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Rechtsprechung
   BSG, 12.12.1995 - 9 BVs 28/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9561
BSG, 12.12.1995 - 9 BVs 28/95 (https://dejure.org/1995,9561)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 9 BVs 28/95 (https://dejure.org/1995,9561)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 9 BVs 28/95 (https://dejure.org/1995,9561)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Klageänderung - Streitgegenstand - Feststellung des Nachteilsausgleiches 'G'

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ungenügende Sachaufklärung des Landessozialgerichts als Verfahrensfehler - Aufrechterhaltung des Beweisantrags zur weiteren medizinischen Sachaufklärung durch die Klägerin nachdem das Landessozialgericht ein fachorthopädisches Gutachten eingeholt hatte - Antrag der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen …

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 BVs 28/95
    Der Fehler liegt aber nicht vor, weil die Klägerin mit dem Antrag auf Zuerkennung des Merkzeichens "G" einen neuen Streitgegenstand eingeführt, nicht lediglich ihren Klageantrag auf einen höheren GdB erweitert oder ergänzt hat (vgl zur Unabhängigkeit der GdB-Feststellung von der erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr BSG SozR 3870 § 60 Nr. 2).
  • LSG Hamburg, 04.04.2022 - L 3 SB 2/20

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Gehbehinderung - …

    Mit Bezug zur Feststellung eines höheren GdB handelt es sich bei der Feststellung der Voraussetzungen eines gesundheitlichen Merkmals um einen abtrennbaren Streitgegenstand (z.B. BSG, Beschl. v. 16.2.2012 - B 9 SB 48/11 B, juris; BSG, Beschl. v. 12.12.1995 - 9 BVs 28/95, juris;… LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.11.2016 - L 13 SB 127/16, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 11 SB 24/05

    Unzulässige Klage - fehlende Prozessvoraussetzung - kein Verwaltungsverfahren bzw …

    Anders als das Sozialgericht und die Beteiligten meinen, handelt es sich bei der Beantragung des Merkzeichens "B" im Klageverfahren nicht um eine unschädliche Erweiterung des Klageantrags nach § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG, weil der Kläger mit dem Antrag auf Zuerkennung des Merkzeichens "B" einen neuen Streitgegenstand eingeführt und nicht lediglich seinen Klageantrag auf einen höheren GdB bzw. Zuerkennung anderer Merkzeichen erweitert oder ergänzt hat (vgl. Beschluss des Bundessozialgerichts vom 12. Dezember 1995 - 9 BVs 28/95 - ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 11 SB 178/10

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Herabsetzungsbescheid - …

    Insoweit liegt lediglich eine Erweiterung des Klageantrages in der Hauptsache ohne Änderung des Klagegrundes gemäß § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG vor, der eine teilweise Bestandskraft der angefochtenen Verwaltungsentscheidung nicht entgegengehalten werden kann (vgl. Bundessozialgericht , Beschluss vom 12. Dezember 1995 - 9 BVs 28/95; a. A. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. September 2014 - L 13 SB 171/13 ; in die gleiche Richtung wie hier auch BSG, Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 13/82: danach folge aus § 99 SGG, dass für eine zulässige Klageerweiterung eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde über den Leistungsantrag nicht erforderlich sei; letztere Entscheidung bestätigt in BSG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 7 RAr 22/89; vgl. auch BSG, Urteil vom 26. September 1972 - 12 RJ 10/72: zulässige Klageerweiterung gemäß § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG bei erstmals in der Berufungsinstanz begehrter Erwerbsunfähigkeitsrente, nachdem beim Sozialgericht nur eine Berufsunfähigkeitsrente beantragt worden war; alle Entscheidungen bei juris).
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