
Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung
Auszug aus ArbG Aachen, 17.05.2002 - 9 BV 30/02
Das hier vertretene Ergebnis widerspricht auch nicht der dokumentierten Absicht des Gesetzgebers, in kleinen oder mittleren Betrieben zu einem vereinfachten Wahlverfahren zu kommen (so aber Löwisch BB 2001, S. 1737 [BAG 29.02.2000 - 1 ABR 4/99]).Dass der Gesetzgeber eine - wie sich hier zeigt durchaus wünschenswerte - Klarstellung nicht in den Gesetzestext aufgenommen hat, spricht nicht dafür, dass er das gegenteilige Ergebnis festschreiben wollte (so die Interpretation von Löwisch BB 2001, S. 1737 [BAG 29.02.2000 - 1 ABR 4/99]).
- LAG Hamm, 11.05.1979 - 3 TaBV 9/79
Klage eines Betriebsrates gegen eine, von einem aus drei ständig beschäftigten …
Auszug aus ArbG Aachen, 17.05.2002 - 9 BV 30/02
Die Rechtsprechung stellt dabei auch schon nach alter Rechtslage darauf ab, welche Anzahl für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Jahr beschäftigt worden ist, und ob auch künftig mit der Beschäftigung in gleichem Umfang gerechnet werden kann (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972; LAG Hamm, DB 1979, 2380).
- LAG Hamm, 15.11.2002 - 10 TaBV 92/02
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Freistellung von …
Zahlreiche Autoren vertreten die Auffassung, Leiharbeitnehmer seien aufgrund der nunmehr zugebilligten Wahlberechtigung auch bei der Bestimmung der Betriebsgröße nach den §§ 9, 38 BetrVG mindestens dann mitzählen, wenn sie regelmäßig beschäftigt werden (Däubler, AuR 2001, 285, 286; ders., AiB 2001, 684, 687 f.; Reichold, NZA 2001, 857, 861; Schneider, AiB 2001, 287, 290; Thüsing, DB 2002, 2219, 2222;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., § 38 Rz. 9;… Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 8. Aufl., § 38 Rz. 9;… Richardi/Thüsing, BetrVG, 8. Aufl., § 38 Rz. 9; so bereits vor Änderung des BetrVG: ArbG Berlin, Beschluss v. 31.01.2001 - AiB 2001, 541; vgl. auch: ArbG Aachen, Beschluss v. 17.05.2002 - 9 BV 30/02 - [zitiert bei Schiefer, DB 2002, 1774, 1775]; ArbG Frankfurt, Beschluss v. 22.05.2002 - DB 2002, 2056). - LAG Köln, 20.02.2003 - 6 TaBV 79/02
Betriebsrat; Wahlanfechtung; Leiharbeitnehmer
Nach einer Ansicht sollen die wahlberechtigten Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl mitgezählt werden (Däubler, AuR 2001, 285 [286]; ders., AiB 2001, 684 [687 f.]; Reichold, NZA 2001, 857 [861]; Thüsing, DB 2002, 2219 [2222];… Richardi-Richardi/Thüsing, BetrVG, 8. Auflage, 2002, § 9, Rn. 7;… Däubler/Kittner/Klebe/Wedde-Schneider, BetrVG, 8. Auflage, 2002, § 9, Rn. 10;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, § 9, Rn. 21) Etwas differenzierter wird von anderen vertreten, dass wahlberechtigte Leiharbeitnehmer nur in Betrieben bis zu 100 Mitarbeitern berücksichtigt werden sollten (ArbG Frankfurt, Beschluss vom 22.05.2002 - 2 BV 148/02 - DB 2002, 2056; ArbG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2002 - 4 BV 37/02 - DB 2002, 1781 [1782]) oder dass bei einer regelmäßigen Besetzung einer Stelle mit Leiharbeitnehmern wenigstens die Stelle an sich in die Berechnung eingestellt werden sollte (so i.E. ArbG Aachen, Beschluss vom 17.05.2002 - 9 BV 30/02 - juris [zitiert bei Schiefer, DB 2002, 1774 [1775]]). - LAG Hamm, 14.01.2003 - 13 TaBV 90/02
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung der Zahl der …
Zahlreiche Autoren vertreten die Auffassung, Leiharbeitnehmer seien aufgrund der nunmehr zugebilligten Wahlberechtigung auch bei der Bestimmung der Betriebsgröße nach den §§ 9, 38 BetrVG mindestens dann mitzählen, wenn sie regelmäßig beschäftigt werden (Däubler, AuR 2001, 285, 286; ders., AiB 2001, 684, 687 f.; Reichold, NZA 2001, 857, 861; Schneider, AiB 2001, 287, 290; Thüsing, DB 2002, 2219, 2222;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., § 38 Rz. 9;… Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, BetrVG, 8. Aufl., § 38 Rz. 9;… Richardi/Thüsing, BetrVG, 8. Aufl., § 38 Rz. 9; so bereits vor Änderung des BetrVG: ArbG Berlin, Beschluss v. 31.01.2001 - AiB 2001, 541; vgl. auch: ArbG Aachen, Beschluss v. 17.05.2002 - 9 BV 30/02 - ArbG Frankfurt, Beschluss v. 22.05.2002 - 2 BV 148/02 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".